Das Land hat seine Förderprogramme zur Gemeinsamen Agrarpolitik anhand von „best practice“-Beispielen in Berlin vorgestellt. Die Förderprogramme sind ein Schlüssel für eine nachhaltige Landwirtschaft, welche die bäuerlichen Familienbetriebe stärkt sowie Natur und Umwelt schützt.
„Baden-Württemberg nutzt im Rahmen des Strategieplans zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) die Möglichkeit, um maßgeschneiderte Förderprogramme nach regionalen und nachhaltigen Erfordernissen anzubieten. Daher ist es im Interesse von Baden-Württemberg, dass die Gemeinsame Agrarpolitik so umgesetzt werden kann, dass wir unsere Ernährungs- und Umweltziele erreichen und gleichzeitig unsere landwirtschaftlichen Betriebe erfolgreich wirtschaften können. Damit unterstützen wir unsere bäuerlichen Familienbetriebe und stärken den Ländlichen Raum in Baden-Württemberg“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), Peter Hauk, am 23. November 2023 in der Vertretung des Landes in Berlin im Rahmen einer Veranstaltung zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik in Baden-Württemberg.
Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Gesellschaft informierten sich anhand von „best practice“-Beispielen aus Baden-Württemberg zu Möglichkeiten der Ausgestaltung von Förderprogrammen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union, die in Baden-Württemberg sehr erfolgreich und in besonderem Maße an die regionalen Erfordernisse angepasst sind. Antragstellerinnen und Antragsteller aus dem Land berichteten von ihren Erfahrungen zu den baden-württembergischen Förderprogrammen „Marktstrukturverbesserung“, „Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum“, „Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II)“ sowie der „Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP agri)“.
1,5 Milliarden Euro für Förderprogramme
Mit den Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) in Höhe von 706,5 Millionen Euro und der entsprechenden Kofinanzierung des Bundes und des Landes stehen Baden-Württemberg insgesamt rund 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung, um 16 auf das Land zugeschnittene Förderprogramme in der Förderperiode von 2023 bis 2027 umzusetzen.
„Wir setzen in Baden-Württemberg neue Akzente in den Förderprogrammen. Hierzu gehören die Förderung der Biodiversität im Einklang mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz des Landes, die Reduktion des chemisch-synthetischen Pflanzenschutzes und die Ausweitung des Ökolandbaus“, erläuterte Minister Hauk.
Nachdrücklicher Einsatz für zukunftsfähige Nutztierhaltung
Baden-Württemberg setzt sich mit Nachdruck für die zukunftsfähige Nutztierhaltung ein. Hierzu wurden zum Beispiel Änderungen im Agrarinvestitionsförderungsprogramm vor- sowie neue Maßnahmen zur Förderung des Tierwohls aufgenommen. „Wenn wir die Landwirtschaft nachhaltig transformieren wollen, ohne die Betriebe auf diesem Weg zu verlieren, müssen wir die Akteure überzeugen und ihnen Hilfestellung anbieten. Daher bieten wir zur Stärkung von Wissen und Innovationen neue Maßnahmen der Weiterbildung sowie neue Module der landwirtschaftlichen Beratung an“, betonte Minister Hauk.
Die Fördermaßnahmen zur Stärkung der Klimaresilienz und des Naturschutzes in den Wäldern werde man weiterführen. Mit dem Regionalprogramm „LEADER“, der „Naturparkförderung“ und den „Innovativen Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (IMF)“ setze das Land zudem die erfolgreichen Programme zur Entwicklung und Vitalität des Ländlichen Raums fort.
Balance zwischen Investitionsförderung und Risikomanagement
„Wir wollen mit den baden-württembergischen Förderprogrammen der zweiten Säule für die Familien in der Landwirtschaft eine gute Balance finden zwischen Investitionsförderung und Risikomanagement. Außerdem unterstützen wir über angepasste Weiterbildung und Beratung sowie ambitionierte Agrarumwelt-, Klimaschutz- und Tierwohlmaßnahmen. Wir geben den landwirtschaftlichen Betrieben passgenaue Förderinstrumente an die Hand, um sie und ihre Wertschöpfung für den Ländlichen Raum zu erhalten“, erklärte Minister Hauk.
Mit Blick auf den Bund mahnt er an, dass der GAP-Strategieplan verlässlich zu finanzieren sei. Auch bei den Anpassungen der Öko-Regelungen gehe es um Optimierung. „Es darf zu keinen Änderungen kommen, die bei den Direktzahlungen zu wesentlichen Kürzungen führen könnten. Bereits die geplanten Mittelkürzungen in der ,Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)‘ werden Auswirkungen auf künftige Finanzbudgets der Förderprogramme haben. Das kann das Land nicht ersetzen“, betonte Minister Hauk.
16 baden-württembergische Förderprogramme
Folgende 16 baden-württembergische Förderprogramme der zweiten Säule (Förderung mit ELER) sind Teil der GAP-Strategieplans Deutschlands:
- Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II)
- Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
- Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AZL)
- Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW)
- Umweltzulage Wald (UZW)
- Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
- Förderung von Investitionen in kleinen landwirtschaftlichen Betrieben (IKLB)
- Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (DIV)
- Marktstrukturverbesserung
- Förderung von Ertragsversicherungen in Obst- und Weinbau (ab 2025)
- Beratung landwirtschaftlicher Betriebe
- Weiterbildungsoffensive in der Landwirtschaft und im Ländlichen Raum
- Europäische Innovationspartnerschaft (EIP)
- Naturparke
- Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (IMF)
- Regionalentwicklungsprogramm LEADER
GAP-Strategieplan für Deutschland
Für die Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für die Jahre 2023 bis 2027 genehmigte die Europäische Kommission am 21. November 2022 erstmals einen gemeinsamen nationalen GAP-Strategieplan für Deutschland. Er bildet die rechtliche Grundlage der Europäischen Union für die Ausgestaltung der Förderperiode 2023 bis 2027.
Im GAP-Strategieplan werden zusammengeführt:
- Direktzahlungen und Maßnahmen der Sektoren Obst & Gemüse, Wein, Hopfen sowie Imkerei der ersten Säule, finanziert durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und
- die Förderprogramme der zweiten Säule, finanziert durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Die Ausgestaltung der Fördermaßnahmen der ersten Säule liegen dabei in der Kompetenz des Bundes, während die zweite Säule in den jeweiligen Regionen durch die Bundesländer ausgestaltet wird.