Verwaltung

Land regelt Zuständigkeiten für Umsetzung des Cannabisgesetzes

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Mann dreht einen Joint mit Marihuana. (Foto: dpa)

Ab dem 1. Juli 2024 können in Baden-Württemberg Anträge zum Betreiben von Cannabis-Anbauvereinigungen beim Regierungspräsidium Freiburg gestellt werden. Die landesweite Überwachung der Anbauvereinigungen übernimmt das Regierungspräsidium Tübingen.

Das Land Baden-Württemberg hat die Weichen für die Umsetzung des am 1. April 2024 dieses Jahres in Kraft getretenen Konsumcannabisgesetzes (KCanG) gestellt und die Zuständigkeiten für Erlaubnisverfahren und Überwachung der Anbauvereinigungen geregelt: So wird das Regierungspräsidium (RP) Freiburg die landesweite Zuständigkeit für die Erlaubnis des Betriebs von Anbauvereinigungen übernehmen. Ab dem 1. Juli 2024 können entsprechende Anträge gestellt werden. Das Regierungspräsidium Tübingen übernimmt landesweit die Überwachung der Anbauvereinigungen. Die entsprechende Kabinettsvorlage wird dem Ministerrat in Kürze vorgelegt.

Als Erlaubnisbehörde ist das RP Freiburg somit für ganz Baden-Württemberg Ansprechpartner rund um alle Vorgänge zur Erlaubnis, die eine Anbauvereinigung für ihren Betrieb benötigt. Das reicht vom Entgegennehmen von Anträgen, deren Prüfung und der Entscheidung bis zum Erteilen einer Erlaubnis. Auch Änderungen und Anpassungen von Erlaubnissen, die erforderlich werden können und gegebenenfalls auch Entscheidungen über den Fortbestand einer Erlaubnis sind Bestandteil der neuen Aufgabe.

Anbau nur zum Eigenkonsum für Erwachsene

„Ich danke den Regierungspräsidien Freiburg und Tübingen für die Übernahme dieser Aufgaben. Damit sind wir für den Betrieb von Anbauvereinigungen nach dem Konsumcannabisgesetz in Baden-Württemberg sehr gut aufgestellt. Aus suchtpolitischer Sicht unterstütze ich die Ziele des Konsumcannabisgesetzes, zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen, die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention zu stärken, den illegalen Markt für Cannabis einzudämmen sowie den Kinder- und Jugendschutz zu stärken. Der gemeinschaftliche Anbau von Cannabis in Anbauvereinigungen ist nur zum Eigenkonsum für Erwachsene erlaubt und unterliegt strengen Vorgaben, deren Einhaltung wir sicherstellen. Gleichzeitig werden wir die cannabisbezogene Aufklärung und Prävention sowie den Kinder- und Jugendschutz weiter stärken“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha am 24. Juni 2024 in Stuttgart.

Regierungspräsident Carsten Gabbert (RP Freiburg) betonte: „Zwar können wir im Moment noch nicht absehen, wie viele Anträge von Anbauvereinigungen in Baden-Württemberg eingehen werden, wir rechnen aber mit einer Zahl im dreistelligen Bereich. Für die Bearbeitung der Anträge haben wir uns im Regierungspräsidium Freiburg in den vergangenen Wochen so gut wie möglich aufgestellt und sind gespannt, was uns erwartet.“

Regierungspräsident Klaus Tappeser (RP Tübingen) sagte: „Der Gesetzgeber stellt an die Anbauvereinigungen hohe Anforderungen, sowohl bei den Bedingungen des Anbaus und der Abgabe von Cannabis als auch beim Kinder- und Jugendschutz. Deshalb nehmen wir die uns neu übertragene Aufgabe gerne wahr und bereiten uns intensiv darauf vor.“

Anforderungen im Themenportal der Regierungspräsidien abrufbar

Die Anträge auf Erlaubnis zum Betreiben einer Anbauvereinigung können schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Eine erste Orientierung zu den benötigten Angaben und Nachweisen sind im Themenportal der Regierungspräsidien abrufbar. Ein Merkblatt (PDF) hilft beim Zusammenstellen vollständiger Antragsunterlagen. Dieses wird anhand der Erfahrungen aus den eingehenden Anträgen fortlaufend weiterentwickelt. Für die elektronische Kommunikation mit der Erlaubnisbehörde wurde ein E-Mail-Postfach eingerichtet, über das die Anbauvereinigungen ihre Anträge nebst Anlagen sowie alle sonstigen Anfragen und Mitteilungen einreichen können.

