Corona-Massnahmen

Landesgesundheitsamt ruft Warnstufe aus

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Arzt untersucht einen Patienten auf einer COVID-19 Intensivstation.

Aufgrund der anhaltend hohen Belegung von Intensivbetten mit COVID-19 Patientinnen und Patienten hat das Landesgesundheitsamt gemäß der Corona-Verordnung die Warnstufe ausgerufen. Dies bedeutet vor allem für ungeimpfte und nicht genesene Personen stärkere Einschränkungen.

Am Dienstag, 2. November 2021, wurden auf den Intensivstationen im Land den zweiten Werktag in Folge mehr als 250 Covid-19-Patientinnen und -Patienten behandelt. Damit wird in Baden-Württemberg die sogenannte Warnstufe ausgerufen. Die damit zusammenhängenden Einschränkungen, vor allem für nicht-geimpfte oder nicht-genesene, treten am Mittwoch, den 3. November 2021, in Kraft.

In der Warnstufe müssen nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens (PDF) einen PCR-Test vorlegen – insbesondere in Innenräumen. Das betrifft etwa Veranstaltungen, den Restaurant-, Messe- oder Kinobesuch, aber auch den Vereinssport in geschlossenen Räumen. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Vor allem nicht-geimpfte Personen auf den Intensivstationen

„Die erste kritische Marke ist erreicht, die Lage in den Krankenhäusern angespannt“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. „Wir erleben derzeit eine Pandemie der Ungeimpften. Das sehen wir nicht nur an den getrennt ausgewiesenen Inzidenz-Werten, sondern auch auf den Intensivstationen. Dort liegen fast ausnahmslos nicht-geimpfte Patientinnen und Patienten mit einem schweren Verlauf. Es ist deshalb klar, dass wir mit den Einschränkungen bei den Nicht-Geimpften ansetzen müssen. Sie sind Treiber der Pandemie und sorgen für die Belastung des Gesundheitssystems. Die Einschränkungen dienen aber auch dem Schutz der gesamten Bevölkerung. Denn wenn die Auslastung der Krankenhäuser zunimmt, müssen auch wieder Operationen, Krebsbehandlungen oder andere nicht zwingend notwendige Eingriffe in den Krankenhäusern verschoben werden. Die Lösung ist deshalb eindeutig: Die Impfung ist der Weg aus der Pandemie.“

Mit der Warnstufe entfällt auch die Befreiung von der Maskenpflicht beim 2G-Optionsmodell für immunisierte Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte. Ein Haushalt darf sich in der Warnstufe nur noch mit fünf weiteren Personen treffen – ausgenommen sind auch hier Geimpfte oder Genesene, Personen unter 18 Jahren sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) besteht. 

Die aktuellen Corona-Regelungen auf einen Blick (PDF)

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung des Landes

Stufenregelung der Corona-Verordnung

Bereits mit der Corona-Verordnung im September 2021 wurden in Baden-Württemberg drei Stufen festgelegt, die in enger und intensiver Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten aus der medizinischen Praxis entstanden sind:

  • Basisstufe: Zahlen und Grenzwerte der Warn- oder Alarmstufe landesweit nicht erreicht oder überschritten.
  • Warnstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 8 oder ab 250 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.
  • Alarmstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 12 oder ab 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.

Das Landesgesundheitsamt (LGA) macht den Eintritt der jeweiligen Stufe durch Veröffentlichung im Internet bekannt.

Grundlage dafür sind die vom LGA veröffentlichten Zahlen im Lagebericht. Für ein Eintreten der jeweiligen Stufe ist erforderlich, dass die für eine Stufe maßgebliche Zahl der Hospitalisierungs-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen oder der Auslastung der Intensivbetten an zwei aufeinander folgenden Werktagen erreicht oder überschritten wurde. Die nächstniedrigere Stufe tritt ein, wenn die für eine Stufe maßgebliche Zahl an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wurde. Samstage, Sonn- und Feiertage unterbrechen die Zählung der maßgeblichen Werktage nicht. Die in der Verordnung geregelten Maßnahmen der jeweiligen Stufe gelten ab dem Tag nach der Bekanntmachung.

Die aktuellen Corona-Zahlen für Baden-Württemberg

Impfkampagne #dranbleibenBW

Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Übergabe der Auszeichnung für ehrenamtsfreundliche Arbeitgeber im Bevölkerungsschutz im Kur- und Kongresszentrum in Freudenstadt
Ehrenamt

Ehrenamtsfreundliche Arbeit­geber im Bevölkerungsschutz ausgezeichnet

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 19. November 2024

Flur im Krankenhaus mit Personal und Betten
Gesundheit

192 Millionen Euro für die Krankenhäuser

Ein Mann dreht einen Joint mit Marihuana. (Foto: dpa)
Sucht

Erste Erlaubnisse für Cannabis Social Clubs

Eine muslimische Einwanderin sitzt mit anderen Personen am Tisch und schaut sich während des Englischunterrichts Blätter mit Grammatikaufgaben an.
Frauen/Migration

Land fördert Frauen mit Zuwanderungsgeschichte

Visualisierung vom Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen Ansicht West
Universitätsklinikum

Arbeiten für Anbau der Frauenklinik am Uniklinikum Tübingen beginnen

Familie auf Sofa
Familie

Familienförderstrategie verabschiedet

Eine Doktorandin aus Venezuela arbeitet im Labor. (Bild: © dpa)
Gleichstellung

13. Bilanzgespräch zu „Frauen in MINT-Berufen“

Eine Frau sitzt zum Fenster blickend in einem Frauenhaus auf einem Bett.
Frauen- und Kinderschutz

Neue Frauen- und Kinder­schutzhäuser gefördert

Mitglieder der Jahreskonferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und die Beauftragten der Länder und des Bundes für die Belange von Menschen mit Behinderungen beim Gruppenbild in Leipzig. Im Hintergrund sieht man die Landesflaggen aller Bundesländer.
Inklusion

„Leipziger Erklärung“ verabschiedet

Elf Personen bei der Übergabe der Staufermedaille
Auszeichnungen

Verleihung der Staufermedaille an Udo Prange

Rathausplatz Unterharmersbach in Zell am Harmersbach
Städtebau

„Ortsdurchfahrt Unterharmers­bach“ erfolgreich erneuert

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 12. November 2024

Eine Gruppe von Frauen und Männern steht nebeneinander und lächelt in eine Fotokamera.
Jugendbeteiligung

Erste Landesjugendkonferenz in Baden-Württemberg

Drei Personen sitzen an einem Tisch
Ernährung

Neue Dachmarke für Ernährung startet