Alle Menschen sollen gleichberechtigt und barrierefrei Zugang zu notwendigen Gesundheitsangeboten haben. Hierzu gehören eine gute ärztliche Versorgung sowohl im allgemeinärztlichen als auch im fachärztlichen Bereich im ganzen Land. Mit unserem erfolgreichen Landärzteprogramm unterstützen wir weiterhin Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte bei einer Niederlassung auf dem Land. Außerdem richten wir an allen medizinischen Fakultäten des Landes Lehrstühle für Allgemeinmedizin ein und schaffen zusätzliche Studienplätze für mehr Hausärztinnen und Hausärzte im ländlichen Raum. Durch die „Landarztquote“ werden zudem jährlich 75 Studienplätze für das Studium der Humanmedizin an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich verpflichtet haben, im Anschluss an das Studium und die entsprechende, allgemeinärztliche Weiterbildung (Hausärztinnen und Hausärzte, Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte sowie Internistinnen und Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung) in Bedarfsgebieten nach dem Landarztgesetz Baden-Württemberg tätig zu sein. Für eine am Bedarf der Patientinnen und Patienten ausgerichtete Versorgung auch mit fachübergreifenden und neuheitlichen Ansätzen setzen wir uns weiterhin für interdisziplinäre Primärversorgungszentren ein.
Für eine gute und flächendeckende Gesundheitsversorgung im ganzen Land ist eine funktionierende Krankenhauslandschaft unverzichtbar. Deswegen werden wir unserer Verantwortung für die Investitionen in die Krankenhäuser des Landes gerecht. Baden-Württemberg hat die Mittel für Krankenhausinvestitionen in den vergangenen Jahren deutlich erhöht – auf derzeit rund 488 Millionen Euro pro Jahr. Daneben sind noch weitere Sonderprogramme in der Abwicklungsphase. Eine auskömmliche Landeskrankenhausförderung wollen wir gerade mit Blick auf die notwendigen Digitalisierungsstrukturen weiterführen und uns auch gegenüber dem Bund für eine sachgerechte Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser einsetzen.
Unsere Krankenhausplanung orientiert sich am tatsächlichen Versorgungsbedarf der Bevölkerung. Das Augenmerk legen wir dabei auf die intelligente Verzahnung von ambulanten und stationären Angeboten.
Neben der ärztlichen Versorgung wollen wir vorhandene Versorgungsangebote und bewährte Hilfestrukturen erhalten – wie beispielsweise bei den Apotheken und Heilmittelerbringern wie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten oder Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten. Damit die medizinische wie auch pflegerische Versorgung gut gelingen kann, ist eine flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln und pharmazeutischen Dienstleistungen unabdingbar. Die Apotheke vor Ort stellt für viele Bürgerinnen und Bürger die erste Anlaufstelle bei Erkrankung und Gesundheitsfragen dar. Dabei geht es nicht nur um den reinen Bezug von Arznei- und Hilfsmitteln, sondern vor allem auch um die pharmazeutische Beratung und Informationsvermittlung. Die ambulante Pflege als wichtiges Element der medizinischen Versorgung bauen wir aus und setzen uns für eine kostendeckende Finanzierung der häuslichen Krankenpflege ein. Auch in der Hospiz- und Palliativversorgung wollen wir ambulante Angebote stärken und bedarfsgerechte Kinderpalliativversorgung anbieten.
Herausforderungen durch nach der Corona-Pandemie in den Fokus gerückte postinfektiöse Erkrankungen wie zum Beispiel Myalgische Enzephalomyelitis / Chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS) gehen wir an, indem wir die Forschung auf diesem Gebiet fördern, eine Vernetzung und Sensibilisierung der befassten Akteurinnen und Akteure unterstützen und uns gemeinsam mit anderen Bundesländern auch auf Bundesebene für eine landesweite Verbesserung der Versorgungsstrukturen der Betroffenen einsetzen.
Eine gute, sichere und wohnortnahe Versorgung von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen ist uns wichtig. Die Ergebnisse des Runden Tisches Geburtshilfe verstetigen wir und führen Modelle wie lokale Gesundheitszentren mit dem Schwerpunkt auf geburtshilflicher Versorgung fort. In Bereich der stationären Geburtshilfe fördern wir den Ausbau von Hebammenkreißsälen. So soll das Angebot des Hebammenkreißsaals mehr Frauen in Baden-Württemberg zugänglich gemacht werden.