Das Regierungspräsidium Tübingen wird landesweit als Überwachungsbehörde aktiv. Es wird unter anderem die Anbaubereiche und -einrichtungen der jeweiligen Anbauvereinigung in Augenschein nehmen, deren Dokumentation und sonstige Unterlagen prüfen sowie Probenahmen durchführen mit anschließender Untersuchung in Laboren. Es ist zudem zuständig für die Transportanzeigen der Anbauvereinigungen.

Anbauvereinigungen

Anbauvereinigungen können den geregelten, nicht gewinnorientierten Anbau von Cannabis entweder als eingetragener nicht wirtschaftlicher Verein oder eingetragene Genossenschaft betreiben. Erlaubt ist der gemeinschaftliche Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis an Mitglieder zu deren Eigenkonsum. Hierbei, aber auch bei der Weitergabe von Vermehrungsmaterial und bezüglich der Suchtprävention sind rechtliche Vorgaben zu beachten.

Im Gesetzentwurf zum KCanG schätzt das Bundesgesundheitsministerium, dass bundesweit anfänglich 3.000 Anbauvereinigungen eine Erlaubnis anstreben werden und jährlich etwa 150 Neuanträge hinzukommen. Grob auf das Land Baden-Württemberg heruntergebrochen wäre damit landesweit mit anfänglich rund 390 Erlaubnisanträgen zu rechnen. Ungefähr 20 Neuanträge kämen jährlich hinzu.

Weitere Meldungen

Straßenbaustelle an der B31 im Schwarzwald (Bild: © dpa).
Strasse

Querspange Erbach der B 311 freigegeben

Ein Mann betrachtet auf einem Computermonitor die Elektronenmikroskopaufnahme eines MERS-Coronavirus, einem engen Verwandten des neuartigen Coronavirus. (Bild: Arne Dedert/dpa)
Gesundheit

Ergebnisse des Long COVID-Forschungsprojekts

von links nach rechts: Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth, Dr. Horst Mehl, Staatssekretär Siegfried Lorek
Auszeichnung

Staufermedaille in Gold an Dr. Horst Mehl

Bauarbeiter erneuern den Fahrbahnbelag auf einer Straße (Bild: © dpa).
Verkehr

Ortsumfahrung Güglingen-Pfaffenhofen freigegeben

Drei Kinder stehen lachend um ein Spielgerät beim Klosterpark Adelberg.
Familie

Landesfamilienpass auch 2025 mit vielen Vergünstigungen

Luchs Verena
Artenschutz

Dritter Luchs in Baden-Württemberg ausgewildert

Geldscheine mit dem Wert von 100 und 50 Euro und Münzen liegen auf einem Tisch.
Haushalt

Landeshaushalt 2025/2026 verabschiedet

Datenarbeit und Tablet, Laptop mit Architekturprojekt auf der Baustelle am Schreibtisch im Büro.
Landes- und Regionalplanung

Änderungen des Landesplanungsgesetzes

Paragrafen-Symbole an Türgriffen (Foto: © dpa)
Justiz

Rund 276 Neustellen für die Justiz

Das Thermostat einer Heizung.
Energie

Energieberatung wird fortgesetzt

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 17. Dezember 2024

Vier Personen
Justiz

Präsident des Landgerichts Tübingen tritt in Ruhestand

Ein Maurer arbeitet mit Zement und Mörtel an einer Ziegelwand.
Baurecht

Wichtige Weichen für schnelleres und einfacheres Bauen

Fußgängerzone in Baden-Baden (Bild: © dpa).
Stadtentwicklung

Rund 1,7 Millionen Euro für regionale Innenstadtberater

Wort-Bild-Logo der Kampagne Start-up BW. (Bild: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg)
Start-up BW

Landesfinalistin beim Female Founders Cup gekürt