Nach einer Corona-bedingten Pause war die Zahl der in Europa und Zentralasien gemeldeten Maserninfektionen im letzten Jahr laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) so hoch wie seit 27 Jahren nicht mehr. In 2024 wurden in der europäischen WHO-Region rund 127.000 Masernfälle gemeldet.
Die Zahl der Masern-Fälle in Baden-Württemberg nähert sich mit 72 Fällen in 2024 wieder dem Niveau der Vor-Corona-Jahre an. „Wir sehen weiterhin Masern-Ausbruchsgeschehen im Land – vor allem durch Ausbrüche in Einrichtungen mit niedrigen Impfquoten“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag, 14. März 2025.
Keine harmlose Krankheit
Im Jahr 2024 waren über zwei Drittel (72 Prozent) aller in Baden-Württemberg gemeldeten Masernfälle unter 14 Jahre alt. Davon waren 98 Prozent der Fälle nicht gegen Masern geimpft. „Eine Impfung ist der beste Schutz gegen Masern. Wer geimpft ist, schützt sich und andere“, betont Lucha.
Masern sind hochansteckend und keine harmlose Krankheit, denn schwere Komplikationen sind möglich. So tritt bei etwa einem von 1.000 Masernfällen eine Gehirnentzündung auf. 10 bis 20 Prozent der Betroffenen sterben daran. Bei 20 bis 30 Prozent bleiben schwere Folgeschäden wie geistige Behinderungen oder Lähmungen zurück.
Masernschutzgesetz zeigt Wirkung
Mit einer Masern-Impfquote von fast 97 Prozent im Untersuchungsjahr 2022/2023 war der Anteil der gegen Masern grundimmunisierten Vorschulkinder in Baden-Württemberg so hoch wie noch nie zuvor. „Wir haben die 95 Prozent-Zielmarke, die großflächige Ausbrüche verhindert und zur Elimination von Masern notwendig ist, endlich erreicht“, sagte Lucha. „Jetzt heißt es dran bleiben, verbleibende Impflücken schließen und Auffrischungsimpfungen nicht vergessen!“
Kinder können durch eine zweimalige Impfung im Abstand von mindestens vier Wochen wirksam gegen Masern geschützt werden. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die erste Masernimpfung im Alter von elf Monaten. Die zweite Impfung sollte im Alter von circa 15 Monaten erfolgen, wobei ein Mindestabstand von vier Wochen zwischen den zwei Impfungen einzuhalten ist.
Erwachsenen, die nach 1970 geboren sind, wird als Standardimpfung eine einmalige Impfung empfohlen, wenn sie nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden. Das gilt auch bei einem unklaren Impfstatus. Für Personen in besonderen beruflichen Tätigkeitsbereichen, die nach 1970 geboren sind, wird eine zweimalige Impfung gegen Masern empfohlen. Dazu zählt Personal in Gemeinschaftseinrichtungen, in medizinischen Einrichtungen, in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung beispielsweise von Geflüchteten sowie für Personal in Fach-, Berufs- und Hochschulen.
Masernfälle in Baden-Württemberg seit 2017
Meldejahr | Anzahl Masernfälle |
---|---|
2017 | 53 |
2018 | 89 |
2019 | 73 |
2020 | 23 |
2022 | 1 |
2023 | 5 |
2024 | 72 |
2025 | 8 |
Stand: 14. März 2025, Quelle: Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg