Beim grenzüberschreitenden Bodenmarktkongress in Baden-Baden haben sich deutsche sowie französische Landwirte und Experten über den Schutz landwirtschaftlicher Flächen ausgetauscht.
„Der Stellenwert des Bodens als wesentlicher sowie essenzieller landwirtschaftlicher Produktionsfaktor ist die Lebensgrundlage der Bäuerinnen und Bauern im Land. Baden-Württemberg bietet hervorragende klimatische und bodenkundliche Bedingungen für eine vielfältige, umweltschonende landwirtschaftliche Erzeugung und eine möglichst regionale Lebensmittelversorgung. Die Erhaltung der landwirtschaftlichen Flächen, der Kulturlandschaft und der heimischen Landwirtschaft sind daher für das Land von höchster Bedeutung. Ein Blick auf die Abgänge landwirtschaftlicher Flächen in den letzten Jahren zeigt, dass die Ressource Boden endlich sowie hart umkämpft ist. Dass der fehlende Zugang zu landwirtschaftlichen Flächen insbesondere für unsere Junglandwirtinnen und Junglandwirte eine große Herausforderung darstellt und Betriebserweiterungen sowie Betriebsinnovationen einschränkt, liegt auf der Hand. Der Bodenmarktkongress soll daher auch eine Plattform sein, um neue Möglichkeiten für den Schutz landwirtschaftlicher Flächen auszuloten und neue Impulse in den Dialog einzubringen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, beim Bodenmarktkongress im Kurhaus Baden-Baden.
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz organisierte daher erstmals einen grenzüberschreitenden Bodenmarktkongress. Dabei erörterten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Möglichkeiten sowie Chancen einer ausgewogenen und gerechten Regulierung des landwirtschaftlichen Bodenmarkts, zeigten erfolgreiche Instrumente eines Schutzes landwirtschaftlicher Flächen auf und tauschten Praxiserfahrungen aus. Im Rahmen von Impulsvorträgen und einer Podiumsdiskussion wurden die Rechtslage und der Verwaltungsvollzug in Frankreich und in Deutschland sowie verschiedene Lösungsansätze im Grundstücksverkehrsrecht und im Fachrecht diskutiert.
Zahlreiche gesetzliche Regelungen sind in der Praxis nur begrenzt wirksam
„Zahlreiche gesetzliche Regelungen zum Flächensparen und zur Schonung insbesondere hochwertiger landwirtschaftlicher Flächen existieren bereits im Bundes- und Landesrecht. Allerdings sind diese Regelungen in der Praxis nur begrenzt wirksam. Es ist daher erforderlich, über eine Ausweitung des gesetzlichen Schutzes, über begleitende Maßnahmen und die Weiterentwicklung von landwirtschaftserhaltenden Bodenmarktstrategien nachzudenken. Unsere französischen Kolleginnen und Kollegen haben in den gesetzlich-regulativen Maßnahmen, mit denen beispielsweise der Kauf von Gesellschaftsanteilen (Share Deals) an landwirtschaftlichen Unternehmen durch nicht-landwirtschaftliche Investoren beschränkt wird, einen eigenen Weg eingeschlagen. Auch gibt es bei unseren französischen Nachbarn Regelungen und Strategien, die die Rahmenbedingungen für den Bodenerwerb durch Junglandwirtinnen und Junglandwirten verbessern. Umso wichtiger ist es, dass wir grenzüberschreitend wirksame Instrumente diskutieren und einen effektiven Verwaltungsvollzug anderer Länder kennenlernen, Fachdiskussionen führen und die richtigen Schlussfolgerungen ziehen“, bilanzierte Minister Hauk.
Flächenabgang bei landwirtschaftlichen Flächen nimmt zu
Bereits seit vielen Jahren setzt sich die Landesregierung dafür ein, die Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen für Siedlung und Verkehr zu reduzieren, um die Betriebsgrundlage für unsere Landwirtinnen sowie Landwirten zu erhalten. Zwar konnte der generelle Flächenverbrauch von zwölf Hektar pro Tag Ende der 1990er bis zum Jahr 2024 auf 5,3 Hektar pro Tag reduziert werden, allerdings geht der Flächenabgang gerade landwirtschaftlicher Flächen seit vielen Jahren wieder steil bergauf. Der aktuelle Ausbau der Erneuerbaren Energieträger, insbesondere der Freiflächen-Photovoltaik, ist hierfür mitursächlich. Hinzu kommen Klima-, Umwelt- und Naturschutzmaßnahmen, die zusätzliche Flächen benötigen. Auch sie erhöhen den Druck auf die landwirtschaftlichen Bodenmärkte.
In Baden-Württemberg gilt seit dem Jahr 2009 das Agrarstrukturverbesserungsgesetz. Ziel des Gesetzes ist es, zur Verbesserung der Agrarstruktur sowie zur Abwehr von Gefahren für die Agrarstruktur beizutragen. Durch das Biodiversitätsstärkungsgesetz im Jahr 2020 wurde der Artikel 16 Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz angepasst, um landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und bei der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen die ertragsstärkeren landwirtschaftlichen Böden nach Möglichkeit zu schonen.