Die Landesregierung reformiert das Landespflegegesetz. Ziel ist es, dass jeder Pflegebedürftige an seinem Wohnort ein passendes Angebot finden und so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben kann. Beruf und Pflege von Angehörigen sollen besser miteinander vereinbart werden können. Das Gesetz soll die Beratung verbessern und Pflege- und Gesundheitsdienste vor Ort stärker vernetzen.
2015 lebten mehr als 328.000 Pflegebedürftige in Baden-Württemberg. Das sind 56 Prozent mehr als noch 1999. Durch den demographischen Wandel wird die Zahl in den kommenden Jahren weiter steigen. Mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen wird dabei von Angehörigen betreut, von denen wiederum knapp zwei Drittel erwerbstätig sind. Bis 2030 werden die meisten Pflegebedürftigen ausschließlich von ihren Angehörigen versorgt werden.
Bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
„Die meisten Bürgerinnen und Bürger in unserem Land wollen so lange es geht in ihrem gewohnten Umfeld wohnen bleiben, auch mit Unterstützungs- oder Pflegebedarf. Mit den Eckpunkten zu einem neuen Landespflegegesetz greifen wir diesen Wunsch auf“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Die Pflege in Baden-Württemberg solle zukunftsfest ausgebaut werden.
„Mit dem Landespflegegesetz schaffen wir vor Ort die Strukturen, um pflegende Angehörige zu entlasten und die Vereinbarkeit von Pflege und Erwerbstätigkeit möglich zu machen“, sagte der Minister für Soziales und Integration, Manne Lucha. Menschen mit Unterstützungsbedarf und ihre pflegenden Angehörigen bräuchten eine breite Palette vielfältiger und miteinander vernetzter Angebote und Strukturen. „Wir wollen deshalb nicht nur die ambulante und teilstationäre Pflege stärken, sondern auch landesweit die Beratung in Sachen Pflege verbessern“, so Lucha. Weg von den vollstationären Pflegeheimplätzen, hin zu wohnortnahen, unterstützenden Wohnformen sowie mehr Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege.
Pflegekonferenzen aller Akteure
Mit dem neuen Landespflegegesetz sollen Kommunen eigene Pflegekonferenzen einrichten, mit denen die pflegerische Versorgung besser koordiniert und Leistungsangebote vor Ort besser vernetzt werden sollen. Diese Pflegekonferenzen setzen sich aus Vertretern aller Beteiligten zusammen, wie der Kommune, Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen sowie Pflegebedürftigen. „Die Kommunen vor Ort können am besten beurteilen, welche Angebote und Strukturen für eine wohnortnahe Pflege bereits vorhanden sind und welche noch aufgebaut werden müssen“, begründete Sozialminister Lucha den Schritt.
Pflegeberatungsstellen der Kommunen sollen Bürgern zukünftig ‚Beratung aus einer Hand‘ anbieten. Das beinhaltet zum Beispiel Altenhilfe, Eingliederungshilfe, öffentlicher Gesundheitsdienst, rechtliche Betreuung, behindertengerechte Wohnangebote, öffentlicher Nahverkehr sowie Förderung des bürgerschaftlichen Engagements.
Pflegestützpunkte in den Kommunen
Kommunen erhalten das Initiativrecht zur Errichtung von Pflegestützpunkten. Hier können die Kommunen, die diese Möglichkeit wahrnehmen, Bürgerinnen und Bürger unabhängig und kostenlos über Pflege- und Unterstützungsangebote vor Ort beraten. Damit können die Kommunen ein Angebot schaffen, das Pflegebedürftigen und deren Angehörigen direkt vor Ort kompetent hilft.
Außerdem soll das Gesetz die Zusammenarbeit von verschiedenen Akteuren im Gesundheits- und Pflegewesen, wie Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Pflegekassen, verbessern. Beispielsweise sollen klare Vereinbarungen einen reibungslosen Übergang von einer Krankenhaus- oder Rehabilitationsbehandlung in die anschließende Pflege regeln. Darüber hinaus sollen ambulante, teil und vollstationäre Pflege und Unterstützungstrukturen nahtlos ineinandergreifen.
Pressemitteilung: Landesregierung stärkt wohnortnahe Pflegestrukturen
Quelle:
/red