Das Kultusministerium hat ein Sofortprogramm für eine verlässliche Unterrichtsversorgung geschnürt. Damit erweitert das Land die Personalbasis, nutzt bestehende Kräfte effektiver und unterstützt zielgerichtet. Dadurch werden zusätzliche Kapazitäten von rund 500 Deputaten geschaffen.
Mit einem Sofortprogramm von 18 Maßnahmen forciert die Landesregierung das Thema Unterrichtsversorgung. Kultusministerin Theresa Schopper sagt dazu am Freitag, 31. März 2023: „Unser zentrales Ziel ist: Eine gute Unterrichtsversorgung in schwierigen Zeiten sichern. Das Sofortprogramm ist daher eingebettet in mittel- und langfristige Maßnahmen.“
Baden-Württemberg kämpft wie die anderen Bundesländer auch mit einem Mangel an Lehrerinnen und Lehrern. Die Landesregierung hat darauf bereits mit zusätzlichen Lehrerstellen, mit Studienplatzerhöhungen für die Lehrämter, mit mehr Ausbildungsplätzen für Fachlehrkräfte, aber auch durch den Einsatz von Pensionären, Direkteinsteigern und von Lehrkräften aus anderen Schularten an Grundschulen reagiert. Da ein Teil dieser Maßnahmen jedoch erst zeitversetzt wirkt, legt die Landesregierung nun mit einem Sofortpaket für eine verlässliche Unterrichtsversorgung nach. Dieses soll die Unterrichtsversorgung zeitnah, also in den nächsten Schuljahren, verbessern.
Land setzt auf drei Schwerpunkte
Kultusministerin Theresa Schopper sagt: „Eine gute Unterrichtsversorgung für unsere Kinder und Jugendlichen ist für mich ein absolutes Kernanliegen. Wir haben in den vergangenen Jahren bereits viele Hebel umgelegt, aber die Herausforderungen nehmen zu. Darauf reagieren wir – mit einem engagierten Paket aus 18 konkreten Maßnahmen. Damit erschließen wir eine zusätzliche Kapazität von rund 500 Deputaten. Dabei setzen wir auf drei Schwerpunkte:
- Erstens wollen wir die Personalbasis bei den Lehrkräften vergrößern. Dafür verstärken wir unsere Anstrengungen, Direkteinsteiger und Personen mit einer ausländischen Lehramtsausbildung als zusätzliche Lehrkräfte zu gewinnen.
- Zweitens werden wir dort, wo die Belastungen besonders hoch sind, gezielt entlasten. Das gilt etwa für die Leitungszeit von Schulleitungen oder für Schulen mit Ganztagsangeboten. Und wir sorgen für zusätzliche Unterstützung der Lehrkräfte bei ihrer Arbeit durch pädagogische Assistentinnen und Absolventen eines freiwilligen sozialen Jahres.
- Drittens werden wir die vorhandenen Kräfte heranziehen. Der Sonderfall der Teilzeit aus ‚sonstigen Gründen‘ wird auf einen Mindestumfang von 75 Prozent begrenzt. Das schafft Planbarkeit und Verlässlichkeit. Teilzeit aus familiären Gründen beziehungsweise zur Pflege von Angehörigen sowie Teilzeit in Elternzeit sind selbstverständlich weiter wie bisher möglich. Referendarinnen und Referendare werden insbesondere durch den Wegfall der Dokumentation beziehungsweise Hausarbeit entlastet, dafür mit einer zusätzlichen Wochenstunde im praktischen Teil stärker eingebunden. Diese Schritte sind uns nicht leicht gefallen, da sie für die betroffenen Lehrkräfte eine zusätzliche Belastung bedeuten. Wir haben diese Schritte sehr sorgfältig abgewogen und gehen diese Schritte dennoch, da sie helfen, den Unterricht an unseren Schulen zu sichern – und so unseren Kindern ganz konkret zu Gute kommen.“
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick
Um das Feld der Personen zu erweitern, die in den Schulen arbeiten können, wird der an den beruflichen Schulen und bei Fachlehrkräften erfolgreiche Direkteinstieg auf die Lehrämter Grundschule und Sekundarstufe I ausgeweitet. Damit können künftig Personen, die ein nicht-lehramtsbezogenes Bachelor-(Grundschule) oder Masterstudium (Sekundarstufe I) mit Fächern absolviert haben, die an den Schulen unterrichtet werden, ab dem kommenden Schuljahr an den Schulen unterrichten. „Die pädagogische Qualität ist uns dabei sehr wichtig. Deshalb gibt es eine zweijährige, parallele Schulung an den Seminaren. Diese stellt sicher, dass die Direkteinsteigerinnen und -einsteiger in Pädagogik und Didaktik sattelfest gemacht werden“, sagt die Kultusministerin. Über den Direkteinstieg an den beruflichen Schulen können pro Jahr etwa 200 bis 300 Personen gewonnen werden. Um den Direkteinstieg über Fachlehrkräftestellen in der Sonderpädagogik haben sich seit dem Herbst etwa 100 Personen beworben.
