Die Landesregierung zielt auf eine ökonomisch starke und gleichzeitig ökologisch nachhaltige Landwirtschaft mit einem hohen Beitrag zur naturräumlichen Biodiversität ab. Deshalb setzen wir uns auch in Brüssel und Berlin dafür ein, dass die bäuerlichen Familienbetriebe und auch die biologische Vielfalt sowie die Umwelt in Baden-Württemberg bestmöglich von der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik profitieren.
Jährlich fließen EU-Gelder in Höhe von rund 400 Millionen Euro als Direktzahlungen an unsere Landwirtinnen und Landwirte und rund 136 Millionen Euro für die Entwicklung des ländlichen Raumes nach Baden-Württemberg. Die EU-Gelder für die Entwicklung des ländlichen Raums werden durch Bundes- und Landesmittel im Umfang von rund 159 Millionen Euro ergänzt.
Davon profitieren nicht nur unsere Landwirtinnen und Landwirte, sondern wir alle. Ein großer Teil der Gelder dient dazu, die durch den Erlös der Produkte nicht entlohnten Leistungen sowie die höheren Kosten unserer Landwirtschaft für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, den Vertragsnaturschutz, den Ökolandbau und die Bewirtschaftung in benachteiligten Gebieten im ländlichen Raum zu honorieren. Nur auf diese Weise können wir die Schönheit und Biodiversität unseres Landes und seine Kulturlandschaften, die über Jahrhunderte entstanden sind, erhalten und weiterentwickeln.
Erfolgreicher Einsatz in der EU
Die Landesregierung hat sich auf Bundes- und EU-Ebene erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Inhalte der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in der EU für den Zeitraum von 2023 bis 2027 von unseren Familienbetrieben genutzt werden können.
Die ökologische Ausrichtung der Agrarpolitik wird deutlich verstärkt. So werden von den Direktzahlungen 23 Prozent für freiwillige Agrarumweltmaßnahmen (Öko-Regelungen) sowie zehn Prozent (ansteigend auf 15 Prozent bis zum Jahr 2026) für die Umschichtung in die zweite Säule bereitgestellt. Von den Direktzahlungen werden zudem ein Anteil von drei Prozent für Junglandwirte und von zwei Prozent für mutterschaf-, mutterziegen- und mutterkuhhaltende Betriebe zur Verfügung gestellt.
Damit wird ein deutlich größerer Anteil an Finanzmitteln gezielt für Maßnahmen vorgehalten, die mit dem Zielen des baden-württembergischen Biodiversitätsstärkungsgesetzes übereinstimmen. Auch die Entscheidung, zwölf Prozent der Direktzahlungen auf kleine und mittlere Betriebsstrukturen umzuschichten, hilft den eher kleinstrukturierten baden-württembergischen Betrieben sehr.
Zusätzliche Förderoptionen für Tierhaltung und Bio-Anbau
Seit 2023 gibt es auch wichtige Änderungen in unserem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II). Einige Maßnahmen aus der zweiten Säule werden nicht mehr angeboten, weil sie bereits in den Öko-Regelungen der ersten Säule angeboten werden. Auf der anderen Seite werden zahlreiche neue Maßnahmen, unter anderem zur Verbesserung der Biodiversität und des Tierwohls, angeboten.
Ernährungssicherheit, Ökologisierung, Klimaschutz, Biodiversität und Einkommenssicherung der Landwirte – die EU, die Mitgliedstaaten und wir als Land sind gemeinsam gefordert, diese Ziele der EU-Agrarreform mit Leben zu füllen.
