Corona-Verordnung

Geänderte Corona-Verordnung zum 15. Oktober

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Mitarbeiterin eines mobilen Testbusses für Corona-Schnelltests hält einen negativen Antigentest in der Hand.

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung angepasst. Neu ist unter anderem die Einführung eines 2G-Optionsmodells und eine Testpflicht für nicht geimpfte und nicht genesene Beschäftigte sowie Selbstständige mit Außenkontakt.

Das baden-württembergische Kabinett hat am 13. Oktober 2021 einer Änderung der Corona-Verordnung zugestimmt. Die damit verbundenen Regelungen treten am Freitag, den 15. Oktober 2021 in Kraft. Die bereits mit der letzten Verordnung eingeführten Stufen (Basis-, Warn- und Alarmstufe) sowie die damit verbundenen Regelungen bleiben bestehen. Neu ist die Einführung eines sogenannten 2G-Optionsmodell in der Basisstufe. Entscheiden sich Veranstalter oder Betreiber von Einrichtungen für die 2G-Option, lassen also nur Geimpfte und Genesene zu, müssen die Gäste keine Maske mehr tragen. Zudem unterliegen Veranstaltungen mit ausschließlich geimpften oder genesenen Besucherinnen und Besuchern keiner Personenobergrenze mehr, wie es bislang für Großveranstaltungen (bis maximal 25.000 Personen) der Fall war.

„Wir beobachten derzeit ein stabiles Infektionsgeschehen“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. „Die Zahlen bewegen sich auf einem Plateau, nach wie vor sind es überwiegend nicht geimpfte Personen, die mit schweren Verläufen auf den Intensivstationen behandelt werden müssen. Gleichzeitig ist die Impfquote weiter angestiegen. Deshalb ermöglichen wir Veranstaltern und Anbietern mit dem Optionsmodell mehr Flexibilität.“ Dennoch warnte Lucha vor zu großer Sorglosigkeit: „Die Bewährungsprobe steht uns noch bevor, wenn sich die Menschen im Herbst und Winter wieder vermehrt in Innenräumen aufhalten. Mit unseren Stufen haben wir jedoch ein gut durchdachtes sowie mit Expertinnen und Experten aus der Praxis eng abgestimmtes Konzept, um frühzeitig zu reagieren, wenn dem Gesundheitssystem die Überlastung droht.“

Testpflicht für nicht geimpfte und nicht genesene Beschäftigte sowie Selbstständige mit Außenkontakt

Auf der Basis eines entsprechenden Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz wird geregelt, dass sich nicht geimpfte und nicht genesene Beschäftigte sowie Selbstständige mit Außenkontakt darüber hinaus künftig auch in der Basisstufe zweimal wöchentlich mit einem Antigen-Schnelltest testen lassen müssen. Dies galt bislang in Baden-Württemberg nur für die Warn- und Alarmstufe. Bereits jetzt sind Arbeitgeber nach der sogenannten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes verpflichtet, ihren Beschäftigten solche Tests zweimal wöchentlich anzubieten – allerdings sind diese freiwillig. Für nicht geimpfte und nicht genesene Beschäftigte mit Außenkontakt gilt fortan eine Testverpflichtung, mit der ein Gleichklang zu dem mit einem 3G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) stattfindenden Publikumsverkehr herbeigeführt wird.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

  • Einführung eines 2G-Optionsmodells zur Lockerung der Maskenpflicht für den Publikumsverkehr in der Basisstufe (vergleiche § 3 Absatz 2 Nummer 5 Corona-Verordnung (CoronaVO)).
  • Ausweitung der Möglichkeit der Datenerhebung auf die Corona-Warn-App und vergleichbare Applikationen (vergleiche § 8 CoronaVO).
  • Aufhebung der Personenobergrenze von 25.000 Teilnehmenden bei Großveranstaltungen, sofern ausschließlich immunisierten Personen Zutritt gewährt wird (vergleiche § 10 Absatz 2 Satz 2 CoronaVO). Neben geimpften oder genesenen Personen sind auch Schülerinnen und Schüler sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, zugelassen.
  • Aufhebung der Untersagung des Betriebs von Dampfbädern, Dampfsaunen und Warmlufträumen; der Zutritt ist nur für immunisierte Personen zulässig (vergleiche § 14 Absatz 2 Satz 2 CoronaVO).
  • Ausweitung der zweimal wöchentlichen Testannahmepflicht für nicht-immunisierte Beschäftigte sowie Selbstständige mit Außenkontakt auch in der Basisstufe (vergleiche § 18 CoronaVO).

Basis-, Warn- und Alarmstufe als Orientierung

Basisstufe: Zahlen und Grenzwerte der Warn- oder Alarmstufe landesweit nicht erreicht oder überschritten. 

Warnstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 8,0 oder ab 250 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen

Alarmstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 12,0 oder ab 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.

Corona-Verordnung des Landes

Impfkampagne #dranbleibenBW

Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Ein Mann betrachtet auf einem Computermonitor die Elektronenmikroskopaufnahme eines MERS-Coronavirus, einem engen Verwandten des neuartigen Coronavirus. (Bild: Arne Dedert/dpa)
Gesundheit

Ergebnisse des Long COVID-Forschungsprojekts

von links nach rechts: Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth, Dr. Horst Mehl, Staatssekretär Siegfried Lorek
Auszeichnung

Staufermedaille in Gold an Dr. Horst Mehl

Drei Kinder stehen lachend um ein Spielgerät beim Klosterpark Adelberg.
Familie

Landesfamilienpass auch 2025 mit vielen Vergünstigungen

Das Thermostat einer Heizung.
Energie

Energieberatung wird fortgesetzt

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 17. Dezember 2024

Ein Maurer arbeitet mit Zement und Mörtel an einer Ziegelwand.
Baurecht

Wichtige Weichen für schnelleres und einfacheres Bauen

Fußgängerzone in Baden-Baden (Bild: © dpa).
Stadtentwicklung

Rund 1,7 Millionen Euro für regionale Innenstadtberater

Wort-Bild-Logo der Kampagne Start-up BW. (Bild: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg)
Start-up BW

Landesfinalistin beim Female Founders Cup gekürt

Zwei junge Frauen sitzen mit Umzugskartons und Smartphone auf einem Bett in einem Wohnheim.
Studium

Land fördert Bau von über 1.300 neuen Wohnheimplätzen

Gruppenbild bei der Regierungschefkonfererenz der Internationalen Bodensee-Konferenz: Europastaatssekretär Florian Hassler (5. von rechts) übernimmt für die Landesregierung symbolisch das Steuerrad der Internationalen Bodensee-Konferenz
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Baden-Württemberg übernimmt Vorsitz der Bodenseekonferenz

Ein Obdachloser schläft auf dem Boden. (Bild: © dpa)
Soziales

Land unterstützt Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe

Rettungskräfte nehmen an einer Katastrophenschutzübung teil (Bild: © Franziska Kraufmann/dpa)
Katastrophenschutz

Umfrage zu inklusivem Katastrophenschutz ausgewertet

Eine Pflegekraft hilft einer alten Frau beim Trinken aus einem Becher in einem Seniorenheim (Bild: Patrick Pleul / dpa)
Pflege

Land unterstützt und entlastet pflegende Angehörige

Symbolbild: Ländlicher Raum. (Bild: Elke Lehnert / Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz)
Ländlicher Raum

Konzept für die Resilienz ländlicher Räume

Diskussionen auf dem Kongress für Beteiligung (Bild: © Mario Wezel)
Gleichstellung

Beteiligungsprozess für Gleich­stellungsstrategie abgeschlossen