Volksbegehren

Volksbegehren „Stoppt Gendern in Baden-Württemberg“ nicht zulässig

Drei leuchtende Würfel mit Paragrafen-Zeichen liegen auf einer Computer-Tastatur.
Symbolbild

Der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens „Stoppt Gendern in Baden-Württemberg“ ist nicht zulässig. Er wurde nicht vorschriftsgemäß gestellt und entspricht nicht hinreichend dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz.

Am 7. Dezember 2023 wurde der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens „Stoppt Gendern in Baden-Württemberg“ mit dem Entwurf eines „Gesetzes über die Anwendung des amtlichen Regelwerks für deutsche Rechtschreibung in Baden-Württemberg („Stoppt Gendern in Baden-Württemberg“)“ beim Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen eingereicht. Der Antrag ist nicht zulässig und musste abgelehnt werden, weil er nicht vorschriftsgemäß gestellt und dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz nicht hinreichend entspricht.

Zu den wesentlichen Gründen führt das Innenministerium aus: Zum einen wurde der Antrag nicht vorschriftsmäßig gestellt. Der Gesetzentwurf, der mit dem Zulassungsantrag eingereicht wurde, entspricht nicht dem Gesetzentwurf, den die Mehrheit der Unterstützer unterschrieben hat. Damit ist der überwiegende Teil der beim Innenministerium eingereichten 14.013 Unterschriften ungültig. Der Gegenstand des Volksbegehrens wurde somit nach Beginn der Unterschriftensammlung in seinem Wortlaut verändert, sodass der Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens nicht mehr von den geleisteten Antragsunterschriften gedeckt ist. Die Unterschiede in den jeweiligen Fassungen können Einfluss auf die Auslegung des Gesetzes bzw. auf die Meinungsbildung potentieller Unterzeichner haben.

Darüber hinaus ist der Gesetzentwurf, der mit dem Zulassungsantrag eingereicht wurde, aber auch aus verfassungsrechtlichen Gründen unzulässig.

Insbesondere ist der Gesetzentwurf nicht vereinbar mit dem Bestimmtheitsgrundsatz, der sich aus dem Rechtsstaats- und Demokratieprinzip nach Artikel 20 Absatz 3 und 28 Absatz 1 Grundgesetz beziehungsweise Artikel 23 Absatz 1 Landesverfassung ergibt. Das heißt: Regelungen müssen hinreichend klar und eindeutig sein. Das ist im vorliegenden Fall allerdings nicht gewährleistet. So erwecken der Titel des Gesetzes, der Titel des Volksbegehrens, die Gesetzesbegründung und Sinn und Zweck des Gesetzentwurfs den Eindruck, dass die Verwendung geschlechtsneutraler Sprache in all ihren Ausprägungen bei der Kommunikation der im Gesetzentwurf genannten Einrichtungen (Landesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden sowie alle übrigen Einrichtungen des Landes) generell und grundsätzlich verboten werden soll. Da der Gesetzentwurf aber lediglich vorsieht, das sogenannte amtliche Regelwerk „Deutsche Rechtschreibung, Regeln und Wörterverzeichnis“ anzuwenden, blieben zahlreiche Möglichkeiten der geschlechtsneutralen Sprache zulässig. Zudem verweist der Gesetzentwurf auf die jeweils gültige Fassung des sogenannten amtlichen Regelwerks, die aber einem dynamischen Wandel unterliegt. Dadurch hängt die Wirkung des Gesetzes ganz maßgeblich davon ab, wie sich das amtliche Regelwerk künftig entwickeln wird – was aber weder der Volksgesetzgeber noch der Landtag beeinflussen oder wenigstens vorhersehen können. Sofern weitere Formen geschlechtsneutraler Sprache vom Rechtschreibrat zugelassen oder sogar vorgeschrieben würden, würde die Wirkung des Gesetzes möglicherweise sogar ins Gegenteil verkehrt.

Die Initiatoren haben nun die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Innenministeriums innerhalb von zwei Wochen den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg anzurufen.

