Stadtentwicklung

Förderung regionaler Innenstadtberater

Das Logo des Projekts „Handel 2030“.

Das Land setzt die Förderung regionaler Innenstadtberater fort, um kleinere Städte in der Ausarbeitung einer Innenstadtstrategie zu unterstützen. Bis zum 30. August 2024 können Förderanträge eingereicht werden.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus fördert weiterhin regionale Innenstadtberater: Ab sofort können sich regionale Träger für die Förderung bis 2026 bewerben. „Lebendige Innenstädte mit einem attraktiven Nutzungsmix und einem starken Einzelhandel entstehen nicht von allein. Man muss die notwendigen Rahmenbedingungen dafür schaffen. Leider verfügen gerade kleinere Städte vielfach nicht über Möglichkeiten, eine entsprechende Innenstadtstrategie zu erarbeiten. Hier setzt die Tätigkeit der regionalen Innenstadtberater an. Denn neben der finanziellen Unterstützung bedarf es vor allem der Erarbeitung von individuellen Konzepten und einer kompetenten Beratung der Kommunen, um dies zu erreichen“, erklärte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.

Der Einzelhandel könne insgesamt nicht mehr die Rolle als allein dominierender Frequenzbringer in den Innenstädten spielen. „Unsere Innenstädte müssen multifunktionaler werden, um auch in Zukunft für Besucher attraktiv zu sein. Gleichzeitig erwarten die Bürgerinnen und Bürger weiterhin ein hochwertiges stationäres Einzelhandelsangebot in den Zentren. Kommunen, die sich hier auf den Weg machen und dafür externe Unterstützung benötigen, soll weiterhin das Angebot der Innenstadtberater zur Verfügung stehen. Das ist mir wichtig“, unterstrich Hoffmeister-Kraut. Das Wirtschaftsministerium hat die Innenstadtberater in den vergangenen Jahren bereits mit rund 3,4 Millionen Euro unterstützt. Interessierte Träger könnten ihre Förderanträge noch bis zum 30. August 2024 beim Wirtschaftsministerium einreichen.

Änderungen beim aktuellen Förderaufruf

Gegenüber früheren Förderaufrufen gibt es im aktuellen Förderaufruf des Wirtschaftsministeriums vor allem in zwei Punkten Änderungen:

  • Künftig können Kommunen mit 5.000 bis 70.000 Einwohnern von den Innenstadtberatern betreut werden. Bislang waren die Zielgruppe Kommunen mit 10.000 bis 50.000 Einwohnern.
  • Es wird klargestellt, dass (auch) Kommunen, die im Rahmen der Fördermaßnahme regionale Innenstadtberater bereits in früheren Förderrunden begleitet wurden, grundsätzlich weiter begleitet werden können.

Hintergrund der Anpassungen ist unter anderem, dass gerade kleinere Kommunen häufig keine systematische Zentrenentwicklung betreiben und sich zudem gezeigt hat, dass vielfach auch nachdem die von den Innenstadtberatern erarbeiteten Maßnahmenkonzepte für eine Innenstadt final vorliegen, vor Ort häufig noch weiterer Beratungsbedarf in der Umsetzungsphase besteht.

Förderkonditionen

Bezuschusst werden weiterhin die Personalkosten (Arbeitgeberkosten) bei den Trägern für die Stelle eines Innenstadtberaters (Vollzeitäquivalent (VZÄ)) mit einem Fördersatz von 80 Prozent bis zu einem Maximalbetrag von 68.000 Euro pro Jahr sowie die Personalkosten (Arbeitgeberkosten) für eine halbe Assistenzstelle für den Innenstadtberater bei den Trägern bis zu einem Maximalbetrag von 24.000 Euro pro Jahr. In Regionen mit einer deutlich größeren Zahl an Kommunen, die für eine Betreuung durch die Innenstadtberater infrage kommen, werden abweichend hiervon die Personalkosten für 1,5 Innenstadtberaterstellen bis zu einem Maximalbetrag von 102.000 Euro pro Jahr bezuschusst.

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