Die Grundschule legt die entscheidenden Fundamente für den weiteren Bildungsweg der Kinder. Die Landesregierung rückt die Grundschule noch stärker in den Mittelpunkt ihrer Bildungspolitik. Mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 hat die Landesregierung die Fächer Deutsch und Mathematik durch jeweils zwei zusätzliche Unterrichtsstunden gestärkt – zur Stärkung der Kompetenzen im Lesen, Schreiben und Rechnen.
Wir wollen mehr individuelle Förderung und damit mehr Methodenvielfalt, um vor allem Kinder besser zu unterstützen. Deshalb wollen wir zunächst in einem Modellversuch den Schulen ihre Ressourcen nicht pauschal, sondern abhängig von einem Sozialindex, also der Zusammensetzung der Schülerschaft, zuweisen. Außerdem erproben wir multiprofessionelle Teams, durch die wir neben den Lehrkräften Personen aus weiteren Berufen einbeziehen. So holen wir beispielsweise Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Logopädinnen und Logopäden sowie Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten an Bord. Zusätzliche Unterstützung bieten auch Pädagogische Assistentinnen und Assistenten an den Grundschulen, ebenso wie Freiwilligendienstleistende, die im Rahmen eines freiwilligen Pädagogischen Jahres an den Schulen unterstützen.
Wir schaffen ein flächendeckendes Angebot an Ganztagsschulen. Denn Ganztagsschulen sind ein wichtiger Baustein für bessere Lernleistungen, mehr Bildungsgerechtigkeit und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zahlreiche Eltern wünschen sich für ihre Kinder verbindliche Ganztagsangebote. Aus diesem Grund bauen wir die rhythmisierte Ganztagsschule weiter aus und stärken sie qualitativ. Die Kinder nehmen dann verpflichtend am schulischen Ganztag teil, bei dem sich der Unterricht ausgewogen auf den Vor- und Nachmittag verteilt. Die Gemeinschaftsschulen bleiben verbindliche Ganztagsschulen an vier oder drei Tagen in der Woche.
Viele Eltern wünschen sich darüber hinaus ein flexibles Betreuungsangebot. Sie sollen auch künftig für ihre Kinder eine flexible Betreuung wählen können, die in Verantwortung der Kommunen organisiert wird. Das Land unterstützt diese kommunalen Betreuungsangebote auch weiterhin durch Zuschüsse.
Während die rhythmisierte Ganztagsschule ein ganzheitliches Lernangebot bietet und eine deutlich stärkere pädagogische Schwerpunktsetzung hat, zielt die flexible Betreuung vorrangig auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die den Eltern so die gewünschte beziehungsweise benötigte Flexibilität bietet.
Ganztagsschulen werden dabei nicht „von oben“ verordnet. Sie werden nur dort eingerichtet, wo der Schulträger und die Schulkonferenz dies wünschen. An weiterführenden Schulen möchten wir die Ganztagsangebote zumindest bis zur siebten Klasse weiter ausbauen.
Eltern haben das letzte Wort bei der Frage, welche weiterführende Schule ihr Kind besuchen soll. Damit die aufnehmende Schule aber bereits zu Beginn des Schuljahres die organisatorischen und pädagogischen Maßnahmen treffen kann, um eine bestmögliche Förderung der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen, ist die Empfehlung der Grundschule für die weiterführende Schulart bei der Anmeldung vorzulegen. Die Stärkung der Elternrechte bleibt erhalten.
Damit Eltern die richtige Entscheidung für ihr Kind treffen können, sollen die Schulen die Eltern bereits ab der ersten Klasse kontinuierlich beraten und so auf die später anstehende Entscheidung vorbereiten. Diese Beratungen beinhalten eine differenzierte kontinuierliche Beobachtung des Kindes sowie die Dokumentation der Lernergebnisse. Ziel ist es, die Fähigkeiten, Talente und Potenziale zu erkennen.
Hauptschulen und Werkrealschulen stärken die Basiskompetenzen insbesondere im Lesen, Schreiben und Rechnen sowie in den personalen und sozialen Bereichen und ermöglichen eine vertiefte Berufliche Orientierung. Die Haupt- und Werkrealschulen vermitteln in diesem Sinne eine grundlegende und erweiterte allgemeine Bildung. Sie orientieren sich dabei an lebensnahen Sachverhalten und Aufgabenstellungen. In besonderem Maße fördern sie praktische Begabungen, Neigungen und Leistungen.
Die Berufliche Orientierung von Klasse 5 bis Klasse 10 ist ein zentraler Markenkern der Haupt- und Werkrealschulen und ermöglicht den Schülerinnen und Schülern einen reibungslosen und unmittelbaren Übergang von der Schule in eine duale Ausbildung oder in eine weitere schulische Laufbahn. Im Zuge dessen spielt die Vernetzung und Kooperation mit außerschulischen Partnern eine bedeutsame Rolle.
