Bundesrat

Tierschutzgesetz und Düngegesetz weisen erhebliche Mängel auf

Minister Peter Hauk sieht erhebliche Mängel bei den Gesetzentwürfen der Bundesregierung zum Tierschutzgesetz und Düngegesetz. Sie missachten die Grundsätze der guten Rechtsetzung.

„Sowohl beim Tierschutzgesetz als auch beim Düngegesetz sind wir uns einig, dass die bestehenden Gesetze überarbeitet werden müssen. Leider haben Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und die Ampelregierung wieder einmal mehr bewiesen, dass sie nicht in der Lage sind, zeitgerecht sowie handwerklich gut gemachte Gesetze vorzulegen. Die vorgelegten Gesetze bringen hingegen überflüssigen Aufwand, Bürokratie und Kosten. All das hätte vermieden werden können, wenn man frühzeitig die Länder ernsthaft miteingebunden hätte“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und Sprecher der Union-geführten Agrarressorts, Peter Hauk, am 5. Juli 2024 anlässlich der Bundesratssitzung in Berlin.

„Die Länder haben in den letzten Jahren wiederholt berechtigte Anliegen zur Verbesserung des Tierschutzes an den Bund herangetragen. Es ist deshalb unstrittig, dass die Tierschutzvorschriften des Bundes weiterentwickelt werden müssen. Wir brauchen aber ein modernes Tierschutzgesetz, das dem Tierschutz gerecht und in der Praxis einfach und unbürokratisch umsetzbar ist. Detailregelungen sind in Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates aufzunehmen. Über 80 Änderungsanträge der Länder liegen zur Beratung im Bundesratsplenum vor. Dies zeigt einerseits auf, dass der Entwurf erheblich verbessert werden muss. Andererseits ist offensichtlich, dass vorab eine gründliche Abstimmung mit den Ländern dringend erforderlich gewesen wäre. Insgesamt entsteht mit den vorgelegten Änderungen ein deutliches Missverhältnis zwischen den Tierschutzanliegen und dem bürokratischen wie finanziellen Aufwand. Im nächsten Schritt ist jetzt der Bundestag als Gesetzgeber gefragt, die Vorschläge des Bundesrates aufzunehmen und zu heilen, was noch zu heilen ist“, betonte Minister Hauk bezüglich des Tierschutzgesetzes.

Düngegesetz

Das Düngegesetz enthält verschiedene Ermächtigungen, um nähere Bestimmungen durch Rechtsverordnungen zu regeln. So will die Bundesregierung die bestehende Stoffstrombilanzverordnung, welche mit der Änderung des Düngegesetzes als „Nährstoffbilanzverordnung“ bezeichnet wird, demnächst überarbeiten. Die Erhebungsgrenze soll von aktuell 20 auf 15 Hektar gesenkt werden. „Schon dadurch werden mehrere Tausend Betriebe in Baden-Württemberg zusätzlich bilanzierungspflichtig. Außerdem wird die Erhebung von betrieblichen Input- und Outputstoffen mit den entsprechenden Nährstoffgehalten deutlich aufwändiger als bisher. Da der fachliche Nutzen absolut marginal ist, setze ich mich weiterhin für die Streichung des Paragrafen 11a Düngegesetz ein. Damit wird dem Bund die Ermächtigungsgrundlage entzogen“, erläuterte Minister Hauk.

Nach dem aktuellen Düngerecht ist derzeit keine verursachergerechte Maßnahmendifferenzierung möglich. Viele Betriebe in den mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten werden durch zusätzliche Bewirtschaftungsauflagen sowie umfangreiche Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten unverhältnismäßig stark belastet, obwohl diese offensichtlich gewässerschonend wirtschaften. „Ich begrüße daher, das Monitoring zur Wirksamkeit der Düngeverordnung im Düngegesetz fest zu verankern. Die mit dem Monitoring erfassten Daten sind zentral für die Ableitung einer Maßnahmendifferenzierung. Wir brauchen zielgerichtete Maßnahmen in den Problemgebieten, aber vor allem Entlastungen für Betriebe in den grünen Gebieten außerhalb“, sagte Minister Hauk.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Mediathek: Rede von Peter Hauk im Bundesrat zur Änderung des Düngegesetzes

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Mediathek: Rede von Peter Hauk im Bundesrat zum Tierschutzgesetz

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