Datenschutz

Datenschutz-Tätigkeitsbericht 2018 vorgestellt

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Stefan Brink (r.) übergibt den Datenschutz-Tätigkeitsbericht 2018 an die Präsidentin des Landtags, Frau Muhterem Aras (l.) (Bild: © Landtag von Baden-Württemberg)

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Stefan Brink, hat den 34. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz vorgestellt. Es ist sein erster Jahresbericht seit Inkrafttreten der neuen Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2018.

Erstmals unter Geltung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Dr. Stefan Brink, seinen Datenschutz-Tätigkeitsbericht für das Jahr 2018 der Präsidentin des Landtags, Frau Muhterem Aras, übergeben und der Presse vorgestellt.

Neues Recht – neue Aufgaben – riesige Nachfrage

„Die Datenschutz-Grundverordnung wirkt! Seit dem 25. Mai 2018 gilt sie unmittelbar und europaweit für alle Behörden und Unternehmen. Sie bescherte den Datenschutzbehörden neue Aufgaben und Befugnisse: Wir sensibilisieren, informieren, helfen bei Beschwerden, beraten verantwortliche Unternehmen und Behörden und sanktionieren im Einzelfall mit Anordnungen und Bußgeldern.“, so LfDI Brink.

„Für uns als Aufsichtsbehörde ist die DS-GVO vor allem mit einer riesigen Nachfrage verbunden: Die Beschwerdezahlen sind im privaten Sektor um 30 Prozent angestiegen, die Beratungsanfragen um 150 Prozent, die Datenpannenmeldungen haben sich sogar mehr als verzehnfacht.“, erklärte der Landesdatenschutzbeauftragte.

Der LfDI geht dabei seinen Weg weiter: Im Vordergrund steht die Beratung – von Bürgerinnen und Bürgern, die sich über die Erfassung oder Nutzung ihrer persönlichen Daten durch Unternehmen und Behörden beschweren; von Unternehmen, Vereinen und öffentlichen Stellen, die Fragen zur neuen DSGVO haben und Unterstützung bei deren Umsetzung benötigen. Diese Beratung findet individuell am Telefon oder schriftlich statt, auch in mehr als 200 Schulungsveranstaltungen, bei denen über 20.000 Bürgerinnen und Bürger unseres Landes unmittelbar informiert wurden, via Twitter sogar mehr als 4,5 Millionen Interessierte. Daneben machte der LfDI im Jahr 2018 erstmals von seiner Bußgeldbefugnis Gebrauch und verhängte Bußgelder in Höhe von mehr als 100.000 Euro.

„2018 war das Jahr des Datenschutzes: Unser Thema ist in aller Munde und auch in den Köpfen der öffentlichen und privaten Datenverarbeiter angekommen. Jedem ist klar, dass Digitalisierung und Datenschutz nur gemeinsam ein Erfolg werden können.“, so Brink abschließend.

Im Rahmen der heutigen Pressekonferenz stellte der LfDI auch ein Video vor, das die Arbeit seiner Behörde beleuchtet und Teil einer Reihe von Projekten ist, die Arbeit der Datenschützer noch anschaulicher zu machen. Der Clip wird in Kürze auf dem Internetauftritt des LfDI zur Verfügung stehen.

Landesamt für Datenschutzaufsicht: 34. Tätigkeitsbericht (PDF)

Virtuelles Datenschutzbüro

Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg

Quelle:

Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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