Kunst und Kultur

Kulturveranstaltungen mit unter 100 Besuchern wieder möglich

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Eine Besucherin der Ausstellung mit dem Titel: „Kunst & Textil“ sieht sich am 20. März 2014 in der Staatsgalerie in Stuttgart die Skulptur „Foud Farie“ aus dem Jahr 2011 von Yinka Shonibare an.

Theatervorstellungen, Konzerte und Kinoaufführungen mit weniger als 100 Besuchern sind ab dem 1. Juni wieder erlaubt. Dies gilt unter Berücksichtigung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln.

Nach weiteren Lockerungen der Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist vom 1. Juni an wieder mehr Kultur im Land möglich: Theatervorstellungen, Konzerte oder auch Kinoaufführungen mit weniger als 100 Besuchern sind jetzt wieder erlaubt – wenn die inzwischen üblichen Abstands- und Hygienevorschriften in den Räumen eingehalten werden können. „Ganz viele Menschen haben die Kultur in den letzten Wochen stark vermisst. Es ist sehr schön, aber auch wichtig, dass sie jetzt Schritt für Schritt wieder zurückkommen darf und wieder sichtbarer wird“, sagte Kunstministerin Theresia Bauer.

Um dem Kulturleben in Pandemiezeiten wieder mehr Raum zu verschaffen, fördert das Kunstministerium kleinere analoge Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen aller Sparten mit dem Programm „Kultur Sommer 2020“. Die Mittel in Höhe von zunächst 2,5 Millionen Euro sollen gezielt dafür eingesetzt werden, dass die Veranstalter verantwortungsvoll arbeiten und die erforderlichen Vorkehrungen zur Gewährung des Gesundheitsschutzes treffen können. Das Programm richtet sich an Einrichtungen, Vereine, Künstlerinnen und Künstler, die in der aktuellen Lage schnell wieder arbeiten und kleinere Veranstaltungen im Sommer umsetzen können. Daran schließt das noch umfangreichere Programm „Kunst trotz Abstandmit 7,5 Millionen Euro an, mit dem das Kunstministerium besondere Angebote und Formate fördert, die eine längere Planung benötigen.

Hilfen für Kunst und Kultur

Insgesamt umfasst das Notprogramm für Kunst und Kultur, das das Kunstministerium im Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand aufgelegt hat, rund 50 Millionen Euro, die aus den Mitteln der Corona-Rücklage des Landes kommen.

Darüber hinaus wurden bereits über 75 Millionen Euro Soforthilfe an Antragsteller aus dem Kultur- und Kreativbereich ausgezahlt. Hinzu kommen Hilfen für die Einrichtungen. Eine Fortschreibung ist auf dem Weg. „Wir kommen da vermutlich auf mindestens 200 Millionen Euro in der Hilfe für Kunst und Kultur“, sagte Bauer.

Abstands- und Hygieneregeln einhalten

Die Veranstalter müssen ein Hygienekonzept erstellen. Zu den wichtigsten Abstands- und Hygieneregeln, die es einzuhalten gilt, zählen: ein Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen den Zuschauern, gute Belüftung der Innenräume, Registrierung der Gäste, feste Sitzplätze, regelmäßiges Reinigen etwa von Türgriffen oder Armlehnen, Hygienehinweise und nach Möglichkeit bargeldlose Bezahlung. Alle Vorgaben finden sich in der Corona-Verordnung Veranstaltungen.

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Fragen und Antworten zur Veranstaltungs-Verordnung

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Masterplan Kultur BW | Kunst trotz Abstand

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