Da Kontrolle nachträglich nur noch schädliches Verhalten ansprechen kann, übernehmen der Rechnungshof und die Staatlichen Rechnungsprüfungsämter immer mehr eine beratende Funktion. Der Rechnungshof kann Möglichkeiten aufzeigen, wie das Land mit den Steuergeldern zielgerichteter umgehen und wirtschaftlicher handeln kann. Nachteile für das Land sollen so möglichst schon im Entstehen vermieden werden. Dem Rechnungshof gehören sieben Mitglieder an. Diese sind sachlich und persönlich so unabhängig wie Richter, also nur dem Gesetz unterworfen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass Regierung, Parteien oder sonstige Betroffene auf die Finanzkontrolleure Einfluss nehmen können. Der Ernennung des Präsidenten und Vizepräsidenten durch den Ministerpräsident muss der Landtag zustimmen.