Das kulturelle und künstlerische Leben in Baden-Württemberg hat besonders unter den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie gelitten. Die Landesregierung unterstützt daher Künstlerinnen und Künstler und Kulturschaffende mit Soforthilfen und anderen Förderungen. Ab dem 1. Juni ist es wieder möglich öffentliche Kulturveranstaltungen – zunächst im Rahmen bis 100 Teilnehmenden zu veranstalten. Denn die langen Wochen ohne Theater, Kino, Oper, Kabarett, Ballett, Kleinkunst und Konzerte hat uns deutlich vor Augen geführt: Kultur ist systemrelevant.
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