Informationsfreiheit

„Informationszugang ist ein Stück Freiheit!“

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Dr. Stefan Brink (Foto: © dpa)

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Dr. Stefan Brink, hat seinen ersten Tätigkeitsbericht für die Informationsfreiheit im Land vorgestellt.

Seit Januar 2016 erleichtert das Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu amtlichen Informationen informationspflichtiger Stellen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Dr. Stefan Brink, stellt heute seinen ersten Tätigkeitsbericht für diesen Bereich vor.

„Informationszugang ist ein Stück Freiheit!“, betont LfDI Brink. „Mit diesem neuen Bürgerrecht können wir uns intensiver und besser informiert an politischen Entscheidungen beteiligen, wir können das Wissen und die Fachkunde unserer Verwaltungen für uns erschließen und nutzen und letztlich auch unsere Verwaltung besser kontrollieren. Mit der Informationsfreiheit lassen sich – kurz gesagt – die Datenschätze unserer Verwaltungen heben!“

Behörden gut auf das neue Recht vorbereiten

Brink sieht es als seine Hauptaufgabe an, sowohl die Bürgerinnen und Bürgern als auch den öffentlichen Stellen die notwendige Orientierung in Sachen Informationsfreiheit zu geben: „Diese Aufgabe ist keine leichte, denn gerade in den Behörden des Landes gilt es Befürchtungen zu begegnen, die Idee der Informationsfreiheit könnte die staatlichen und kommunalen Verwaltungen überfordern. Dafür zu sorgen, dass dies nicht geschieht, also unsere Behörden gut auf das neue Recht vorzubereiten, damit unsere Bürgerinnen und Bürger möglichst umfangreich vom neuen Bürgerrecht auf Informationszugang Gebrauch machen, ist Aufgabe des Landesbeauftragten. Deshalb stehen aktuell Schulungsangebote für öffentliche Stellen zum Landesinformationsfreiheitsgesetz – neben der Bearbeitung von Eingaben und Beratungsanfragen – im Mittelpunkt unserer Arbeit.“

Der 1. Tätigkeitsbericht für die Informationsfreiheit umfasst fünf Kapitel in denen unter anderem Bürgerinnen und Bürger Ratschläge erhalten, wie sie ihr Informationszugangsrecht effektiv wahrnehmen können, wie öffentliche Stellen sinnvoll mit Informationsersuchen umgehen und in denen Fälle aus der Praxis präsentiert werden.

Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit 2016/2017 (PDF)

Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg

Virtuelles Datenschutzbüro

Quelle:

Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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