Baden-Württemberg übernimmt zum 1. Juli 2024 den Vorsitz im Verwaltungsrat der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder von Thüringen. Die Behörde ist seit 18 Monaten vollumfänglich für die Regulierung des länderübergreifenden Glücksspielmarktes zuständig.
Zum 1. Juli 2024 übergibt Udo Götze, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, den Vorsitz im Verwaltungsrat der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) an Reiner Moser, Amtschef im Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg.
Während der einjährigen Amtszeit von Udo Götze als Verwaltungsratsvorsitzenden festigten sich die Strukturen der zum 1. Juli 2021 gegründeten Behörde. Die GGL ist seit 18 Monaten vollumfänglich für die Regulierung des länderübergreifenden Glücksspielmarktes zuständig. Der unerlaubte Glücksspielmarkt konnte seitdem weitestgehend in einen legalen und staatlich kontrollierten Markt transformiert werden. Auch in der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels im Internet wurden Erfolge erzielt.
Staatssekretär Götze sagte: „Die GGL hat gemeinsam mit den Ländern eine sehr gute Basis für die erfolgreiche Regulierung dieses sich rasant entwickelnden digitalen Marktes geschaffen. Darauf können alle Beteiligten stolz sein.“
Spieler- und Jugendschutz stehen im Fokus
Der neue Verwaltungsratsvorsitzende, Amtschef Reiner Moser, ergänzt: „Die Regulierung von Glücksspielen im Internet ist eine anspruchsvolle Aufgabe, in deren Fokus die Prävention von Glücksspielsucht und der Spieler- und Jugendschutz steht. Es waren und werden weiterhin immense Herausforderungen zu bewältigen sein. Dazu gehören unter anderem die Umsetzung gerichtlicher Entscheidungen zum Einsatz des Vollzugsinstruments IP-Blocking, aber auch Entwicklungen im Bereich der Aufsicht über legale Anbieter. Ich bin zuversichtlich, dass die GGL diese Herausforderungen erfolgreich angeht. Sie kann sich dabei auch weiterhin der Unterstützung der Länder und des Verwaltungsrates sicher sein.“
Der Verwaltungsrat ist das Aufsichts- und Steuerungsgremium der GGL. Er besteht aus den Amtschefinnen und Amtschefs oder Staatssekretärinnen und Staatssekretären der jeweils für die Glücksspielaufsicht zuständigen Ministerien der 16 Trägerländer. Jährlich zum 1. Juli eines Jahres wechselt der Vorsitz im Verwaltungsrat in alphabetischer Reihenfolge der Trägerländer.
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen: Glücksspielrecht
Quelle:
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder