Unser Ziel ist es, dass Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam leben, lernen, wohnen, arbeiten und ihre Freizeit verbringen können. Deshalb müssen Barrieren und Benachteiligungen im Alltag abgebaut und die Inklusion vorangetrieben werden.
Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Anfang an und sie haben das Recht, selbst Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen zu können. Das Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) werden wir daher weiterentwickeln und die Stimmen der Betroffenen im Landes-Behindertenbeirat stärken.
Landeszentrum Barrierefreiheit
Zudem werden wir die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen in den Kommunen stärken. Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der Barrierefreiheit zu. So unterstützen wir durch ein Landeszentrum Barrierefreiheit (LZ-BARR) seit 2022 Landesbehörden, Kommunen und freie Träger dabei, Barrierefreiheit bei Einrichtungen und Gebäuden, Straßen, Plätzen sowie im öffentlichen Verkehr, aber auch beim Zugang zu Informationen zu realisieren.
Bundesteilhabegesetz und Behindertenrechtskonvention
Ein weiterer Baustein für mehr Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist die konsequente Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Baden-Württemberg. Das Gesetz stärkt das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen, die selbst entscheiden, wie und wo sie leben wollen. Das gilt besonders für die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Zweiten Teil des SGB IX. Dazu haben wir im Jahr 2021 die Landesarbeitsgemeinschaft Teilhabe SGB IX eingerichtet, die als Plattform für den Austausch zu übergreifenden Fragen zum SGB IX dient.
Im Rahmen unserer Inklusions- und Teilhabestrategie wurde die Umsetzung des Landesaktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention evaluiert. Es wurde ein umfassender Beteiligungsprozess durchgeführt, auf dessen Grundlage der zweite Landesaktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention entstehen wird.
Teilhabe fördern
Mit dem Förderprogramm „Impulse Inklusion“ wollen wir den Inklusionsgedanken weiter ins Land tragen und die Aufmerksamkeit der Bürgerinnen und Bürger auf das Thema lenken.
Den Interdisziplinären Frühförderstellen (IFF) im Land kommt eine wichtige Bedeutung bei der Teilhabe von Kindern mit (drohenden) Behinderungen und ihrer Familien zu. Wir unterstützen diese insbesondere durch die Arbeit der Überregionalen Arbeitsstelle Frühförderung und fördern sie bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen finanziell.
Die bestehenden Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen unterstützen wir aktiv dabei, moderne Kompetenzzentren für Teilhabe und Inklusion zu werden. Zudem sollen sie ihre Wohnangebote vermehrt dezentral anbieten, also vor Ort in den Quartieren der Gemeinden.
Tourismus für alle
Wir werben beim Tourismus im Land für neue Ansätze bei barrierefreien Angeboten für Familien und Senioren sowie für Gäste mit Behinderungen und unterstützen die Betriebe bei der Umsetzung.
Gemeinsam lernen
Wie alle Kinder haben auch Kinder mit Behinderung das Recht auf Aktivität und Teilhabe an Bildung und am Leben in der Gemeinschaft. Gemeinsam aktiv sein, spielen und lernen können Kinder und Jugendliche in unterschiedlichen Formen. Dies kann im Rahmen von inklusiven oder in kooperativen Angeboten erfolgen.
Wir entwickeln die Möglichkeiten für eine gemeinsame Bildung und Erziehung in den Kindertageseinrichtungen weiter, indem wir die Einrichtungen und ihre Träger durch fachliche Begleitung unterstützen. Mit dem Pakt für gute Bildung und Betreuung werden über das Finanzausgleichsgesetz (FAG) Mittel in Höhe von 7,7 Millionen Euro jährlich für die Kooperation von Kindertageseinrichtungen mit Grundschulen sowie Mittel in Höhe von 8,9 Millionen Euro für die Unterstützung der Inklusion von Kindern mit Behinderung oder Kindern mit drohender Behinderung in Kindertageseinrichtungen eingesetzt. Darüber hinaus sind uns die Kooperationen von Schulkindergärten und Kindertageseinrichtungen unter einem Dach ein wichtiges Anliegen.
Inklusion an Schulen
Auch an den Schulen bringen wir die Inklusion voran. Die Erziehung, Bildung und Ausbildung von Schülerinnen und Schülern mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot ist in Baden-Württemberg Aufgabe aller Schulen. Eltern können selbst entscheiden, ob ihr Kind seinen Anspruch an einer allgemeinen Schule einlöst oder ein sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) besuchen soll. Die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren unterstützen die allgemeinen Schulen bedarfsgerecht bei der sonderpädagogischen Beratung, Unterstützung und Bildung.
Überall, wo dies fachlich sinnvoll und umsetzbar ist, streben wir an diesen Schulen das Zwei-Pädagogen-Prinzip an, bei dem die Lehrkraft der allgemeinen Schule gemeinsam mit einer sonderpädagogischen Lehrkraft unterrichtet.
Auch wenn die Jugendlichen sich in beruflicher Ausbildung befinden, wollen wir sie weiter begleiten und Inklusion aktiv fördern. Wir wollen ermöglichen, dass auch Teilleistungen anerkannt und zertifiziert werden, sollten Jugendliche mit Behinderungen die Ausbildungsziele nicht vollständig erreichen.