Bundestagswahl

Landesliste der Parteien für Bundestagswahl eingereicht

Ein Mann wirft seinen Stimmzettel in die Wahlurne. (Bild: Wolfram Kastl / dpa)

26 Parteien haben eine Landesliste für die Bundestagswahl am 26. September 2021 eingereicht. Das sind zwei Parteien mehr als bei der Bundestagswahl 2017 und fünf Parteien mehr als bei der Bundestagswahl 2013.

Die Landeswahlleiterin Cornelia Nesch teilte mit, dass bei ihr bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am Montag, dem 19. Juli 2021, 18 Uhr, folgende Parteien eine Landesliste für Baden-Württemberg eingereicht haben:

Parteiname

Kurzbezeichnung

1. Christlich Demokratische Union Deutschlands

CDU

2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands

SPD*

3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN       

GRÜNE*

4. Freie Demokratische Partei        

FDP*

5. Alternative für Deutschland          AfD*
6. DIE LINKE DIE LINKE*
7. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ Tierschutzpartei

8. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz,

    Elitenförderung und basisdemokratische Initiative

Die PARTEI

9. FREIE WÄHLER FREIE WÄHLER*
10. Piratenpartei Deutschland PIRATEN

11. Ökologisch-Demokratische Partei / Familie und Umwelt

ÖDP

12. Nationaldemokratische Partei Deutschlands NPD
13. DEMOKRATIE IN BEWEGUNG DiB
14. V-Partei3 - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer V-Partei3
15. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands MLPD
16. Deutsche Kommunistische Partei DKP
17. Basisdemokratische Partei Deutschland

dieBasis

18. Bündnis C – Christen für Deutschland

Bündnis C

19. Bürgerbewegung für Fortschritt und Wandel

BÜRGERBEWEGUNG

20. diePinken/BÜNDNIS21   BÜNDNIS21
21. Liberal-Konservative Reformer LKR
22. Partei der Humanisten

Die Humanisten

23. Partei für Gesundheitsforschung Gesundheitsforschung
24. Team Todenhöfer ‒ Die Gerechtigkeitspartei

Team Todenhöfer

25. Volt Deutschland Volt
26. WiR2020 WiR2020

Der Bundeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 8. und 9. Juli 2021 die unter den Nummern 7 und 8 sowie 10 bis 15 und 17 bis 26 aufgeführten sogenannten neuen Parteien als Parteien für die Bundestagswahl anerkannt sowie für die Parteien unter den Nummern 1 bis 6 und 9 festgestellt, dass sie bereits im Bundestag oder in einem Landtag hinreichend vertreten sind, und damit nicht wie die neuen Parteien Unterstützungsunterschriften benötigen (nach der Neuregelung des § 52a des Bundeswahlgesetzes bei der Bundestagswahl 2021 sind erforderlich 500 für die Landesliste, 50 für jeden Kreiswahlvorschlag). Die unter Nummer 16 aufgeführte Partei DKP hat gegen ihre Nichtzulassung durch den Bundeswahlausschuss Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.

Landeswahlausschuss beschließt am 30. Juli

Der für die Bundestagswahl 2021 gebildete Landeswahlausschuss entscheidet am Freitag, den 30. Juli 2021 im Dienstgebäude des Innenministeriums in Stuttgart, Willy-Brandt-Straße 41, 14 Uhr in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Landeslisten. Bei der Bundestagswahl 2017 wurden von 24 eingereichten Landeslisten 21 und 2013 wurden von 21 eingereichten Landeslisten 20 zugelassen.

Kreiswahlausschuss beschließt am 30. Juli

Die Kreiswahlausschüsse entscheiden ebenfalls am 30. Juli 2021 in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der bei den Kreiswahlleitern eingereichten Wahlvorschläge.

* im Bundestag oder in einem Landesparlament mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten. Die Reihenfolge der Landeslisten laufender Numern 1 – 16 richtet sich nach der Zahl der Zweitstimmen, die sie bei der letzten Bundestagswahl im Land erreicht haben. Die weiteren Landeslisten laufender Nummern 17 bis 26 schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen an.

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