Die Versorgung mit sicheren und qualitativ hochwertigen Arzneimitteln und Medizinprodukten hat für uns einen hohen Stellenwert. Defizite in diesem Bereich können dazu führen, dass von Arzneimitteln und Medizinprodukten ausgehende Gesundheitsrisiken nicht rechtzeitig erkannt und zeitnah behoben werden. Durch eine Stärkung der Überwachungsstrukturen leisten wir hierzu einen Beitrag und bieten darüber hinaus den im Land ansässigen Unternehmen der Pharma- und Medizintechnikbranche kompetente Ansprechpartner in Fragen der Arzneimittel- und Medizinproduktesicherheit.
Auch innerhalb des Forums Gesundheitsstandort werden unter anderem Hürden für die Entwicklung und Produktion von Arzneimitteln und Medizinprodukten am Standort Baden-Württemberg identifiziert und Handlungsempfehlungen, die an die zuständigen Ebenen auf Landes- nationalen und europäischen Ebenen adressiert werden, erarbeitet.
Die Qualität der medizinischen und pflegerischen Versorgung lässt sich in Zukunft nur mit interdisziplinären, multiprofessionellen Teams und durch eine Aufwertung der Gesundheitsfachberufe erhalten. Die Fachschulausbildung soll weiterhin als größte Säule der Pflegeausbildung bestehen bleiben, wobei auch dem Helferbereich eine zunehmend bedeutendere Rolle zukommen wird. Mit dem Pflegestudiumstärkungsgesetz hat die Akademisierung in der Pflege einen wesentlichen Impuls erhalten. Die Attraktivität der primärqualifizierenden Studiengänge wurde sowohl in finanzieller Hinsicht als auch durch die Integration von heilkundlichen Kompetenzen gesteigert.
Die Gesundheitsfachberufe werden stetig bundesweit modernisiert und damit attraktiver gemacht. Der Hebammenberuf wird nach einer kurzen Übergangszeit nur noch im Rahmen eines dualen Studiums erlernt. Der 2018 eingerichtete Modellstudiengang für Hebammenwissenschaften war eine wichtige Basis für die Umstellung im Land.
Mehrere Assistenzberufe im Gesundheitswesen wurden bereits reformiert und zum Teil erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, etwa die anästhesietechnische Assistenz oder operationstechnische Assistenz. Vier Berufe im Bereich der medizinischen Technologie wurden an die heutigen Anforderungen des Gesundheitswesens angepasst. Die Reformen setzen wir zurzeit im Land um. An der Reform der ärztlichen Ausbildung wirken wir aktiv mit.
Die zügige Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in medizinischen und pflegerischen Berufen als wichtigem Baustein für die Fachkräftesicherung wird stetig weiter verbessert. Dazu werden auch die Möglichkeiten des 2024 in Kraft getretenen Pflegestudiumstärkungsgesetzes genutzt. Das Gesetz zur Reform der Pflegeberufe, mit dem eine Erhöhung der Ausbildungsqualität sowie eine Aufwertung des Pflegeberufs einhergehen soll und das zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, hat bislang selbstständigen Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie in der Altenpflege zu einer generalistischen Pflegeausbildung zusammengeführt und ist weitestgehend umgesetzt; noch erforderliche Umsetzungsmaßnahmen werden optimiert, wobei die Patientensicherheit eine große Rolle spielt.
Mit Modellprojekten wie „docdirekt“ oder den „Genossenschaftlichen Hausarztmodellen“, die teilweise schon ihren Weg in die Regelversorgung gefunden haben, möchte die Landesregierung mit passgenauen und bedarfsgerechten Ansätzen dazu beitragen, dass die Menschen im Ländlichen Raum auch in Zukunft sicher sein können, ärztlich gut versorgt zu sein.
Dringend notwendig ist auch eine bessere Vernetzung und Verzahnung innerhalb des Gesundheitswesens. Das gilt sowohl für die Verzahnung stationärer und ambulanter Behandlungen als auch für die Vernetzung zwischen den verschiedenen Gesundheitsberufen, um passgenaue Lösungen für die jeweilige Region zu finden. Deshalb ist für uns die Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung ein sehr wichtiges Ziel. Kommunale Gesundheitskonferenzen, die in allen Stadt- und Landkreisen etabliert sind, spielen eine wichtige Rolle bei der Entwicklung passender Präventions- und Versorgungskonzepte für den jeweiligen Landkreis und die Region.
Psychische Erkrankungen nehmen auch in Baden-Württemberg immer mehr zu – auch die Pandemie hat hier zu einem weiteren Anstieg geführt. Niedrigschwellige Beratungsangebote wie die sozialpsychiatrischen Dienste müssen in der Stadt und auf dem Land nahe am Wohnort für Erkrankte aller Altersgruppen erreichbar sein. Wir haben mit dem neuen Landespsychiatrieplan 2018 die Rahmenplanung der psychiatrischen Versorgungsstruktur konsequent weiterentwickelt. Das Zusammenwirken der verschiedenen Beteiligten und das Aufzeigen geeigneter Handlungsrahmen beschreiben gemeinsame Wege für die weitere Entwicklung und sind Grundlage einer steten Neubewertung. Hierbei sind uns Angebote der Krisen- und Notfallversorgung und ein Ausbau der Behandlungsangebote in den eigenen vier Wänden ggf. auch auf digitalem Weg besonders wichtig.
