Baden-Württemberg stellt den Stadt- und Landkreisen ab diesem Jahr zwei Millionen Euro jährlich für Kommunale Gesundheitskonferenzen zur Verfügung. Seit 2016 sind Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg verpflichtet, Kommunale Gesundheitskonferenzen einzurichten. Mit der Förderung können die Kreise zum Beispiel eine Geschäftsstelle aufbauen, Personal einstellen oder die Durchführung der Konferenzen finanzieren.
Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha hat bekannt gegeben, dass das Land den Stadt- und Landkreisen ab diesem Jahr zwei Millionen Euro jährlich für Kommunale Gesundheitskonferenzen zur Verfügung stellt. Darin erarbeiten die regionalen Akteure des Gesundheitswesens gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern Lösungen für gesundheitspolitische Fragestellungen vor Ort. Seit 2016 gehört die Einrichtung von Kommunalen Gesundheitskonferenzen zur Pflichtaufgabe für die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg. Mit den zur Verfügung gestellten Landesmitteln können die Kreise zum Beispiel eine Geschäftsstelle aufbauen, Personal einstellen oder die Durchführung der Konferenzen finanzieren.
Dialog mit Kommunalen Gesundheitskonferenzen spielt große Rolle
„Aufgrund des demografischen Wandels, der Zunahme chronischer Erkrankungen und der Begrenztheit der Ressourcen werden Gesundheitsfragen immer wichtiger. Eine zukunftsfähige Gesundheitspolitik kann nur dann gelingen, wenn man alle Beteiligten in ein Boot holt und im Dialog gemeinsame Lösungen erarbeitet. Dabei spielen die Kommunalen Gesundheitskonferenzen eine wichtige Rolle“, so Minister Lucha.
Verbesserung der Gesundheits- und Pflegeversorgung mitgestalten
Zentral für den Erfolg von Kommunalen Gesundheitskonferenzen ist für den Minister auch, dass nicht nur Fachleute, sondern in Abstimmung mit den kommunalen Entscheidungsträgern auch Bürgerinnen und Bürger an den Beratungen beteiligt werden. „Viele Menschen setzen sich heute intensiv damit auseinander, wie die Gesundheits- und Pflegeversorgung in Zukunft aussehen soll. Sie haben Ideen und wollen mitgestalten, wenn es darum geht, was man dafür tun kann, die Gesundheitsvorsorge, die Pflegestrukturen oder Präventionsangebote in der Region zu verbessern. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass das Zusammenwirken der verschiedenen Akteure auf den Konferenzen gut funktioniert und es richtig war, diese zu einer Pflichtaufgabe für die Kreise zu machen“, betonte Lucha.
Der Minister wies darauf hin, dass das Land die Einrichtung von Kommunalen Gesundheitskonferenzen bereits seit 2011 finanziell unterstützt hat, unter anderem mit einer Anschubfinanzierung von rund 1,4 Millionen Euro, Pilotprojektförderungen in Höhe von insgesamt 300.000 Euro sowie fachlicher Beratung, Vernetzung und Qualifizierung.
Kommunale Gesundheitskonferenzen
Zu den Aufgaben von Kommunalen Gesundheitskonferenzen gehören regionale Analysen und Diskussionsprozesse zur Entwicklung kommunaler Ziele für die Bereiche der Gesundheitsförderung, Prävention, medizinischer Versorgung sowie der Pflege. Die Umsetzung dieser Ziele soll im Rahmen entsprechender Fachplanungen erfolgen. Kreisübergreifende Fragestellungen können auch gemeinsam mit anderen Kommunalen Gesundheitskonferenzen beraten werden.
Die Kommunalen Gesundheitskonferenzen setzen sich aus delegierten Vertretungen der örtlichen Institutionen und Einrichtungen aus Gesundheitsförderung und Prävention, der gesundheitlichen Versorgung, der Selbsthilfe, des Patientenschutzes und den Institutionen und Einrichtungen aus dem Sozialbereich zusammen. Die konkrete Zusammensetzung richtet sich dabei nach der Zuständigkeit der einzelnen Institutionen bei den jeweilig zu bearbeitenden Themen.