Außerdem sollen künftig Personen mit einer ausländischen Lehramtsausbildung, die nicht vollständig anerkannt werden kann, eine konkretere Perspektive bekommen. Wenn nach den Vorgaben der Kultusministerkonferenz noch Punkte für die Anerkennung fehlen, sollen die Personen trotzdem bereits mit geringerem Umfang in der Schule beginnen können. Die Aufholkurse können dann berufsbegleitend absolviert werden. Voraussetzung dafür ist, dass es wahrscheinlich ist, dass die Person die Aufholkurse erfolgreich absolviert.
Weitere Maßnahmen in diesem Bereich umfassen:
- Bereits erfolgt ist die Ausweitung des vorzeitigen Einstellungsverfahren im November für die Engpassregionen auf alle Schularten und Fächer.
- Nach einem Stichtagsmodell sollen befristet beschäftigte Lehrkräfte in den Sommerferien durchbezahlt werden.
- Die Werbemaßnahmen für den Beruf als Lehrkraft werden ausgeweitet.
Etwa 14.000 Lehrerinnen und Lehrer arbeiten aktuell in sogenannter voraussetzungsloser Teilzeit, davon rund 4.000 mit weniger als 70 Prozent. Für das kommende Schuljahr 2023/2024 sind die Anträge zu einem großen Teil bereits eingereicht. Ab dem Schuljahr 2024/2025 wird diese Teilzeit aus „sonstigen Gründen“ aber eingeschränkt. „Wer sich um die eigenen Kinder kümmert oder Angehörige pflegt, der hat gute Gründe für Teilzeit und kann auch weiterhin Teilzeit nehmen. Doch bei anderen Gründen hat die Unterrichtsversorgung jetzt Vorrang“, stellt Kultusministerin Schopper klar. Sie legt fest: „Deshalb werden wir bei der künftigen Antragsstellung für das Schuljahr 2024/2025 bei einer Teilzeit aus ‚sonstigen Gründen‘ grundsätzlich nur noch eine Reduzierung um bis zu 25 Prozent ermöglichen.“ Ausnahmen könne es zum Beispiel für schwerbehinderte Lehrkräfte geben.
Zur Unterrichtsversorgung sollen auch die Referendarinnen und Referendare einen Beitrag leisten. Ab dem Vorbereitungsdienst, der im Frühjahr 2024 beginnt, werden die angehenden Lehrkräfte ab der zweiten Hälfte des Vorbereitungsdienstes eine Stunde mehr unterrichten. „Gleichzeitig entlasten wir die angehenden Lehrkräfte in anderen Bereichen“, sagt Schopper. Sie erklärt: „Wir gewinnen damit etwa Stunden im Umfang von 200 Stellen.“
Weitere Maßnahmen in diesem Bereich umfassen:
- Die Inanspruchnahme von Freistellungsjahren soll künftig eingeschränkt werden und zum Beispiel erst nach einer Verweildauer von fünf Jahren im Landesdienst möglich sein.
- Qualifizierungsangebote für Lehrkräfte in Mangelfächern werden ausgebaut.
