Öffnung von Freizeitparks mit neuer Corona-Hygiene-Verordnung
Ab 29. Mai dürfen Freizeitparks in Baden-Württemberg unter Auflagen wieder öffnen. Jeder Betreiber muss ein eigenes Hygienekonzept ausarbeiten. Abstandsregelungen müssen eingehalten werden.
Coronavirus
Corona-Verordnung für Beherbergungsbetriebe veröffentlicht
Ab dem 29. Mai dürfen Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze wieder vollständig öffnen. Dazu legt die Corona-Verordnung Beherbergungsbetriebe Auflagen fest.
Coronavirus
Weitere Öffnung der Sportangebote ab 2. Juni
Ab dem 2. Juni ist auch der Indoor-Sport unter Auflagen wieder möglich. Ferner ist der Betrieb von Schwimmbädern für Schwimmkurse und den Schwimmunterricht sowie für das Training im Vereinssport wieder erlaubt.
Coronavirus
Notbetreuung an Schulen auch in den Pfingstferien möglich
Entsprechend der Corona-Verordnung des Landes kann in den Pfingstferien bei Bedarf eine erweiterte Notbetreuung angeboten werden. Der Einsatz der Lehrer erfolgt auf freiwilliger Basis.
Coronavirus
Antrag auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz ab sofort möglich
Entschädigungsanträge nach dem Infektionsschutzgesetz können ab sofort über ein Online-Portal eingereicht werden. Betroffene finden dort weitere Informationen sowie die genauen Anspruchsvoraussetzungen.
Coronavirus
Allgemeine Weiterbildung kann ab 25. Mai wieder starten
Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung wie Volkshochschulen und kirchliche Bildungsträger, aber auch Sprach- und Nachhilfeinstitute, können unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen ab dem 25. Mai den Betrieb wieder aufnehmen.
Schmeck den Süden
Wiedereröffnung der regionalen Gastronomie
Unter Auflagen kann die Gastronomie im Außen- und Innenbereich im Land ab heute wieder öffnen. Minister Peter Hauk macht dabei besonders auf die regional ausgerichteten Gastronomen aufmerksam.
Corona-Verordnung
Weitere vorsichtige Lockerungsschritte
Baden-Württemberg geht einen weiteren vorsichtigen Schritt bei der Lockerung der Corona-Verordnung. Die Kinderbetreuung wird in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs ausgeweitet. Speisegaststätten dürfen unter Auflagen wieder öffnen und die Fahrgastschifffahrt darf wieder den Betrieb aufnehmen.
Tourismus
Fahrgastschifffahrt ab 18. Mai erlaubt
Ausflugsfahrten mit dem Schiff sind in Baden-Württemberg ab dem 18. Mai wieder möglich. Es gilt wie im öffentlichen Nahverkehr die Maskenpflicht.
Frühkindliche Bildung
Eingeschränkter Betrieb von Kitas und Kindertagespflege ab 18. Mai
Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege sollen ab 18. Mai 2020 die Betreuung schrittweise in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebs ausweiten können. Das Land setzt mit einer Verordnung den rechtlichen Rahmen. Für die Umsetzung und Ausgestaltung vor Ort sind die Träger und Einrichtungen in eigener Zuständigkeit verantwortlich.
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