Strategiedialog der Landwirtschaft
Die Vereinbarkeit mit Umwelt- und Klimaschutz, Stärkung der biologischen Vielfalt, Wunsch nach sauberem Wasser und Einhaltung von Tierwohlkriterien sind Anforderungen, die zunehmend in der breiten Gesellschaft an Bedeutung gewinnen und an die landwirtschaftliche Produktion gestellt werden. Gleichzeitig sind die landwirtschaftlichen Betriebe sowie der Lebensmittelhandel dem globalen Marktgeschehen unterworfen und von der globalen Marktpreisgestaltung abhängig. Im Koalitionsvertrag haben die Regierung tragenden Parteien deshalb einen Strategiedialog Landwirtschaft vereinbart. Unter Federführung des Staatsministeriums wurde der Strategiedialog am 7. Oktober 2024 abgeschlossen und eine gemeinsame Vereinbarung mit den Spitzenvertretern der beteiligten Verbände unterzeichnet.
Die Hauptziele waren hierbei neben einer angemessenen und fairen Bezahlung für landwirtschaftliche Erzeugnisse, die Stärkung der Biodiversität, die Erhöhung des Bio-Anteils, die Förderung regionaler Produkte sowie die Schärfung des Verbraucherbewusstseins. In den Prozess waren alle handelnden Akteurinnen und Akteure aus Erzeugung, Verarbeitung, Handel, Konsum, Naturschutz, Politik, Wissenschaft und Gesellschaft mit einbezogen. Die Landesregierung wird für den eigenen Handlungsrahmen eine Roadmap im Kabinett beschließen und festlegen.
Regionale Produkte prägen in besonderem Maße die Identität des Genießerlands Baden-Württemberg. Aufgrund der bäuerlichen Betriebsstrukturen und des globalen Wettbewerbs ist es angesichts eines kaufkräftigen Marktes vor der Haustüre wichtig, dass sich unsere Agrarprodukte durch Qualität und Alleinstellungsmerkmale abheben. Regionalität und Heimat sind sehr angesagt – das ist auch eine große Chance für viele Landwirtinnen und Landwirte sowie für unsere Ernährungswirtschaft.
Die Regionalkampagne „Natürlich. VON DAHEIM“ setzt wichtige Impulse, um heimische Produkte besser in den Märkten zu positionieren. Sie stärkt zudem die Stellung der heimischen Erzeugenden am Markt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen verlässliche Wegweiser für Qualität aus Baden-Württemberg. Hierfür stehen das Qualitätszeichen Baden-Württemberg und das Biozeichen Baden-Württemberg ebenso wie die EU-Siegel zu den geschützten Herkunftsbezeichnungen mit ihren entsprechenden Logos.
Erfreulicherweise nimmt auch die Nachfrage nach biologisch erzeugten Lebensmitteln ständig zu. Die über 13.000 baden-württembergischen Unternehmen aus Landwirtschaft, Verarbeitung und Handel im Bio-Sektor belegen die stetig wachsende Bedeutung. Die Zahl der Ökobetriebe im Land liegt damit auf einem historischen Höchststand. Von 2010 bis 2020 ist die Zahl der ökologisch bewirtschafteten Betriebe um 47 Prozent gestiegen und die ökologisch bewirtschaftete Fläche um 77 Prozent gewachsen.
Damit das Angebot an heimischen Bio-Lebensmitteln auch zukünftig mit der steigenden Nachfrage mithalten kann, haben wir den erfolgreichen Aktionsplan Bio aus Baden-Württemberg weiterentwickelt. Dafür stehen exemplarisch mittlerweile 14 Bio-Musterregionen in Baden-Württemberg. Das Maßnahmenpaket des Aktionsplans reicht von der Produktion über die Vermarktung bis hin zu Bildung und Forschung.
Die baden-württembergische Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 den Anteil der Bio-Fläche auf 30 bis 40 Prozent zu erhöhen. Diese Entwicklung auf der Angebotsseite soll im Einklang mit der Nachfrage nach Ökoprodukten aus Baden-Württemberg geschehen. Angebot und Nachfrage sollen gleichmäßig in regionalen Wertschöpfungsketten wachsen.