Weitere Meldungen

Pressekonferenz im Innenministerium
  • Innenverwaltung und Polizei

Ergebnisse der Stabsstelle moderne Führungs- und Wertekultur

Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe Jörg Müller (links), Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges (rechts) und Präsident des Landgerichts Heidelberg außer Dienst Helmut Perron (rechts)
  • Justiz

Präsident des Landgerichts Heidelberg in den Ruhestand verabschiedet

von links nach rechts: Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe Jörg Müller, Präsidentin des Landgerichts Freiburg Dorothee Wahle, Ministerialdirektor Elmar Steinbacher
  • Justiz

Neue Präsidentin des Landgerichts Freiburg

von links nach rechts: Staatssekretär Thomas Blenke, Polizeivizepräsident Jürgen Schäberle und Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz
  • Polizei

Wechsel in der Leitung des Polizeipräsidiums Aalen

Einsatzfahrzeug Polizei Baden-Württemberg
  • Polizei

Neue Leasingfahrzeuge der Polizei vorgestellt

Verhaftung von zwei Tatverdächtigen. Quelle: www.polizei-beratung.de
  • Polizei

Schlag gegen kriminelle Gruppierungen im Großraum Stuttgart

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 23. Juli 2024

Eine Doktorandin aus Venezuela arbeitet im Labor. (Bild: © dpa)
  • Fachkräfte

Neue Landesagentur für Fachkräftezuwanderung

Polizeistreife im Stuttgarter Schlossgarten
  • Sicherheit

Rechtsverordnungen zu Waffen- und Messerverbotszonen

Schülerinnen an Tafel
  • Volksbegehren

Zulassung des Volksbegehrens „G9 jetzt! BW“ abgelehnt

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
  • Polizei

Land geht gegen rechtsextre­mistische Veranstaltungen vor

Rettungsassistenten laufen mit den Rettungsrucksäcken zu einem Einsatz. (Foto: © dpa)
  • Rettungsdienst

Landtag beschließt neues Rettungsdienstgesetz

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 16. Juli 2024

Feuerwehrmann beim Hochwassereinsatz (Foto: © dpa)
  • Unwetter

Zusätzliche Hochwasserhilfen für Kommunen

ILLUSTRATION - Auf einer Computertastatur liegen Kreditkarten. (Foto: © dpa)
  • Finanzkriminalität

Land verstärkt Kampf gegen Geldwäsche

Überreichung der Ernennungsurkunde
  • Justiz

Neuer Präsident des Landgerichts Rottweil

Polizist der Polizei Baden-Württemberg kontrolliert den Verkehr.
  • Polizei

Zweite Aktionswoche der Verkehrssicherheit gestartet

Wettbewerb für den Neubau des Ankunftszentrums für Geflüchtete im Patrick Henry Village in Heidelberg Platz 1
  • Geflüchtete

Siegerentwurf des Ankunftszentrums für Geflüchtete in Heidelberg

von links nach rechts: Ministerialdirektor Elmar Steinbacher, Justizministerin Marion Gentges, Lutz Haßel, Präsident des Arbeitsgerichts Stuttgart, und Dr. Betina Rieker, Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg
  • Justiz

Neuer Präsident des Arbeitsgerichts Stuttgart

Ein Kriegsgräberfeld auf dem Hauptfriedhof Karlsruhe
  • Gedenken

Scheck für Kriegsgräberfürsorge übergeben

Polizeipräsident Markus Eisenbraun (links), Innenminister Thomas Strobl (2. von rechts) und der Stuttgarter Oberbürgermeister Frank Nopper stehen vor einer mobilen Einsatzwache.
  • Polizei

Polizei erprobt Einsatz einer Mobilen Wache

Innenminister Thomas Strobl und Stuttgarter Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper umgeben von Personen vor einem Hubschrauber der Luftrettung.
  • Polizei

Blaulichttag in Stuttgart

Polizist im Stadion
  • Polizei

Polizei-Bilanz nach letztem EM-Spiel in Stuttgart

Bundesrat Außenansicht (Bild: © Bundesrat)
  • Bundesrat

Gesetzentwurf gegen das Wer­ben für Terror-Vereinigungen

Der neue Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe Jörg Müller, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges und der ehemalige Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe Alexander Riedel stehen zusammen
  • Verwaltung

Neuer Präsident am Oberlandesgericht Karlsruhe