Städte, Gemeinden und Landkreise können künftig ihre wirtschaftliche und finanzielle Gesamtlage vereinfacht darstellen. Zudem dürfen sie Haushaltspläne, Jahresabschlüsse und Beteiligungsberichte künftig elektronisch auf ihrer Internetseite veröffentlichen. Das hat der Landtag von Baden-Württemberg am 6. November 2024 beschlossen.
„Mit den beschlossenen Änderungen schaffen wir Bürokratie ab und stärken unsere Kommunen. Es geht um Vereinfachungen für die Praxis. Deshalb sind diese auch mit der Praxis entstanden. Vertreter der kommunalen Landesverbände und der Gemeindeprüfungsanstalt sowie Praktikerinnen und Praktiker aus verschiedenen Gemeinden und Landkreisen haben die Sicht der Kommunen und die Bedürfnisse der Praxis eingebracht. Mit dem Erweiterten Beteiligungsbericht geben wir unseren Kommunen eine innovative Möglichkeit an die Hand, um schnell und einfach einen zusammengefassten Gesamtüberblick über die finanzielle Lage einer Kommune mit dem Kernhaushalt und ihren ausgelagerten Bereichen zu geben. Gleichzeitig wird die Transparenz der finanziellen Situation der Gemeinde auch für die Öffentlichkeit, für die Bürgerinnen und Bürger erhöht“, sagte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl am 6. November 2024 in Stuttgart. Der Landtag von Baden-Württemberg hat nun in zweiter Lesung den Gesetzentwurf des Innenministeriums zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Vorschriften endgültig beschlossen.
Vereinfachungen für die Kommunen
Mit den gesetzlichen Änderungen schafft die Landesregierung Erleichterungen und Vereinfachungen für die Kommunen. Unter anderem ist zur Entlastung der Kommunen ein Gesamtabschluss nicht mehr erforderlich. Stattdessen wird das finanzielle Gesamtbild einer Kommune in einem vereinfachten Verfahren, dem Erweiterten Beteiligungsbericht, dargestellt.
Zudem dürfen Kommunen künftig Haushaltspläne, Jahresabschlüsse und Beteiligungsberichte elektronisch auf der Internetseite der Kommune veröffentlichen. Die elektronische Veröffentlichung ersetzt die bisherige siebentägige Auslegung zur Einsichtnahme in Papierform. Damit wird der Aufwand für die Kommunen reduziert. Entsprechende Räumlichkeiten und ein Zugangsmanagement für die Auslegung zur Einsichtnahme sind nun nicht mehr erforderlich.