Ausflugsfahrten mit dem Schiff sind in Baden-Württemberg ab dem 18. Mai wieder möglich. Es gilt wie im öffentlichen Nahverkehr die Maskenpflicht.
Die Fahrgastschifffahrt in Baden-Württemberg wird ab dem kommenden Montag, 18. Mai, wieder ausdrücklich erlaubt. Das gaben Verkehrsminister Winfried Hermann und Tourismusminister Guido Wolf bekannt. Ein entsprechender Passus wird im Laufe des heutigen Tages in die so genannte Corona-Verordnung eingefügt und soll noch am Wochenende in Kraft treten. Wie in anderen Verkehrsträgern gilt die Maskenpflicht. In der Fahrgastschifffahrt ist aufgrund des vorhandenen relativ großen Raumes, der möglichen Durchlüftung und der weitgehenden Beförderung im Freien das Infektionsrisiko gering, weshalb neben der bestehenden Maskenpflicht auf eine zusätzliche Abstandspflicht verzichtet werden kann.
Maskenpflicht beachten – Hygieneregeln einhalten
Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Es ist gut, dass es mit den Lockerungen bei der Fahrgastschifffahrt wieder mehr Bewegungsfreiheit gibt. Ich appelliere an alle, die das nutzen, sich an die Hygieneregeln zu halten, und wie im öffentlichen Nahverkehr auch auf den Schiffen Masken zu tragen. Dies gilt auch für die Anlegestellen und die dortigen Wartebereiche.“
Tourismusminister Guido Wolf sagte am Rande eines Vor-Ort-Termins in Überlingen am Bodensee: „Die Tourismusbranche ist von den Folgen der Corona-Krise mit voller Wucht erwischt worden. Die allermeisten Betriebe stehen seit fast zwei Monaten komplett still und sind in wirtschaftliche Existenznot geraten. Wir müssen nach wie vor alle sorgsam sein und die Hygieneregeln einhalten. Die Fahrgastschifffahrt ist ein Bereich, in dem das Infektionsrisiko relativ gering ist. Es ist daher richtig und wichtig ist, dass wir jetzt eine Wiedereröffnung ermöglichen. Ab Montag dürfen die Fahrgastschiffe auf dem Bodensee und andernorts im Land wieder ihre Ausflugsfahrten anbieten. Für Fahrgäste gilt, wie in anderen Bereichen aber auch, Masken tragen, um sich und andere zu schützen.“