Um die entsprechenden Maßnahmen, Rahmenbedingungen und Instrumente zum Wachstum des ökologischen Landbaus zu entwickeln, hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eine Marktstudie durchführen lassen, die das Produktions- und Marktpotenzial für die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung ökologischer Agrarerzeugnisse und Lebensmittel aus Baden-Württemberg ermittelt hat („EVA – BIOBW 2030“). Die Priorisierung und Umsetzung der Handlungsempfehlungen erfolgt in engem Dialog zwischen Verwaltung, Politik und Agrar- und Ernährungswirtschaft. Von landeseigenen Betrieben bewirtschaftete Flächen werden im Sinne der Vorbildfunktion weiter auf biologische Bewirtschaftung umgestellt.
Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger will keine gentechnisch veränderten Lebensmittel auf den Tellern. Deshalb nutzen wir konsequent alle landespolitischen Spielräume, um Baden-Württemberg im Anbau gentechnikfrei zu halten. Bereits 2012 ist Baden-Württemberg dem Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen beigetreten.
Das Qualitätsprogramm des Landes, das Qualitätszeichen Baden-Württemberg, hat 2018 die Umstellung auf eine gentechnikfreie Wirtschaftsweise abgeschlossen. Seit Jahren lassen wir Lebensmittel, Saatgut und Futtermittel regelmäßig auf gentechnische Verunreinigungen untersuchen, um Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Landwirtschaft zu schützen.
Ein sparsamer und effizienter Einsatz von Produktionsmitteln trägt dazu bei, wertvolle Ressourcen zu schützen. Die Digitalisierung bietet unseren Landwirtinnen und Landwirten gute Chancen, dieses Potenzial besser auszuschöpfen. Mit dem Programm „Landwirtschaft 4.0 nachhaltig.digital“ unterstützt die Landesregierung die Landwirtschaft auf dem Weg ins digitale Zeitalter.
Grundlage für die gute Zukunft der baden-württembergischen Landwirtschaft, im Garten- und Weinbau, ist und bleibt die duale Ausbildung. In der überbetrieblichen Ausbildung werden auch Kenntnisse zu den neuen digitalen Techniken und dem ökologischen Landbau vermittelt.
Die Fachschulen für Landwirtschaft fördern ein ganzheitliches Denken und Handeln: beste Nahrungsmittel zu produzieren, sich wettbewerbsfähig aufzustellen und gleichzeitig Natur, Klima und Ressourcen bestmöglich zu schützen.
Mit ihren innovativen Projekten bringen die Landesanstalten auch digitale Lösungen und Werkzeuge in die Betriebe.
Mit dem Förderprogramm „Beratung.Zukunft.Land.” mit 55 Beratungsmodulen bietet Baden-Württemberg Unternehmerinnen und Unternehmern in der Landwirtschaft, im Garten- und Weinbau ein breites Beratungsangebot.
Die Landesregierung hat den Tierschutz im Land mithilfe zahlreicher Maßnahmen verbessert – so etwa mit der Einsetzung einer unabhängigen Landesbeauftragten für den Tierschutz. Auch wurde das Agrarinvestitionsprogramm angepasst, um landwirtschaftliche Investitionen in tiergerechte Ställe vermehrt zu fördern. Für verstärkte Investitionen in die Schlachtung nach Tierwohlkriterien einschließlich mobiler Schlachtung haben wir ein Landesförderprogramm aufgelegt.
Um den Tierschutz weiter zu stärken, hat die Landesregierung aufbauend auf dem Maßnahmenplan „Tierschutz für Nutztiere in Baden-Württemberg“ eine „Tierschutzstrategie Baden-Württemberg“ verabschiedet. Die Tierschutzstrategie soll den Tierschutz in der Nutztierhaltung von der Geburt bis zur Schlachtung, den Tierschutz bei Heimtieren sowie den Tierschutz bei Tierversuchen stärken.
