Damit der Sport seine vielfältigen Aufgaben bewältigen kann, hat die Landesregierung den bis 2021 vereinbarten „Solidarpakt Sport III mit dem Solidarpakt Sport IV bis 2026 neu verhandelt. Wir bekennen uns gleichermaßen zur Förderung von Breiten- und Leistungssport und haben das bisherige Fördervolumen von jährlich 87,5 Millionen deshalb nochmals deutlich aufgestockt. Über die Laufzeit des Solidarpakts Sport IV stehen im Zeitraum von 2022 bis 2026 nun insgesamt 130 Millionen Euro zusätzlich bereit.
Förderung des Breitensports
Im Solidarpakt Sport IV wurde ein besonderer Schwerpunkt auf die Förderung des Vereinssportstättenbaus gelegt. Das Fördervolumen wurde strukturell um weitere drei Millionen Euro auf nunmehr jährlich 20 Millionen Euro erhöht. Dazu kamen einmalig 40 Millionen Euro in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 für den Abbau des noch bestehenden Antragsstaus. Der Antragsstau wurde zum 31.12.2023 vollständig abgebaut. Mit diesen Mitteln konnten nunmehr auch die bestehenden Höchstbetragsregelungen bei der Vereinssportstättenbauförderung angepasst werden. Dies führt zu einer spürbaren Entlastung der Sportvereine.
Besonders profitieren auch die vier baden-württembergischen Sportschulen vom neuen Solidarpakt Sport IV. Das jährliche Fördervolumen von bisher rund sechs Millionen Euro haben wir auf rund zehn Millionen Euro erhöht. Die Sportschulen sind die tragenden Säulen der Aus- und Fortbildung und der Sportentwicklung im Land. Jedes Jahr finden dort Hunderte von Lehrgängen, Seminare für Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie Vereinsführungskräfte statt, außerdem auch zahlreiche Maßnahmen im Bereich des Leistungssports.
Weitere Förderschwerpunkte sind die Erhöhung der Mittel für Kooperationsmaßnahmen zwischen Schulen/Kindergärten und Sportvereinen von bisher jährlich 1,5 Millionen Euro auf nunmehr 2,5 Millionen Euro sowie für die institutionelle Förderung der Sport- und Sportfachverbände von jährlich rund sieben auf rund neun Millionen Euro.
Als besonders wichtiges Anliegen des organisierten Sports und der Landesregierung sind im Solidarpakt Sport IV jährlich 1,25 Millionen Euro für die Stärkung der Schwimmfähigkeit von Vorschul- und Grundschulkindern vorgesehen.
Zudem wurden im Solidarpakt Sport IV auch die die Investitionszuschüsse für Wanderheime, Wanderwege, Jugendherbergen sowie für den Sportstättenbau von Privatschulen erhöht.
Leistungssport als Vorbild
Spitzensport hat in Baden-Württemberg eine große Bedeutung. Aus ihm gehen viele Vorbilder für Jugendliche und auch Botschafterinnen und Botschafter für unser Land hervor. Der Spitzensport motiviert viele Bürgerinnen und Bürger zum aktiven Sport. Seine Breitenwirkung hilft, Kinder und Jugendliche als Nachwuchssportlerinnen und Nachwuchssportler zu gewinnen.
Im Rahmen des Solidarpakts Sport IV fördert die Landesregierung den Leistungssport mit jährlich über 20 Millionen Euro. Mit der Förderung kommt auch der Respekt und die Anerkennung der erbrachten Leistungen unserer Topathletinnen und Topathleten zum Ausdruck.
Duale Karriere
Die Landesregierung unterstützt dabei auch die Initiative „SPITZENSPORTLAND Baden-Württemberg“ mit der hoch talentierten Leistungssportlerinnen und -sportlern in ihrer Entwicklung zur Spitzenathletin bzw. zum Spitzenathleten gefördert werden. Dabei wird großen Wert auf eine berufliche Ausbildung gelegt, die die Athletinnen und Athleten parallel zum Spitzensport absolvieren.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Nachwuchsleistungssportlerinnen und -sportlern im Schulalter. Eliteschulen des Sports, Eliteschulen des Fußballs und Partnerschulen der Olympiastützpunkte halten besondere Maßnahmen wie beispielsweise die Möglichkeit zur Schulzeitstreckung vor, damit junge Sporttalente Topleistungen in der Schule und im Leistungssport erbringen können. Für Spitzensportlerinnen und -sportler ist das Land zudem ein attraktiver Arbeitgeber. Es wird ein hohes Maß an zeitlicher Flexibilität ermöglicht, sodass Training und Wettbewerb mit den Anforderungen in Ausbildung und Beruf verbunden werden können. Angehenden Lehrkräften wird eine trainingsortnahe Einstellung in den Schuldienst angeboten, um dadurch die Fortführung ihrer Spitzensport- oder Trainerkarriere zu erleichtern.
Sportmedizin und Dopingprävention
Ein wichtiger Bestandteil der Spitzensportförderung in Baden-Württemberg ist die sportmedizinische Betreuung der Kaderathletinnen und Kaderathleten der Landesfachverbände. Das sportmedizinische Betreuungssystem umfasst sportärztliche Untersuchungen, Beratung, Betreuung und Behandlungen sowie Maßnahmen zur Dopingprävention.
Die Landesregierung legt besonderen Wert auf die Doping-Prävention und unterstützt ausdrücklich nationale und internationale Bemühungen im Kampf gegen Doping. An dem auf Initiative der Länder von der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) entwickelten und durchgeführten Präventionsprojekt „Gemeinsam gegen Doping“ beteiligt sich Baden-Württemberg jährlich mit rund 100.000 Euro.
Kinder und Jugendliche für den Sport begeistern
Die Sportvereine setzen seit vielen Jahren das baden-württembergische Kooperationsprogramm Schule und Sportverein erfolgreich um. Das Programm fördert gemeinsam von Schule und Sportverein durchgeführte und langfristig angelegte Spiel-, Übungs- und Trainingsgruppen im außerunterrichtlichen Bereich in den verschiedensten Sportarten und auf unterschiedlichstem Leistungsniveau. Die Förderhöhe pro Maßnahme beträgt einheitlich 500 Euro. Jährlich erhalten über 5.000 Maßnahmen einen Zuschuss.