Die Landesregierung passt die Corona-Verordnung Absonderung an. Danach wird die häusliche Quarantäne ab dem 2. Dezember auf grundsätzlich zehn Tage festgelegt. Zudem gelten neue Regelungen zur Quarantäne in Schulen.
Corona-Verordnung
Neue Corona-Verordnung zu Quarantäne und Isolation
Mit der ab 28. November gültigen Corona-Verordnung Absonderung sind die Quarantäne- und Isolationsregeln für Baden-Württemberg einheitlich festgelegt.
Schule
Mehr Lehrkräfte im Präsenzunterricht
Im Vergleich zum Juli stehen deutlich mehr Lehrkräfte für den Präsenzunterricht zur Verfügung, gleichzeitig ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die am Fernunterricht teilnehmen, konstant geblieben. Das zeigt eine Umfrage im Oktober zur Situation an den Schulen.
Nahverkehr
Busse und Bahnen sind keine Corona-Hotspots
Es gibt keine Hinweise auf ein erhöhtes Ansteckungsrisiko in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Wichtig ist allerdings, dass sich alle Fahrgäste an die geltende Maskenpflicht in Bussen, Zügen und auf Bahnsteigen halten.
Coronavirus
Neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne ab 8. November
Vom 8. November an gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne. Eine wesentliche Änderung: Der Quarantänezeitraum wird von 14 auf zehn Tage verkürzt. Die neue Verordnung berücksichtigt weiterhin verschiedene Ausnahmen von der Quarantänepflicht.
Coronavirus
Schweiz und Liechtenstein als Risikogebiete eingestuft
Die komplette Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein sind ab 24. Oktober 2020 als Risikogebiete eingestuft. Für Einreisende nach Baden-Württemberg gilt eine Quarantänepflicht. Ausnahmen gelten unter anderem für Kurzaufenthalte von weniger als 24 Stunden, für Berufspendler, Studierende und Paare.
Corona-Pandemie
Minister Strobl beendet freiwillige Quarantäne
Nach einem zweiten negativen Corona-Test beendet Innenminister Thomas Strobl seine vorsorgliche und freiwillige Quarantäne.
Coronavirus
Schwerpunkt-Kontrollen zur Einhaltung der Quarantänepflicht
Das Land führt in dieser Woche Schwerpunkt-Kontrollen zur Einhaltung der Quarantänepflicht durch. Gesundheitsminister Manne Lucha und Innenminister Thomas Strobl appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Menschen.
Corona-Pandemie
Minister Strobl vorsorglich in freiwilliger Quarantäne
Innenminister Thomas Strobl begibt sich nach seinem negativen Corona-Test vorsorglich in freiwillige Quarantäne und wird bis einschließlich Mittwoch von Zuhause aus arbeiten. Es handelt sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme.
Coronavirus
Weitere Ausnahmen zur Quarantänepflicht für Einreisende nach Baden-Württemberg
Für alle nach Baden-Württemberg Einreisenden aus Risikogebieten gilt eine Quarantänepflicht – mit Ausnahmen beispielsweise für Kurzaufenthalte von Personen aus den Grenzregionen in Baden-Württemberg von weniger als 24 Stunden, für Berufspendler, Studierende und Paare.
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