Das Kultusministerim hat die Schulen über Anpassung der Corona-Verordnung Schule informiert, die das Ministerium am Wochenende notverkünden wird. Ab Montag, 18. Oktober 2021, können die Schülerinnen und Schüler die Maske am Platz ablegen, auf den Begegnungsflächen muss sie aber weiterhin getragen werden.
Schon länger ist bekannt, dass die Maskenpflicht an den Schulen ab dem 18. Oktober gelockert werden soll. Am 15. Oktober 2021 hat das Kultusministerium die Schulen über diese Regelung noch einmal informiert und ihnen auch weitere Hinweise an die Hand gegeben.
Dies wird auch in der Corona-Verordnung Schule festgehalten, die das Kultusministerium am Wochenende notverkünden wird. Es bleibt dabei natürlich bei der grundlegenden Änderung: Ab Montag können die Schülerinnen und Schüler die Maske am Platz ablegen. Auf den sogenannten Begegnungsflächen gilt die Maskenpflicht aber weiterhin – sie bleibt dort als Sicherheitszaun erhalten. „Die aktuell niedrigen Zahlen beim Infektionsgeschehen erlauben es uns, einen Schritt in Richtung Normalität zu gehen. Damit erleichtern wir den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften den Unterricht. Denn ohne Maske fällt die Kommunikation – das Herzstück der Pädagogik – leichter“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper.
Maske kann freiwillig getragen werden
Auch die Lehrerinnen und Lehrer können im Unterricht die Maske absetzen. Die Bedingung dafür ist, dass sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Schülerinnen und Schülern einhalten. So kann die Lehrkraft beispielsweise die Maske ablegen, wenn sie am Pult steht oder an der Tafel etwas erklärt. Darüber hinaus gilt für die Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler, dass sie freiwillig eine Maske tragen können, wenn sie sich damit sicherer fühlen. „Selbstverständlich verbieten wir das Tragen der Maske nicht. Wer will, kann also im Klassenzimmer weiterhin freiwillig eine Maske tragen“, erklärt die Kultusministerin. Eine besondere Regelung gilt unter anderem für die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen. Für diese Schülerinnen und Schüler entfällt die Maskenpflicht im Klassenzimmer komplett.
Die Lockerung der Maskenpflicht am Platz wird dabei von wichtigen Sicherheitszäunen begleitet. So muss die Maske am Platz wieder aufgesetzt werden, wenn das Infektionsgeschehen die Alarmstufe erreicht. Zudem müssen die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte die Maske am Platz wieder aufsetzen, wenn es zu einem Corona-Fall in der Klasse bzw. Lerngruppe kommen sollte. Dann muss die Maske fünf Tage lang – analog zur Testung nach einem Corona-Fall in der Klasse – wieder aufgesetzt werden.
Der Sicherheitszaun des engmaschigen Screenings der Schülerinnen und Schüler wird beibehalten. Die Finanzierung der Testungen wurde bereits über die Herbstferien hinaus bis zum Ende des Jahres gesichert. Es gilt also weiterhin, dass die Schülerinnen und Schüler drei Antigenschnelltests oder zwei PCR-Tests pro Woche machen müssen. „Darüber hinaus beobachten wir das Infektionsgeschehen durch unser tägliches Monitoring an Schulen weiterhin sehr genau. Sollte sich zeigen, dass das Infektionsgeschehen deutlich zunimmt, werden wir den Sicherheitszaun Maskenpflicht wieder hochziehen. Denn die Kernziele bleiben selbstverständlich Sicherung der Gesundheit und des Präsenzunterrichts“, sagt Schopper.
Weitere Anpassungen in der Corona-Verordnung Schule
In der Corona-Verordnung Schule gibt es darüber hinaus kleinere Anpassungen, die Regelungen noch einmal klarstellen. So gilt für die Schulen ein Zutritts- und Teilnahmeverbot, wenn die Schülerinnen und Schüler sich nicht testen lassen. Dieses gilt auch für außerunterrichtliche Veranstaltungen. Das bedeutet, dass auch bei einem Schullandheimaufenthalt regelmäßig getestet werden muss, um einen möglichst hohen Gesundheitsschutz für die Schülerinnen und Schüler bieten zu können.
Das Kultusministerium wird die Corona-Verordnung Schule am Wochenende notverkünden.
Infektionsgeschehen an den Schulen in Baden-Württemberg
Zum Stand Freitag, 15. Oktober 2021, 12:00 Uhr liegen folgende Meldungen aus den Schulen zum Infektionsgeschehen vor:
An 20 von insgesamt 870 betroffenen Schulen sind 20 Klassen/Gruppen (keine Kursstufen) aufgrund von Fällen einer Infektion mit dem Corona-Virus bzw. des Verdachts auf den Fall einer Infektion mit dem Corona-Virus vorübergehend aus dem Präsenzbetrieb herausgenommen. In den übrigen, betroffenen Schulen sind lediglich einzelne Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrkräfte infiziert oder in Quarantäne/Isolation. Zur Relation: In Baden-Württemberg gibt es insgesamt ungefähr 67.500 Klassen und etwa 4.500 Schulen.
Derzeit ist keine Schule vollständig geschlossen.
Die Schulen haben 97 auf COVID-19 positiv getestete Lehrkräfte gemeldet; dies sind 0,07 Prozent aller Lehrkräfte in Baden-Württemberg. 76 Lehrerinnen und Lehrer befinden sich in Quarantäne, das entspricht 0,06 Prozent aller Lehrerinnen und Lehrer in Baden-Württemberg.
Darüber hinaus wurden 1.917 auf Covid-19 positiv getestete Schülerinnen und Schüler gemeldet, was einem Anteil von 0,13 Prozent der Schülerschaft entspricht. 1.925 Schülerinnen und Schüler befinden sich in Quarantäne, das entspricht 0,13 Prozent aller Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg.
Bitte beachten Sie: Die Zahlen sind kumulativ. Die Zahl der positiv getesteten Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrkräfte an einem Tag bedeutet nicht, dass an diesem Tag so viele Personen positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet wurden. Die Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrkräfte bleiben für die Dauer der vom Gesundheitsamt angeordneten Absonderung werden in der Zählung und werden danach herausgenommen. Für Personen in Quarantäne wird analog verfahren. Für positiv getestete Personen endet die Absonderung gemäß Corona-Verordnung Absonderung in der Regel nach 14 Tagen, für enge Kontaktpersonen in der Regel zehn Tage nach dem letzten Kontakt.
Infoschreiben an die Schulen: Neuerungen der Corona-Verordnung Schule ab 18. Oktober 2021 (PDF)