„Baden-Württemberg nimmt in der biologischen Bekämpfung des Traubenwicklers durch den Einsatz von Pheromonen bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Die Larven des Traubenwicklers befallen Blüten und Trauben und beeinträchtigen dadurch den Ertrag unserer Winzerinnen und Winzer. Der Einsatz von Pheromonen im Weinbau zur Bekämpfung des einbindigen und bekreuzten Traubenwicklers im Weinbau ist seit Jahren ein erfolgreiches biotechnisches Bekämpfungsverfahren und zudem ein wichtiger Baustein zur Senkung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln. Diese umweltschonende Verwirrmethode wird auf nahezu zwei Drittel der Rebflächen des Landes angewendet. Die Ausbringung von Pheromonampullen stellt somit das Mittel der Wahl dar, wenn es darum geht, die Biodiversität in den Rebflächen hochzuhalten. Es freut mich daher, dass es auf meine Initiative hin gelungen ist, im nun verabschiedeten Landeshaushalt, eine Erhöhung der Pheromonförderung zu verankern. So wird die Pheromonförderung von 100 Euro ab 2025 auf 200 Euro je Hektar angehoben. Das ist eine gute Nachricht für unsere Winzerinnen und Winzer“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Der Einsatz von Pheromonen zur Bekämpfung des einbindigen und bekreuzten Traubenwicklers im Weinbau ist seit Jahren ein erfolgreiches biotechnisches Bekämpfungsverfahren. Aus diesem Grund wird in Baden-Württemberg seit vielen Jahren der Einsatz von Pheromonen im Weinbau gefördert. Bislang wurde der Pheromoneinsatz mit 100 Euro je Hektar bezuschusst. Aufgrund steigender Kosten und um das Verfahren auf dem erreichten Niveau zu stabilisieren, wird der Förderbetrag ab 2025 auf 200 Euro je Hektar erhöht. Der Einsatz von Pheromonen wird auf vielen Gemarkungsteilen gemeinschaftlich organisiert. „Ein besonderer Dank geht an alle, die sich seit Jahren für den Pheromoneinsatz stark machen, bei der Ausbringung der Ampullen helfen und so zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen“, so Minister Hauk.
Der Einsatz von Pheromonen im Weinbau wird auf Grundlage der VwV Pheromonförderung im Weinbau unterstützt. Eine Beantragung der Fördermittel ist über FIONA im Rahmen des Gemeinsamen Antrags jährlich bis zum 15. Mai möglich.