Coronavirus

Neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne ab 8. November

Am deutsch-französischen Grenzübergang Kehl fahren Autos nach Deutschland.

Vom 8. November an gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne. Eine wesentliche Änderung: Der Quarantänezeitraum wird von 14 auf zehn Tage verkürzt. Die neue Verordnung berücksichtigt weiterhin verschiedene Ausnahmen von der Quarantänepflicht.

Von Sonntag, 8. November 2020, an gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne. Diese basiert auf einer von Bund und Ländern erarbeiteten Musterverordnung, die ein möglichst einheitliches Vorgehen gewährleistet. Eine wesentliche Änderung betrifft die Verkürzung des Quarantänezeitraums von 14 Tagen auf zehn Tage. Hiermit wird den wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung getragen, dass COVID-typische Symptome im Durchschnitt fünf Tage, jedoch spätestens zehn Tage nach Infektion auftreten.

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Mit der neuen Einreise-Quarantäne-Verordnung soll während der sehr dynamischen und ernst zu nehmenden Infektionslage das Risiko minimiert werden, durch Einreisen nach Baden-Württemberg neue Infektionsherde ins Land zu tragen.“

Künftig grundsätzlich zehn Tage Quarantänepflicht

Die wesentliche Änderung im Überblick: Die Quarantäne-Zeit wird von 14 auf zehn Tage verkürzt. Eine sofortige Befreiung von der Quarantänepflicht mit Vorlage eines negativen Testergebnisses bei Einreise wird jedoch nicht mehr generell möglich sein. Neu ist hingegen die Möglichkeit, die Quarantänedauer mit der Vorlage eines negativen Testergebnisses zu verkürzen. Dabei darf der Test frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt werden.

Einige Ausnahmen zugelassen

Die neue Verordnung berücksichtigt im Übrigen verschiedene Ausnahmen von der Quarantänepflicht:

Die bereits geschaffenen Erleichterungen für Grenzpendler und Grenzgänger, die täglich bzw. wöchentlich zum Zwecke der Berufsausübung, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung in oder aus einem Risikogebiet reisen, bleiben bestehen. Grenzpendler und Grenzgänger sind von der Quarantänepflicht damit weitestgehend ausgenommen. Wie bisher sind Einreisen ohne Quarantänepflicht nach Baden-Württemberg aus Grenzregionen für weniger als 24 Stunden allen Personen möglich, die in der Grenzregion ihren Wohnsitz haben. Wer aus Baden-Württemberg in ein Risikogebiet in der Grenzregion reist, kann dies ohne anschließende Absonderungspflicht und ohne besonderen Grund ebenfalls für weniger als 24 Stunden tun. Unabhängig davon sind mögliche einschränkende Regelungen zum Aufenthalt im Ausland zu beachten (wie aktuell die Ausgangssperre in Frankreich).

Neu eingeführt ist die Ausnahmeregelung zur Quarantänepflicht nach Aufenthalten im Risikogebiet oder bei Einreisen nach Baden-Württemberg von jeweils bis zu 72 Stunden, wenn in dieser Zeit unter anderem Verwandte ersten Grades besucht werden, es der Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens dient oder eine dringende medizinische Behandlung notwendig ist.

Weiter sind bestimmte Einreisende von der Absonderungsverpflichtung ausgenommen, wenn sie einen Negativtest vorlegen können. Hiervon profitieren beispielsweise Ärzte und Pflegekräfte, Richter und Anwälte, Parlaments- und Regierungsmitarbeiter, Polizeivollzugsbeamte, aber auch Athleten, die an einem sportlichen Wettkampf teilnehmen. Negativtests können nun auch in französischer Sprache vorgelegt werden.

Mit besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Belange sind mit Vorlage eines Negativtests auch Personen von der Quarantänepflicht befreit, die sich für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar unter anderem beruflich veranlasst in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder in das Land Baden-Württemberg einreisen.

Von der Quarantänepflicht sind unter Beachtung zusätzlicher Vorschriften auch die Saisonarbeiter ausgenommen, sofern sie ihre Arbeit für mindestens drei Wochen in Baden-Württemberg aufnehmen.

Erfolgt die Einreise aus einem Risikogebiet, so muss auf Verlangen der Ausnahmetatbestand von der Quarantänepflicht glaubhaft versichert werden. Für bestimmte Ausnahmen sind Bescheinigungen vorgesehen, die auch das zwingende Erfordernis der Einreise bestätigen müssen: So müssen beispielsweise Grenzpendler und Grenzgänger (die nicht unter die 24-Stunden-Ausnahme für den Grenzverkehr mit Grenzregionen fallen) eine Bescheinigung des Arbeitgebers, Auftraggebers oder der Bildungseinrichtung vorlegen können. Baden-Württemberg stellt keine besonderen Formerfordernisse an diese Bescheinigungen. Sie können auf Deutsch, Englisch oder Französisch verfasst sein.