Gesunde und leistungsfähige landwirtschaftliche Nutztiere sind ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Über vorbeugende Tiergesundheitsmaßnahmen sowie Monitoringmaßnahmen versuchen wir, die Einschleppung von Tierseuchen zu verhindern. Einen möglichen Tierseuchenausbruch gilt es frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen, um Leiden und Schäden durch Tierseuchen möglichst gering zu halten. Derzeit bereitet sich die Landesregierung mit erheblichem personellem und finanziellem Aufwand auf einen möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Baden-Württemberg vor. Die Maßnahmen sind im Maßnahmenplan des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zur Vorbeugung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) festgelegt. Deren Umsetzung erfolgt verwaltungsübergreifend in enger Abstimmung mit den Verbänden, der Wirtschaft, Landwirtschaft und Jagd.
Unser Wald ist Produktionsstätte, Erholungs- und Naturraum in einem. Er liefert den wertvollen klimapositiven Rohstoff Holz, er ist Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten und er dient dem Klimaschutz in besonderem Maße. Der Wald ist für uns Menschen auch ein immer wichtiger werdender und häufig genutzter Erholungsraum zum Laufen, Radfahren oder Wandern. Damit hat er auch eine große Bedeutung für den Tourismus in Baden-Württemberg.
Die gravierenden Folgen des Klimawandels für unsere Wälder werden von Jahr zu Jahr auf besorgniserregende Weise immer sichtbarer. Der Erhalt der Wälder und ihrer vielfältigen Funktionen ist eine große, gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Landesregierung setzt sich deshalb für eine aktive, naturnahe Waldwirtschaft und den zukunftsgerichteten Waldumbau ein. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer werden durch ein umfangreiches Beratungs- und Betreuungsangebot und passgenaue Förderangebote unterstützt.
Der Ausgleich zwischen den Ansprüchen zahlreicher Interessensgruppen wird durch die Waldstrategie 2050 und ihre breiten Beteiligungsprozesse ermöglicht. Ein Baustein der Waldstrategie ist beispielsweise das Dialogforum „Miteinander Wald Erleben“, welches die verschiedenen Waldnutzerinnen und -nutzer miteinander vernetzt und in den Dialog bringt.
Naturschutz im Wald
Der Naturschutz im Wald ist ein wichtiger Teil moderner Waldwirtschaft und mit aktiven Maßnahmen zum Schutz der Arten verbunden. Dabei werden die unterschiedlichen Funktionen des Waldes, wie Erholung, Naturschutz und Holznutzung, im Rahmen der multifunktionalen, nachhaltigen Waldbewirtschaftung im gesamten Wald miteinander in Einklang gebracht.
Die Waldnaturschutzkonzeption 2030 als ineinandergreifendes, eng verzahntes und in die Waldbewirtschaftung integriertes Waldnaturschutzkonzept legt den Grundstein dafür, dass sowohl der Staatswald und der Kommunalwald sowie private Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer bestmögliche Information und Unterstützung für die Umsetzung von Naturschutzprojekten im Wald erhalten.
Holz als nachhaltiger Rohstoff für die Zukunft
Baden-Württemberg geht als Vorbild voran, denn die Verwendung von Holz als nachhaltig wachsender Rohstoff trägt zur Dekarbonisierung der Wirtschaftskreisläufe bei. Mit der Holzbau-Offensive fördern wir das klimafreundliche Bauen mit Holz. Das Projekt umfasst wirkungsvolle Maßnahmen und zielgerichtete Impulse zur nachhaltigen Entwicklung des Bausektors. Das Ziel ist es, Baden-Württemberg als Trendsetter für eine klimagerechte Baukultur zu etablieren. Regionale Kreisläufe in der Forst- und Holzwirtschaft werden gestärkt und damit die Grundlage für einen Wald geschaffen, der den Menschen und der Natur gleichermaßen nutzt.
Mit dem Technikum Laubholz erforschen wir die Verwendungsmöglichkeiten von Laubholz und bringen neue Technologien zur Marktreife.