Verfassungsgericht

Der Verfassungsgerichtshof

Als unabhängiges Organ entscheidet unser Verfassungsgerichtshof in Baden-Württemberg über die Auslegung der Landesverfassung und überwacht deren Einhaltung.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Verhandlung des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg am 28. April 2014; v.l.n.r.: Dr. Franz-Christian Mattes; Eberhard Stilz und Jürgen Gneiting (Foto: Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg)

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg steht gleichberechtigt neben Landtag und Landesregierung. Er entscheidet über die Auslegung der Landesverfassung und stellt mit seinen Entscheidungen sicher, dass die anderen Staatsorgane die Landesverfassung beachten. Seine Entscheidungen, die zum Teil Gesetzeskraft haben, binden die anderen Verfassungsorgane sowie alle Gerichte und Behörden des Landes. Der Verfassungsgerichtshof entscheidet grundsätzlich nur in Streitigkeiten, die die Verfassung des Landes Baden-Württemberg betreffen.

Verfassungsbeschwerde

Bisher konnten nur Landesorgane vor dem Verfassungsgerichtshof klagen, also der Landtag und die Landesregierung. Bürgerinnen und Bürger mussten sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde bislang an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wenden. Seit dem 1. April 2013 kann jeder Bürger, der sich durch ein Landesgesetz oder eine Verordnung der Landesregierung in seinen Rechten verletzt sieht, direkt beim Verfassungsgerichtshof klagen. Das stärkt den Schutz der Grundrechte und ist ein wichtiger Schritt in die Bürgergesellschaft.  

Es wird ein Staatsgerichtshof gebildet.
Landesverfassung Baden-Württemberg, Artikel 68 (1)

Neben den verschiedenen Formen der Normenkontrollklage, die vor allem in Artikel 68 der Landesverfassung geregelt sind, sieht die Landesverfassung weitere Aufgaben für den Verfassungsgerichtshof vor. Artikel 42 gibt dem Landtag das Recht, ein Verfahren zur Aberkennung des Mandats einzuleiten, wenn der Verdacht besteht, dass ein Abgeordneter sein Mandat „aus Gewinnsucht“ missbraucht habe. Auch Minister können vor dem Verfassungsgerichtshof angeklagt werden. Wenn der Verdacht besteht, dass ein Regierungsmitglied grob vorsätzlich ein Gesetz oder die Verfassung gebrochen hat, kann der Landtag dies durch den Verfassungsgerichtshof prüfen lassen. Wahlprüfungsentscheidungen des Landtags können vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten werden. Außerdem hat der Verfassungsgerichtshof die Aufgabe, über Entscheidungen und Zustandekommen von Volksbegehren und Anfechtungen von Volksabstimmungen zu entscheiden.

Richter am Verfassungsgerichtshof

Der Verfassungsgerichtshof hat neun Mitglieder, die vom Landtag auf neun Jahre gewählt werden. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und ein weiteres Mitglied sind Berufsrichter, die nebenberuflich am Verfassungsgerichtshof arbeiten. Drei weitere Mitglieder müssen die Befähigung zum Richteramt mitbringen, aber nicht aktiv als Richter arbeiten. Die letzten drei Mitglieder haben keine Befähigung zum Richteramt.