Entsprechend der Corona-Verordnung des Landes kann in den Pfingstferien bei Bedarf eine erweiterte Notbetreuung angeboten werden. Der Einsatz der Lehrer erfolgt auf freiwilliger Basis.
Am 2. Juni beginnen in Baden-Württemberg die zweiwöchigen Pfingstferien. Entsprechend der Corona-Verordnung der Landesregierung kann in den Pfingstferien bei Bedarf eine erweiterte Notbetreuung angeboten werden.
„Wir sind uns sehr bewusst, was die Schulleiterinnen und Schulleiter sowie die Lehrkräfte in den zurückliegenden Wochen alles geleistet haben. Gemeinsam haben sie die Notbetreuung an den Schulen auf die Beine gestellt, eine reibungslose Wiederaufnahme des Unterrichts und die Durchführung der Abschlussprüfungen ermöglicht. Dafür bin ich allen Beteiligten sehr dankbar“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und ergänzt: „Trotz dieser enormen Belastung haben wir die Schulen gebeten, ähnlich wie bereits in den Osterferien, auch in den Pfingstferien eine Notbetreuung zu organisieren, sofern hierfür ein Bedarf besteht.“
Die Notbetreuung kann dabei auch zeitweise in einer der beiden Ferienwochen angeboten werden, da kein Rechtsanspruch auf eine Notbetreuung besteht. Die Schulleitungen entscheiden in eigenem Ermessen, ob eine Notbetreuung und wenn ja, in welchem Umfang angeboten wird – je nach Platzangebot und zur Verfügung stehendem Personal.
Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer ist freiwillig
Auch der Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis, zudem können auch Betreuungskräfte von außerschulischen Partnern oder der Kommunen eingesetzt werden. „Wir danken allen Lehrerinnen und Lehrern, die sich freiwillig für die Notbetreuung melden. Auch den außerschulischen Partnern und den Kommunen sind wir sehr dankbar, dass sie so tatkräftig dazu beitragen, zahlreichen Familien im Land eine Notbetreuung anbieten zu können. Ihr Engagement steht für den Zusammenhalt in Baden-Württemberg während der aktuellen Situation. Nur gemeinsam können wir die Herausforderungen der Corona-Pandemie erfolgreich meistern“, betont Eisenmann. Eine Notbetreuungen in den weiteren Schulferien, zum Beispiel in den Sommerferien, sei nicht beabsichtigt.
Schreiben des Kultusministeriums vom 19. Mai 2020 zur Notbetreuung in den Pfingstferien (PDF)
Kultusministerium: Coronavirus: Informationen für Schulen und Kitas