Ländlicher Raum

Bis Ende August für „Spitze auf dem Land!“ bewerben

Ein Mann programmiert einen Roboterarm, der in einer Produktionslinie einer Smart Factory eingebaut ist.

Innovative Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten können sich noch bis 31. August 2024 für das Förderprogramm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ bewerben.

„Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) sind das Herzstück der baden-württembergischen Wirtschaft. Besonders in den ländlichen Regionen sind KMU unverzichtbar für die wirtschaftliche Stabilität und das soziale Gefüge. Sie sind entscheidend für Innovationen und tragen maßgeblich zur regionalen Wertschöpfung bei. Durch die Unterstützung von KMU stärken wir nicht nur die wirtschaftliche Basis in Baden-Württemberg, sondern sichern auch die Lebensqualität und die Zukunftsperspektiven unseres Ländlichen Raums“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Das Förderprogramm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ unterstützt innovative Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Es sollen neue, einzigartige Ideen auf dem Markt etabliert werden, welche die Unternehmen im Ländlichen Raum weiter stärken. „Ein weiterer besonderer Fokus der Förderlinie liegt auf Projekten, die die Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft fördern. Diese Bereiche sind entscheidend für eine nachhaltige und zukunftsfähige Wirtschaftsentwicklung. Vorhaben, die innovative Lösungen zur Nutzung biologischer Ressourcen und zur Schaffung geschlossener Wertstoffkreisläufe entwickeln, können bei der Förderung einen Zuschlag erhalten“, betonte Minister Hauk.

In der Förderperiode 2021 bis 2027 stehen für die Förderlinie insgesamt rund 40 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Mittel werden aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zur Verfügung gestellt. In der zurückliegenden Tranche 22 der angelaufenen neuen Förderperiode bewarben sich neun Unternehmen. Davon wurden sechs Projekte zur Förderung mit insgesamt zwei Millionen Euro ausgewählt.

Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf der Basis des Vorschlages des dazu eingerichteten Bewertungsausschusses. Bewerbungen für die Förderlinie können in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Gemeinde noch bis einschließlich Samstag, den 31. August 2024 eingereicht werden.

Spitze auf dem Land!

Die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Motoren für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind.

Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können in der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Im Sinne des Green Deals können Unternehmen, die einen besonderen Beitrag zur Bioökonomie und zur Kreislaufwirtschaft leisten, eine Förderung bis 500.000 Euro erhalten. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.

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