Mit dem Haupt- beziehungsweise Werkrealschulabschluss haben Schülerinnen und Schüler durch das besondere Profil dieses Bildungsgangs die Möglichkeit, eine duale Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu beginnen oder an eine weiterführende berufliche Schule zu wechseln.
Die Realschulen bereiten ihre Schülerinnen und Schüler mit besonderem Alltags- und Realitätsbezug vertieft auf einen gelingenden Übergang in die berufliche Ausbildung beziehungsweise in die weiterführenden Schularten vor. Die Potenziale jeder Schülerin und jedes Schülers werden dabei bestmöglich gefördert.
An der Realschule führt das grundlegende Niveau in Klasse 9 zum Hauptschulabschluss und das mittlere Niveau in Klasse 10 zum Realschulabschluss. Begabungen der Schülerinnen und Schüler werden wahrgenommen und unterstützt. Die Realschulen nutzen vielfältige Möglichkeiten, die Schülerinnen und Schüler leistungsdifferenziert zu fördern und erfolgreich zu einem Schulabschluss zu führen.
Schon immer bereiten die Realschulen ihre Schülerinnen und Schüler mit Hilfe von Projekten, Hospitationsmöglichkeiten und Praktika auf einen bestmöglichen Übergang in die Arbeitswelt vor. Kooperationen mit Unternehmen und weiterführenden Schulen helfen den Schülerinnen und Schülern außerdem, ihre Berufswegeplanung zu optimieren.
Im Rahmen der Digitalisierung gibt es für die Realschulen Angebote zur inhaltlichen Vernetzung, die sie sehr erfolgreich wahrnehmen und nutzen.
Das baden-württembergische Gymnasium führt auf direktem Weg zum Abitur. Dabei vermittelt das Gymnasium eine breite und vertiefte Allgemeinbildung mit dem Ziel der Studierfähigkeit. Die Landesregierung hat in den vergangenen Jahren die Rahmenbedingungen der baden-württembergischen Gymnasien weiter verbessert.
Mit der neuen gymnasialen Oberstufe und der Differenzierung in Basis- und Leistungsfächer gibt es mehr Qualität, mehr Flexibilität und mehr Raum für die Entfaltung individueller Begabungen auf dem Weg zum Abitur in Baden-Württemberg. Dabei wird die besondere Bedeutung der Grundlagenfächer Mathematik und Deutsch sowie der Fremdsprachen betont. Gleichzeitig wird ein Fokus auf die Naturwissenschaften gelegt.
Wir haben den Übergang vom Gymnasium auf die Hochschule durch verbindliche Maßnahmen der Berufs- und Studienorientierung in der Kursstufe, die bestehende und bewährte Maßnahmen ergänzen, weiter verbessert. Zusätzliche Angebote wie die Vertiefungskurse Mathematik und Sprache unterstützen Schülerinnen und Schüler, die sich für ein Hochschulstudium im MINT-Bereich oder für textaffine Studienfächer interessieren, schon vor dem Abitur beim Übergang vom Gymnasium an die Hochschule.
Das hohe Niveau der baden-württembergischen Gymnasien wird bewahrt und weiterentwickelt. Alle Schülerinnen und Schüler am Gymnasium erhalten eine noch bessere und intensivere individuelle Förderung, insbesondere auch im Exzellenzbereich.
Die Gemeinschaftsschule bietet allen Kindern und Jugendlichen individuelle Förderung und ein breites Spektrum an Schulabschlüssen an.
Mit dem Schuljahr 2012/2013 sind die ersten 41 öffentlichen Gemeinschaftsschulen an den Start gegangen. Seither entwickelt sich die neue Schulart zum Erfolgsmodell: Derzeit gibt es über 300 öffentliche Gemeinschaftsschulen im Land. Das zeigt: Die neue Schulart kommt bei Kommunen, Lehrern, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern gut an und ist fest im Land verankert.
Die Gemeinschaftsschulen bieten die Bildungsstandards von Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien an und führen zu den entsprechenden Bildungsabschlüssen. Die Abschlussprüfungen sind dieselben wie an den anderen Schularten. Die Schule hat Lehrkräfte mit unterschiedlicher Lehrbefähigung und kann Schülerinnen und Schüler bestmöglich nach ihren jeweiligen Voraussetzungen, Fähigkeiten und Interessen fördern.
Die Schülerinnen und Schüler lernen miteinander und voneinander in gemischten Lerngruppen mit intensiver individueller Förderung. Lehrkräfte begleiten das Lernen zusätzlich mit Coachinggesprächen und ermöglichen so jedem Kind und jedem Jugendlichen eine optimale Entwicklung. Gemeinschaftsschulen sind verbindliche Ganztagsschulen an vier oder drei Tagen in der Woche. Sie bieten damit Raum und Zeit für ein ganzheitliches und rhythmisiertes Lernangebot.