Mit der Anpassung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes haben wir 2019 die Rechte psychisch kranker Menschen bei Fixierungsmaßnahmen erheblich gestärkt.
Vorsorge ist die beste Medizin. Damit können wir nicht nur Gesundheitsrisiken, sondern auch spätere Kosten zur Behandlung von Krankheiten vermeiden – insbesondere bei den durch den Lebensstil beeinflussbaren Erkrankungen. Gesundheitsförderung und Prävention spielen eine zentrale Rolle für die Gesunderhaltung der Bevölkerung und sind deshalb Schwerpunkte der Gesundheitspolitik im Land, die gleichberechtigt neben Heilbehandlung, Rehabilitation und Pflege stehen.
Die Landesregierung setzt sich für eine gesundheitsgerechte Gestaltung der Lebens- und Arbeitswelt ein. Die Präventionspolitik des Landes wird entsprechend dem Auftrag aus dem Landesgesundheitsgesetz und dem Gesundheitsdienstgesetz strategisch koordiniert und begleitet. Mit dem Ansatz „Health in All Policies“ werden wir Gesundheitsaspekte in politisches Handeln übernehmen und unter anderem eine ressortübergreifende Strategie für Gesundheitsförderung entwickeln, die die Gesundheitsdeterminanten (zum Beispiel Arbeit/Beschäftigung, Wohnen, Verkehr, Bildung/Bildungschancen) berücksichtigt und insbesondere Co-Benefits fokussiert.
Gesundheitskompetenz ist eine wichtige Voraussetzung für die Gesunderhaltung aller Bevölkerungsgruppen. Gesundheitskompetenz meint die Fähigkeit, das Wissen sowie die Motivation Gesundheitsinformationen zu finden, zu verstehen, zu beurteilen und anzuwenden um Entscheidungen über Krankenbehandlung, Prävention und Gesundheitsförderung zu treffen. Die Stärkung der Gesundheitskompetenz ist ein langfristiger Ansatz, der nicht isoliert betrachtet werden sollte, sondern gemeinsam – in unterschiedlichen Sektoren, Lebenswelten und auf allen Ebenen – angegangen werden muss. Das bedeutet, dass wir unsere Strukturen gesundheitskompetent gestalten müssen, damit Verhaltensänderungen für jeden Einzelnen leichter umsetzbar sind. Dafür braucht es gemeinsame Anstrengungen von allen relevanten Akteurinnen und Akteuren in und außerhalb des Gesundheitswesens.
Impfungen sind eine der wichtigsten Maßnahmen der gesundheitlichen Vorsorge. Durch Aufklärung und Information wollen wir die Inanspruchnahme von Impfungen steigern, damit auch die Bevölkerungsgruppen geschützt sind, die zum Beispiel aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
Unsere Drogen- und Suchtpolitik beruht auf den bewährten Säulen von Prävention und Beratung, Hilfsangeboten und Therapie sowie Schadensminderung und Überlebenshilfe. Damit wollen wir der Entstehung von Suchterkrankungen und gesundheitlichen Schäden vorbeugen, alle Menschen, vor allem aber Kinder und Jugendliche schützen und suchtkranken Menschen helfen. Mit Resilienz- und Aufklärungsarbeit in den Schulen verfolgen wir frühzeitige Ansätze, die Abhängigkeit und riskante Konsumformen verhindern oder zumindest verringern. Im Sinne der Schadensminderung werden wir auf ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt hinwirken, um Inhaltsstoffe von illegalen Drogen überprüfen zu lassen (Drug-Checking).
Eine qualitativ hochwertige und bezahlbare Pflege zu sichern, ist inzwischen eine der zentralen sozial- und gesellschaftspolitischen Aufgaben. In Baden-Württemberg wird die Zahl der pflegebedürftigen Menschen bis 2030 weiter stark steigen. In gleichem Maße wird der Bedarf an qualifizierten Pflegekräften zunehmen.
Ältere Menschen haben den berechtigten Wunsch, so lange wie möglich selbstbestimmt, sozial eingebunden und würdevoll in ihrer gewohnten Umgebung leben zu können. Daher ist es notwendig, wohnortnahe Strukturen und Dienste zu schaffen, die diesen Wunsch unterstützen. Die Landesregierung hat sich eine passgenaue Unterstützung von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen sowie eine stärkere Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender auf die Fahnen geschrieben. Sie misst hierfür den Themen Quartiersentwicklung und Digitalisierung große Bedeutung bei. Dabei werden wir die Quartiersentwicklung beim Städte- und Wohnungsbau ebenfalls mitdenken.
