Durch Betretungs- und Aufenthaltsverbote hat das Land zwei rechtsextremistische Musikveranstaltungen in Freudenstadt und im Ostalbkreis erfolgreich verhindert.
Innerhalb einer Woche gelang es den Behörden in Baden-Württemberg zwei rechtsextremistische Musikveranstaltungen in Freudenstadt und im Ostalbkreis erfolgreich zu verhindern. Dafür wurden im Vorfeld zur Verhinderung von Straftaten mehreren Liedsängern Betretungs- und Aufenthaltsverbote erteilt. Die Verbote wurden jeweils mit polizeilichen Maßnahmen und Kontrollen begleitet.
Dazu sagt Innenminister Thomas Strobl: „In Baden-Württemberg gibt es keinen Platz für rechtsextremistische Musikveranstaltungen. Im Sinne einer wehrhaften Demokratie nutzen wir alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, um auch die musikalische Verbreitung von rechtsextremistischem Gedankengut zu unterbinden. Diese knallharte Linie werden wir mit aller Konsequenz fortführen – und ziehen dafür auch alle Register. Das Verbot der rechtsextremistischen Konzerte ist eine klare Botschaft an die Szene: Unser Land ist ein ganz schlechtes Pflaster für rechtsextreme Musikveranstaltungen.“
Ideologie in die Szene transportieren
Musik hat für Rechtsextremisten eine identitätsstiftende Funktion und ist ein wichtiges Medium, um die Ideologie in die Szene zu transportieren. Die Liedtexte beinhalten häufig Aufrufe zum Kampf gegen die bestehende Ordnung und verbale Angriffe auf deren Repräsentanten; hinzu kommt die Verbreitung von Verschwörungsmythen. Ebenso wird gegen Feindbilder gehetzt, insbesondere gegen Migranten, Juden, Homosexuelle und „Linke“.
In Baden-Württemberg fanden in den vergangenen zehn Jahren jährlich rechtsextremistische Musikveranstaltungen im einstelligen beziehungsweise niedrigen zweistelligen Bereich statt. Dieser Trend war, bedingt durch die Corona-Pandemie, rückläufig. Zuletzt wurden den Sicherheitsbehörden vermehrt – insbesondere konspirativ durchgeführte – rechtsextremistische Musikveranstaltungen bekannt.