Seit dem Schuljahr 2018/2019 führen erste Gemeinschaftsschulen auch eine gymnasiale Oberstufe. An diesen wird dasselbe Abitur wie an den allgemein bildenden Gymnasien abgelegt. Im Schuljahr 2020/2021 konnten die ersten Schülerinnen und Schüler das Abitur an einer Gemeinschaftsschule absolvieren – ein weiterer Meilenstein in der Entwicklung der Schulart.
Gemeinschaftsschulen können auf Antrag des Schulträgers eine Oberstufe einrichten, wenn neben weiteren Voraussetzungen insbesondere die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl von 60 Schülerinnen und Schülern prognostisch erreicht wird. Im Schuljahr 2022/2023 haben bereits neun öffentliche und vier private Gemeinschaftsschulen eine gymnasiale Oberstufe.
Die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) stellen Bildungsangebote bereit für Schülerinnen und Schülern mit einem durch das Staatliche Schulamt festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot, die kein inklusives Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule besuchen. Sie führen in Teilen die Bildungsgänge der allgemeinen Schulen.
Den unterschiedlichen Aufgaben entsprechend gibt es Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit folgenden Förderschwerpunkten
- Lernen
- Sprache*
- Emotionale und soziale Entwicklung*
- Sehen*
- Hören*
- Geistige Entwicklung
- Körperliche und motorische Entwicklung*
- Schülerinnen und Schüler in längerer Krankenhausbehandlung*
*Führen die Bildungsgänge der allgemeinen Schulen.
Einsatz pädagogischer Assistentinnen und Assistenten
Junge Menschen mit Behinderung in inklusiven Angeboten oder in SBBZ waren in besonderer Weise von der Pandemie betroffen. Vielfach benötigen diese Schülerinnen und Schüler für ihr Lernen und ihre Entwicklung eine enge persönliche Begleitung, Anleitung und Unterstützung. Diese fielen teilweise durch die zeitweiligen Schulschließungen weg und konnten durch Angebote des Fernlernens (analog oder digital) nicht kompensiert werden.
Mit dem Einsatz Pädagogischer Assistentinnen und Assistenten (Sonderpädagogik) soll ein Beitrag dazu geleistet werden, vorhandene Lern- und Entwicklungsrückstände bestmöglich zu kompensieren.
Die Beruflichen Schulen begleiten junge Menschen beim Übergang in die Arbeitswelt, sie vermitteln ihnen eine berufliche Grundbildung oder einen berufsqualifizierenden Abschluss und eröffnen ihnen zudem Wege, höhere allgemeine Schulabschlüsse zu erreichen. Sie bieten die Möglichkeit zum Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung und vermitteln ebenso Qualifikationen der beruflichen Weiterbildung.
Die duale Berufsausbildung im Zusammenspiel von Berufsschule und Ausbildungsbetrieb sichert den notwendigen Fachkräftenachwuchs der heimischen Wirtschaft und ist ein bewährter Grundstein für eine erfolgreiche berufliche Karriere.
Die beruflichen Schulen bieten mit ihrem breiten Spektrum an Schularten und Bildungsgängen ein ideales Umfeld, damit Schülerinnen und Schüler ihre individuellen Begabungen und Kompetenzen entfalten und weiterentwickeln können. Sie stellen sicher, dass junge Menschen ihren Platz im Berufsleben finden und durch ihre hohe Qualifikation den Standort Baden-Württemberg sichern.
Die Beruflichen Gymnasien bieten seit vielen Jahren einen bewährten Weg für Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Bildungsabschluss zur Allgemeinen Hochschulreife. Mit ihrer berufsbezogenen Ausrichtung ermöglichen die Beruflichen Gymnasien ihren Schülerinnen und Schülern, aktuelle wirtschaftliche, technologische, soziale und kulturelle Wirklichkeiten aufzugreifen. Dadurch werden die Abiturientinnen und Abiturienten optimal auf die Arbeitswelt oder ein Studium vorbereitet. Mit ihrer Differenzierung in unterschiedlichste Richtungen und Profile leisten die Beruflichen Gymnasien zugleich einen wesentlichen Beitrag zur Nachwuchsförderung insbesondere auch im MINT-Bereich – MINT steht für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Sie tragen damit zur Zukunftsfähigkeit des Landes Baden-Württemberg bei.
Wir bringen die Inklusion an unseren Schulen konsequent voran: Eltern von Kindern mit einer Behinderung sollen nach einer qualifizierten Beratung selbst entscheiden können, ob ihr Kind ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) oder eine allgemeine Schule besuchen soll.
Für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen, chronischen Erkrankungen und mit Behinderung hält Baden-Württemberg ein gestuftes System der Hilfen vor. Der sonderpädagogische Dienst steht zur Beratung und Unterstützung an allgemeinen Schulen zur Verfügung, wenn dort Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Beratung und Unterstützung unterrichtet werden.
Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren und allgemeine Schulen kooperieren in vielfältiger Weise. Um die Einlösung des Bildungsanspruchs an den unterschiedlichen Lernorten zu sichern, hat Baden-Württemberg die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften angepasst. Für die Organisation und die Durchführung des gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderung wurden von Seiten des Landes 1.350 zusätzliche Stellen für Lehrerinnen und Lehrer geschaffen.
Ergänzend können Schulen mit inklusiven Bildungsangeboten pädagogische Assistentinnen und Assistenten beschäftigen. Ziel ist es, junge Menschen mit Behinderung in inklusiven Angeboten gezielt zu unterstützen um die individuellen Teilhabe- und Aktivitätspotentiale möglichst umfassend zur Entfaltung zu bringen.
Manchmal sind es Probleme in der Familie oder auf dem Pausenhof, die Schülerinnen und Schüler in den Schulleistungen bremsen. Deshalb ist die Schulsozialarbeit so wichtig. Die Beratung und Unterstützung durch Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter trägt zum Schulerfolg der Kinder und Jugendlichen und zu mehr Bildungsgerechtigkeit bei.
Die Landesregierung investiert daher weiter in den flächendeckenden Ausbau der Schulsozialarbeit. Denn wir können auf den Erfolgen der vergangenen Jahre aufbauen. Über die Hälfte der Schulen im Land setzt mittlerweile auf Schulsozialarbeit.
Medien sind längst ein elementarer Teil der Lebenswelt von Schülerinnen und Schülern aller Altersgruppen. Die zunehmende Komplexität unserer multimedial geprägten Gesellschaft macht Medienbildung zu einer Schlüsselqualifikation und somit zu einem Kernbereich schulischer Bildung mit Schulen als zentrale Orte der Bildung und Wissensvermittlung.
Mit der Digitalisierung der Schulen einhergeht auch eine Veränderung des Lehrens und Lernens insgesamt: Durch neue technische Möglichkeiten können der Unterricht adaptiv gestaltet und Schülerinnen und Schüler differenziert und individuell gefördert werden. Die Landesregierung begleitet die Schulen in Baden-Württemberg auf dem Weg in die digitale Zukunft eng und unterstützt bei der Bewältigung der zahlreichen Herausforderungen, die der digitale Wandel mit sich bringt.
Medienbildung und Digitalisierung sind grundlegende, umfassende und systematische Daueraufgaben im gesamten schulischen Bildungswesen. Es lassen sich hierbei vier Handlungsfelder identifizieren:
- Infrastruktur und Ausstattung: Die technischen Voraussetzungen, die ein sinnvolles und sicheres Lernen mit und über digitale Medien ermöglichen, müssen hergestellt und gesichert werden.
- Aus-, Fort- und Weiterbildung: Lehrkräfte benötigen neben Medienkompetenz auch medienpädagogisches Wissen, um dieses gezielt in Lehr- und Lernsettings einsetzen zu können. Das Land investiert hierfür längerfristig in Qualifizierungsmaßnahmen.
- Lernen und Lehren: (Digitale) Medien müssen im Unterricht didaktisch-methodisch verankert sein, um Unterricht zeitgemäß gestalten zu können.
- Prozesse und Organisation: Schulische Prozesse und Kommunikationsformen sollen flächendeckend digitalisiert und dadurch optimiert werden.
Im Laufe des Jahres 2023 wird in den Schulen des Landes außerdem die neue Digitale Bildungsplattform „Schule@BW“ eingeführt. Mit nur einer Anmeldung stehen unterschiedliche Module in den Bereichen „Unterricht und Lernen“, „Sichere Kommunikation“ und „Digitaler Arbeitsplatz“ zur Verfügung.
Die Pandemie hat Kinder und Jugendliche gerade im schulischen Bereich mit enormen Anforderungen konfrontiert, und auch das Lernen im Distanzunterricht hat ihnen einiges abverlangt. Wir haben die besten Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Schülerinnen und Schüler schnell wieder auf den gewünschten Lernstand kommen und etwaige Lernrückstände zügig aufholen können.
Bund und Länder haben hier ein gemeinsames Förderprogramm mit einem Gesamtvolumen von etwa zwei Milliarden Euro aufgelegt. Etwa eine Milliarde davon steht für den Bereich der Kompensation von Lernrückständen zur Verfügung. Für Baden-Württemberg stehen aus Bundes- und Landesmitteln rund 260 Millionen Euro bereit. „Lernen mit Rückenwind“ bietet sowohl Fördermaßnahmen, die integrativ sind, also im Unterricht umgesetzt werden sollen, als auch additive Maßnahmen, die zusätzlich zum Unterricht stattfinden.