Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus fördert regionale Innenstadtberater in Baden-Württemberg bis Ende 2026 mit weiteren rund 1,7 Millionen Euro. Die regionalen Innenstadtberater können damit ihre erfolgreiche Tätigkeit zur Unterstützung kleinerer und mittelgroßer Kommunen bei der Stärkung ihrer Zentren und ihres Einzelhandels fortsetzen. Gefördert werden hierzu neun Trägerorganisationen (acht Industrie- und Handelskammern sowie der Regionalverband Heilbronn-Franken), deren Innenstadtberater in zehn Regionen des Landes tätig sein werden.
„Unsere Innenstädte befinden sich in einem stetigen Wandel. Gerade der stationäre Einzelhandel in den Zentren steht durch den wachsenden Online-Handel und veränderte Ansprüche der Kunden unter Druck. Wir brauchen mehr Nutzungsvielfalt in den Innenstädten, aber wir brauchen dort auch weiterhin einen leistungsfähigen Einzelhandel. Hier leisten die regionalen Innenstadtberater seit 2021 hervorragende Arbeit. Ich freue mich, dass wir die Förderung bis Ende 2026 fortsetzen können“, so Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.
Gerade kleinere Städte verfügten häufig nicht über die Kapazitäten, umfassende Konzepte für die Weiterentwicklung ihrer Zentren zu erarbeiten, unterstrich Hoffmeister-Kraut. Genau hier setze die Tätigkeit der regionalen Innenstadtberater an, die auch bei der Vernetzung und Aktivierung der Innenstadtakteure vor Ort vielfach unersetzlich geworden seien.
Unterstützung seit 2021
Seit 2021 werden die regionalen Innenstadtberater vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus mit insgesamt rund 5,1 Millionen Euro unterstützt. Gegenüber den bisherigen Förderperioden ergeben sich in zwei Punkten Änderungen der Förderkonditionen:
- Künftig können Kommunen mit 5.000 bis 70.000 Einwohnern von den Innenstadtberatern betreut werden. Bislang waren die Zielgruppe Kommunen mit 10.000 bis 50.000 Einwohnern.
- Kommunen, die im Rahmen der Fördermaßnahme regionale Innenstadtberater bereits in früheren Förderrunden begleitet wurden, können grundsätzlich weiter begleitet werden, sofern vom Träger auch neue Kommunen in die Maßnahme aufgenommen werden.
Hintergrund der Anpassungen ist, dass gerade kleinere Kommunen häufig keine systematische Zentren-Entwicklung betreiben und sich zudem gezeigt hat, dass vielfach auch nachdem die von den Innenstadtberatern erarbeiteten Maßnahmenkonzepte für eine Innenstadt final vorliegen, vor Ort häufig noch weiterer Beratungsbedarf in der Umsetzungsphase besteht.
Die bewilligte Fördersumme verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Träger:
Zuwendungsempfänger | Förderbetrag |
---|---|
Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar | 282.000,00 Euro |
Industrie- und Handelskammer Ulm (deckt das Gebiet der IHK Bodensee-Oberschwaben mit ab) | 212.672,80 Euro |
Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg | 50.400,00 Euro |
Industrie- und Handelskammer Karlsruhe | 214.000,00 Euro |
Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee | 187.120,00 Euro |
Industrie- und Handelskammer Stuttgart | 214.000,00 Euro |
Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein | 214.000,00 Euro |
Industrie- und Handelskammer Reutlingen | 133.640,44 Euro |
Regionalverband Heilbronn-Franken | 214.000,00 Euro |
Förderung insgesamt | 1.721.833,24 Euro |