Sozialraumbezogene Angebote sehen wir als die notwendige Basis an, die Leistungen der Pflegeversicherung zum Nutzen der Versicherten organisiert vorhalten zu können. Weitere wichtige Aufgaben sind die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unterstützung, Betreuung und Pflege. Etwa für Unterstützungsangebote im Alltag durch die Unterstützungsangebote-Verordnung, die Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender sowie die Förderung alltagsunterstützender Techniken und digitaler Anwendungen. Ebenso die Intensivierung des Tagespflegeangebots, des Angebots von ambulant betreuten Wohngemeinschaften und rehabilitativ ausgerichteten Kurzeitpflegeplätzen. Vieles hierzu haben wir im Landespflegestrukturgesetz geregelt, das 2019 in Kraft getreten ist.
Mit diesem modernen Gesetz ermöglichen wir auch den Ausbau des in der Pflege notwendigen Beratungsangebots für die Versicherten durch den Ausbau der Pflegestützpunkte. In den Kommunalen Pflegekonferenzen können alle Beteiligte sektorenübergreifende Sachverhalte mitgestalten und zwar vor Ort, dort, wo die Expertise gegeben ist. Das Land fördert die Entstehung von Kommunalen Pflegekonferenzen.
Genügend vielfältige Angebote pflegerischer Unterstützung und Versorgung sind gerade im ländlichen Raum entscheidend für das selbstbestimmte Leben im Alter in der gewohnten Umgebung. Daher werden wir kreativ an Überlegungen zu weiteren Formen des Wohnens im Alter herangehen.
Die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen bietet gerade auch im ländlichen Raum gute Möglichkeiten, die medizinische Versorgung der Bevölkerung zu verbessern und zu erleichtern. Durch den Einsatz digitaler Anwendungen kann den aktuellen Herausforderungen des Gesundheitssystems, insbesondere dem demografischen Wandel ein Stück weit begegnet werden. Deshalb wollen wir die Digitalisierung in Medizin und Pflege zielführend und nachhaltig ausbauen. Digitale Angebote wie die Videosprechstunde sollen das Bestehende nicht ersetzen. Sie können aber die medizinische Versorgung ergänzen, Personal entlasten und Pflegesettings stabilisieren und sichern. Für die Langzeitpflege werden wir beispielsweise das Landeskompetenzzentrum Pflege & Digitalisierung PflegeDigital@BW als zentrale Beratungs-, Vernetzungs-, sowie Lern- und Lehrinstitution weiter voranbringen. Zudem beteiligen wir uns am Elektronischen Gesundheitsberuferegister, um den Pflegekräften, Hebammen und Physiotherapeuten in Baden-Württemberg die Mitwirkung an digitalen Anwendungen in ihrem Tätigkeitsbereich zu ermöglichen, sobald das Register startet.
Im Fokus aktueller Entwicklungen steht außerdem immer mehr der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI), auch im Gesundheitswesen. Durch den zielgerichteten Einsatz KI-gestützter Anwendungen kann zum Beispiel die Patientensteuerung unterstützt und die Diagnosesicherheit von Behandlungen erhöht werden. Jedoch stehen einer tatsächlichen Implementierung oft noch regulatorische und organisatorische Hürden im Weg. Damit künftig mehr Menschen in der Versorgung von den Vorteilen des Einsatzes von KI profitieren können, unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration die Überwindung und den Abbau dieser Hürden.
Auch innerhalb des Forums Gesundheitsstandort werden wir unsere Digitalisierungsanstrengungen bereichsübergreifend verstärken. Natürlich sind Datenschutz und -sicherheit gerade bei hochsensiblen Gesundheitsdaten von großer Bedeutung. Gleichzeitig entstehen durch die Nutzung dieser Gesundheitsdaten in der Forschung Innovationen, von denen am Ende die Patientinnen und Patienten profitieren. Wir setzen uns daher dafür ein, dass Gesundheitsdaten unter Beachtung der Vorgaben des Datenschutzes zukünftig besser für Forschung und Innovationsentwicklung genutzt werden können.
Die Entwicklung der Personalisierten Medizin fördern wir auch in Zukunft. Diese spielt als Zukunftstechnologie eine wichtige Rolle bei der Wissensgenerierung zu besseren Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten. Das Netzwerk der vier Zentren für personalisierte Medizin an den Universitätskliniken erweitern wir nun durch Kooperation mit regionalen Krankenhäusern zu einer regionalen onkologischen Versorgungsstruktur. Eine Ausweitung auf entzündliche Erkrankungen sowie der Einbezug des ambulanten Sektors wurde begonnen.