Infektionsschutz sehr ernst nehmen

Das Ministerium für Soziales und Integration wiederholt seinen Appell an die Menschen in Baden-Württemberg und in allen Grenzregionen, den Infektionsschutz sehr ernst zu nehmen und sich entsprechend freiwillig zu beschränken. Gesundheitsminister Manne Lucha: „Nicht alles, was erlaubt ist, ist derzeit auch empfehlenswert. Die Eindämmung der Pandemie ist eine Aufgabe, die nur gelingen kann, wenn alle im wahrsten Sinne des Wortes grenzüberschreitend zusammenhalten.“

Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung Quarantäne-Einreise

English press release (PDF)

Communiqué de presse en français (PDF)

Sozialministerium: Informationen zum Coronavirus

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Arbeiter bauen Präzisions-Klimasysteme zusammen, die für die Lithographie-Abteilung in der Chip Produktion eingesetzt werden (Bild: © dpa).
  • Arbeitsmarkt

Arbeitsmarkt bleibt trotz schwacher Konjunktur stabil

Feuerwehrfahrzeug (Foto: dpa)
  • Feuerwehr

Landesjugend­feuerwehrtag 2024

Eine Pflegerin im Gespräch mit einem alten Mann.
  • Pflege

Fünf Millionen Euro gegen Personalmangel in der Pflege

Der österreichische Bundespräsident Alexander Van der Bellen (links) begrüßt Ministerpräsident Winfried Kretschmann (rechts).
  • Auslandsreise

Kretschmann auf Delegationsreise in Wien

Rettungsassistenten laufen mit den Rettungsrucksäcken zu einem Einsatz. (Foto: © dpa)
  • Bevölkerungsschutz

Übergabe von neun Fahrzeugen an den Bevölkerungsschutz

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
  • Wirtschaft

Dialogreihe mit Spitzenunter­nehmerinnen fortgesetzt

Staatssekretär Dr. Patrick Rapp
  • Delegationsreise

Wirtschaftsdelegation reist nach Frankreich

Traktor auf dem Feld
  • Landwirtschaft

Erleichterungen für GAP-Förderung beschlossen

Das Logo des LEA-Mittelstandspreises für soziale Verantwortung.
  • Wirtschaft und Gesellschaft

Mittelstandspreis für soziale Verantwortung 2024 verliehen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei seiner Rede
  • Wohnen und Bauen

Strategiedialog Wohnen und Bauen läuft auf Hochtouren

Gruppenfoto (von links nach rechts): Der Erste Bürgermeister der Stadt Freiburg, Ulrich von Kirchbach, Minister Manne Lucha, die Vertreterin der Stadt Ulm, Sarah Waschler, der Landrat des Ostalbkreises, Dr. Joachim Bläse, und der Erste Landesbeamte des Landkreises Calw, Dr. Frank Wiehe, halten gemeinsam eine große Karte mit den Motiv der Ehrenamtskarte Baden-Württemberg in die Kamera.
  • Bürgerengagement

Erprobung der Ehrenamtskarte läuft erfolgreich

Die Europafahne weht auf dem Dach der Villa Reitzenstein, dem Amtssitz des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg.
  • Wahlen

Endgültiges Ergebnis der Europawahl 2024

Visualisierung Neubau des Transfer Hub for Innovation in Society an der Pädago-gischen Hochschule Schwäbisch Gmünd
  • Bauen

Neubau eines Forschungszentrums in Schwäbisch Gmünd

Ministerin Nicole Razavi bei der Verleihung des Staatspreises Baukultur 2024
  • Baukultur

Staatspreis Baukultur 2024 verliehen

Auswärtige Kabinettssitzung im Neuen Schloss in Meersburg
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 25. Juni 2024

von links nach rechts: Georg Graf Waldersee von Unicef Deutschland, Christine Langen, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges und Oberbürgermeister Jörg Lutz
  • Auszeichnung

Bundesverdienstmedaille für Christine Langen

Gruppenfoto aller Preisträger des Jugendbildungspreises DeinDing 2024 auf der Bühne des Stuttgarter Jugendhauses Cann
  • Jugendliche

Jugendbildungspreis „DeinDing 2024“ verliehen

Ein Mann dreht einen Joint mit Marihuana. (Foto: dpa)
  • Verwaltung

Zuständigkeiten bei Cannabisgesetz geregelt

Bauarbeiter laufen in Stuttgart an Neubauten der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) vorbei. (Foto: © dpa)
  • WOHNUNGSBAU

Soziale Wohnraumförderung stark nachgefragt

Startsignal zur nächsten Phase Cyber Valley
  • Künstliche Intelligenz

Erstes ELLIS Institut im Cyber Valley eröffnet

IMK 2024
  • Sicherheit

Innenministerkonferenz in Potsdam

Abbdildung eines Ausschnitts des Zertifikat audit berufundfamilie für das Staatsministerium Baden-Württemberg 2023.
  • Beruf und Familie

Staatsministerium mit audit berufundfamilie zertifiziert

Unterwegs in Baden-Württemberg, IRE 3259 als Dieseltriebwagen der Baureihe VT 612. (Bild: © Deutsche Bahn AG / Georg Wagner)
  • Schienenverkehr

Freie Fahrt für junge Menschen

Säue schauen durch die Absperrung eines Stalles auf einem Bauernhof. (Bild: © dpa)
  • Tierschutz

Nachbesserungen am Tierschutzgesetz gefordert

Eine Hand nimmt eine Euro-Münze aus einer Geldbörse, in der sich weitere Münzen befinden. (Foto © dpa)
  • Soziales

Report zur sozialen Isolation und Einsamkeit