Die Agrarministerkonferenz hat Erleichterungen für die Förderung der Gemeinsamen Agrarpolitik beschlossen. Minister Peter Hauk fordert die Bundesregierung auf, die beschlossenen Erleichterungen zügig umzusetzen.
„Baden-Württemberg hat sich dafür eingesetzt, dass alle im Recht der Europäischen Union (EU) ermöglichten Optionen auch für unsere Landwirte in Deutschland zur Anwendung kommen. Damit können sich unsere bäuerlichen Familienbetriebe wieder mehr ihren eigentlichen Arbeiten im Betrieb und auf den Feldern widmen, anstatt die Zeit mit vielen bürokratischen Dokumentationen zu verbringen. Der Wegfall einer Reihe von starren Fristen erlaubt den Bäuerinnen und Bauern zukünftig wieder eine praxisgerechte und an Wetter, Natur und Standort orientierte, ordnungsgemäße Bewirtschaftung ihrer Flächen. Ich fordere den Bund deshalb auf, die beschlossenen Änderungen und Vereinfachungen sehr zügig im Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)-Strategieplan durch die EU-Kommission genehmigen zu lassen und verbindlich in den nationalen GAP-Verordnungen umzusetzen. Damit haben unsere Landwirte schnellstmögliche Klarheit und Sicherheit für die kommende Anbauplanung im Herbst und profitieren von den neuen Regelungen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Die EU-Kommission hatte im Frühjahr 2024 auf die Bauernproteste reagiert und eine Reihe von Änderungen und Optionen im EU-Recht für die Gemeinsame Agrarpolitik vorgeschlagen, um die Landwirtinnen und Landwirte von unnötiger Bürokratie zu entlasten.
EU hat die Rechtsänderungen zügig verabschiedet
Nachdem das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Rechtsänderungen zügig verabschiedet haben, sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Änderungen national umzusetzen. Die Agrarministerkonferenz hatte sich bereits im Mai 2024 auf die zentralen Punkte geeinigt. Nun haben Vertreterinnen und Vertreter der Länder mit dem Bund weitere Änderungen für die Detailvorschriften erarbeitet, die die Agrarministerinnen und -minister der Länder im Umlaufverfahren einstimmig beschlossen haben.
„Ich begrüße die errungenen, umfangreichen Verbesserungen für die EU-Agrarpolitik ausdrücklich und erwarte sowohl vom Bund als auch der EU-Kommission, dass diese nun schnell in den GAP-Strategieplan vollständig aufgenommen werden. Gleichzeitig gibt es auch weitere Aspekte auf nationaler Ebene, wo wir Verbesserungspotenzial in der Agrarpolitik identifiziert haben. Ich appelliere deshalb nochmals an den Bund, auch die in seiner Zuständigkeit liegenden gesetzlichen Regelungen schnellstens zu überarbeiten. Hierfür hatten die unionsgeführten Agrarressorts bereits ganz konkrete Vorschläge zur Entbürokratisierung erarbeitet und dem Bund vorgelegt“, so Minister Hauk.
„Das nun beschlossene Paket des Bundes zur Entlastung für die Landwirte scheint sich hingegen eher als Postkarte zu entpuppen und bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Wir brauchen eine international wettbewerbsfähige Landwirtschaft. Dies gelingt nicht mit kleinen Erleichterungen, die zudem noch an anderer Stelle, wie beispielsweise durch das vom Bund vorgelegte Tierschutzgesetz, mit neuer Bürokratie konterkariert werden. Der Bund muss hier deutlich mehr liefern, um den Wegfall der Agrardiesel-Vergünstigungen auszugleichen. Vorschläge der Länder liegen zur Genüge auf dem Tisch“, betonte Minister Hauk.