Bereits beschlossen ist, dass es Entlastung für mittlere und größere Schulen durch die Anhebung der Leitungszeit sowie zusätzliche Anrechnungsstunden für Außenstellen und im Rahmen der Inklusion gibt. „Wir gehen bei unserem Schulleitungskonzept aber auch den nächsten Schritt und kümmern uns um die kleinen Schulen, die bisher nicht von der Entlastung profitiert haben. Dort werden wir die Leitungszeit für Schulleitungen von zehn auf elf Stunden erhöhen“, kündigt die Ministerin an. Diese Maßnahme greift bereits zum kommenden Schuljahr. Außerdem wird auch die Leitungszeit für Schulen mit mehr als 40 Klassen erhöht. „Um die Lehrerinnen und Lehrer bei ihrer Arbeit konkret zu unterstützen, erhöhen wir außerdem die Stellen für pädagogische Assistentinnen und Assistenten und stellen zudem 250 zusätzliche Plätze für das freiwillige soziale Jahr im pädagogischen Bereich zur Verfügung“, sagte die Kultusministerin.
Weitere Maßnahmen in diesem Bereich umfassen:
- In Regionen mit besonderem Bedarf sollen Personen ohne Lehramtsausbildung, die in der Schule aushelfen, besser unterstützt werden.
- „Handschlaglehrkräfte“, die flexibel bisher nur an Grundschulen eingesetzt werden konnten, können künftig auch an Schulen der Sekundastufe I eingesetzt werden.
- Ganztagsschulen, die viele externe Partner in den Schulalltag einbinden, erhalten eine zusätzliche Anrechnungsstunde.
- Lehrerwochenstunden im Ganztag können künftig statt wie bisher zu 50 Prozent zu 70 Prozent monetarisiert werden.
- Das Betriebliche Gesundheitsmanagement wird ausgebaut.
Die folgenden Maßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung setzt das Kultusministerium bereits um:
Die Landesregierung hat die Studienplätze in den Lehrämtern wie folgt ausgebaut:
- Im Lehramt Grundschule wurden die Studienplätze von 970 Plätzen im Studienjahr 2015/2016 auf 1.672 Studienplätze seit dem Studienjahr 2018/2019 ausgebaut.
- Im Lehramt Sonderpädagogik wurden die Studienplätze von 320 Plätzen im Studienjahr 2013/2014 auf 520 seit dem Studienjahr 2016/2017 angehoben. Ab dem kommenden Wintersemester werden 175 Studienplätze an der Pädagogischen Hochschule Freiburg hinzukommen.
- Im Lehramt Sekundarstufe I wurden die Studienplätze nach einem zwischenzeitlichen Rückbau auf 1.030 Studienplätze im Studienjahr 2018/2019 wieder auf 1.427 Studienplätze seit dem Studienjahr 2022/2023 ausgebaut.
Unter anderem ergreift die Landesregierung bereits die folgenden Maßnahmen, um die Unterrichtsversorgung sicherzustellen. Diese haben sich zu diesem Schuljahr wie folgt ausgewirkt:
- 2.973 Lehrerinnen und Lehrer, die in Teilzeit arbeiten, haben ihre Teilzeitdeputate erhöht.
- Zur Sicherstellung des Unterrichts wurden 2.405 Lehrerinnen und Lehrer aus dienstlichen Gründen in benachbarte Regionen abgeordnet oder versetzt.
- 442 Pensionärinnen und Pensionäre helfen an den Schulen mit befristeten Verträgen aus.
- 2.267 Personen, die nicht die Voraussetzung für eine dauerhafte Einstellung erfüllen, wurden in befristeten Verträgen angestellt. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen „entfristet“ werden.
- 173 Arbeitsverhältnisse von Personen die bisher über mehrere Jahre in befristeten Verträgen angestellt waren, wurden entfristet. Auch zum kommenden Jahr wird das Kultusministerium weitere Entfristungen vornehmen.
- 48 Gymnasiallehrkräfte haben sich für einen Einstieg an Grundschulen oder Schulen der Sekundarstufe I entschieden oder wurden an die Sekundarstufe I abgeordnet.
- 260 Personen sind über den Direkteinstieg an den beruflichen Schulen eingestellt worden. Diese Möglichkeit wird zum kommenden Schuljahr für die Fachlehrkräfte Sonderpädagogik, sowie die Lehrämter Grundschule und Sekundarstufe I ausgeweitet.