Voraussetzungen für Ausnahme von der Maskenpflicht in Clubs und Diskotheken
Die Maske darf in Clubs und Diskotheken auf der Tanzfläche auch in der Warnstufe abgenommen werden – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Darauf hat sich das Gesundheitsministerium in einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern des Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA und der Club-Branche geeinigt.
Corona-Massnahmen
Landesgesundheitsamt ruft Warnstufe aus
Aufgrund der anhaltend hohen Belegung von Intensivbetten mit COVID-19 Patientinnen und Patienten hat das Landesgesundheitsamt gemäß der Corona-Verordnung die Warnstufe ausgerufen. Dies bedeutet vor allem für ungeimpfte und nicht genesene Personen stärkere Einschränkungen.
Corona
Anpassung der Corona-Verordnung zum 28. Oktober
Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung angepasst. Die Änderungen betreffen vor allem das 2G-Optionsmodell und die Regeln für Weihnachtsmärkte. Die neuen Regelungen gelten ab 28. Oktober 2021.
Coronavirus
Corona-Warnstufe könnte schon Ende nächster Woche erreicht werden
Baden-Württemberg steuert auf die landesweite Warnstufe zu. Angesichts steigender Infektionszahlen und einer deutlich zunehmenden Auslastung der Intensivstationen warnt Gesundheitsminister Manne Lucha daher davor, bei den Corona-Maßnahmen nachlässig zu werden. Er ruft erneut zur Corona-Impfung auf.
Corona-Regelungen
Corona-Verordnungen für Sport und Musikschulen angepasst
Das Kultusministerium hat die Corona-Verordnung Sport und Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen angepasst.
Schule
Schulen über Anpassung der Corona-Verordnung informiert
Das Kultusministerim hat die Schulen über Anpassung der Corona-Verordnung Schule informiert, die das Ministerium am Wochenende notverkünden wird. Ab Montag, 18. Oktober 2021, können die Schülerinnen und Schüler die Maske am Platz ablegen, auf den Begegnungsflächen muss sie aber weiterhin getragen werden.
Hochschulen
Weitere Erleichterungen für Geimpfte und Genesene im Studienbetrieb
Die neue Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst enthält weitere Erleichterungen für Geimpfte und Genesene. So darf in Lernräumen in und außerhalb der Bibliotheken die Maskenpflicht aufgehoben werden, wenn Lerngruppen ausschließlich aus geimpften oder genesenen Studierenden bestehen.
Corona-Verordnung
Geänderte Corona-Verordnung zum 15. Oktober
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung angepasst. Neu ist unter anderem die Einführung eines 2G-Optionsmodells und eine Testpflicht für nicht geimpfte und nicht genesene Beschäftigte sowie Selbstständige mit Außenkontakt.
Corona-Verordnung
Ein weiterer Schritt zurück zur Normalität
Die Landesregierung passt zum 15. Oktober 2021 die Corona-Verordnung an. Das bisherige Stufensystem, das sich an der Zahl stationärer Neuaufnahmen sowie der Auslastung der Intensivstationen mit COVID-19 Patientinnen und Patienten orientiert, bleibt unverändert. Neu ist vor allem das 2G-Optionsmodell.
Coronavirus
Lockerung der Maskenpflicht an Schulen ab dem 18. Oktober
Die Maskenpflicht am Platz soll ab 18. Oktober in den Schulen in Baden-Württemberg in der Basis- und Warnstufe gelockert werden. Damit geht das Land einen vorsichtigen Schritt hin zu mehr Normalität an den Schulen.
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