Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung wie Volkshochschulen und kirchliche Bildungsträger, aber auch Sprach- und Nachhilfeinstitute, können unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen ab dem 25. Mai den Betrieb wieder aufnehmen.
Unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen können Einrichtungen der allgemeinen Weiterbildung wie Volkshochschulen und kirchliche Bildungsträger, aber auch Sprach- und Nachhilfeinstitute ab dem 25. Mai den Betrieb wieder aufnehmen. Das sieht die Corona-Verordnung des Kultusministeriums zur allgemeinen Weiterbildung und freien schulischen Bildung vor, die am 21. Mai notverkündet wurde.
Einrichtungen stehen vor neuen Aufgaben
„Die Krise hat die Träger der allgemeinen Weiterbildung vor große Herausforderungen gestellt. Ich freue mich deshalb, dass wir die allgemeine Weiterbildung unter der Einhaltung von Auflagen wieder öffnen bzw. ausweiten können“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Durch die aktuelle Situation stehen die Einrichtungen nun vor neuen Aufgaben. „Ob es um Digitalisierung, Gesundheitsinformationen, Familienbildung oder um Kurse zur beruflichen Bildung geht, Angebote wie die der Volkshochschulen und der kirchlichen Träger werden mehr gebraucht denn je“, so die Ministerin.
„Auch für die Sprach- und Nachhilfeinstitute waren die vergangenen Monate nicht einfach. Wir haben viele Zuschriften und Anfragen von Sprachschulen und Nachhilfeeinrichtungen erhalten, die um eine weitergehende Öffnung gebeten haben“, berichtet die Kultusministerin und fügt hinzu: „Mit der Öffnung unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregelungen können wir vielen Anbietern nun eine Perspektive geben.“
Angebote nur bei Einhaltung von Hygienevorschriften möglich
Für die Einrichtungen kommt mit der Verordnung des Landes die zweite Phase eines Stufenplans zum Tragen. In einem ersten Schritt hat die Landesregierung zum 4. Mai bereits eine Öffnung für abschlussbezogene Kurse der beruflichen und der schulischen Bildung einschließlich entsprechender Nachhilfe, für Lernangebote für Deutsch als Zweitsprache und Integrationskurse beschlossen. Untersagt sind allerdings auch nach den aktuellen Regelungen weiterhin Veranstaltungen, bei denen der Abstand zwischen den Teilnehmern nicht eingehalten werden kann, sowie Angebote, bei denen ein größeres Infektionsrisiko besteht. Dazu zählen etwa Kochkurse oder Bewegungsangebote in geschlossenen Räumen wie beispielsweise Tanzkurse.
Für den Wiederbeginn müssen die Weiterbildungseinrichtungen sowie Sprach- und Nachhilfeinstitute die für Schulen geltenden Hygienehinweise in analoger Form umsetzen. Zentral ist dabei das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern in den Räumen – dadurch ist die Teilnehmerzahl an den Kursen beschränkt. Außerdem müssen weitere Schutz- und Reinigungsvorschriften eingehalten werden. Dazu zählen die Erstellung eines Hygieneplans, Reinigungsroutinen für Kontaktflächen oder Arbeitsmittel sowie Abstandsschutz bei Zugängen zu Gebäuden und in Pausen.
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