Im Vergleich zum Juli stehen deutlich mehr Lehrkräfte für den Präsenzunterricht zur Verfügung, gleichzeitig ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die am Fernunterricht teilnehmen, konstant geblieben. Das zeigt eine Umfrage im Oktober zur Situation an den Schulen.
Mit Unterstützung durch das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg hat das Kultusministerium mit Stichtag 21. Oktober 2020 erneut eine Umfrage an den Schulen zur aktuellen Situation durchgeführt. Wie bereits bei der letzten Erhebung im Juli 2020 haben sich auch dieses Mal wieder fast alle öffentlichen Schulen beteiligt, die Rücklaufquote lag bei rund 96 Prozent.
Schutz von vulnerablen Gruppen an Schulen
Die Fürsorgepflicht gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern steht für das Kultusministerium an höchster Stelle. „Vulnerable Gruppen, also Menschen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe aufweisen, müssen wir besonders schützen. Deshalb setzen wir Lehrerinnen und Lehrer mit einem entsprechenden ärztlichen Attest nicht im Präsenzunterricht an den Schulen ein. Diese Lehrkräfte kommen ihrer Dienstpflicht von zu Hause aus nach, indem sie zum Beispiel Schülerinnen und Schüler im Fernunterricht betreuen oder ihre Kollegen bei der Korrektur von Aufgaben oder bei administrativen Aufgaben unterstützen“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Schwangere Lehrerinnen sind grundsätzlich von der Präsenzpflicht befreit, können aber auf eigenen Wunsch in der Präsenz unterrichten.
Mehr Lehrkräfte im Präsenzunterricht
Landesweit standen zum Stichtag circa 97 Prozent der Lehrkräfte für Präsenzunterricht zur Verfügung, drei Prozent der Lehrkräfte werden aufgrund eines Attests oder aufgrund einer Schwangerschaft nicht an den Schulen vor Ort eingesetzt. Im Vergleich mit der Erhebung im Juli stehen damit aktuell deutlich mehr Lehrkräfte für den Präsenzunterricht zur Verfügung, der Anteil hat sich um sechs Prozentpunkte erhöht. „Lehrerinnen und Lehrer haben seit jeher einen Job mit einer besonders herausragenden Bedeutung. Manchen in unserer Gesellschaft ist diese Bedeutung erst im Corona-Jahr so richtig bewusstgeworden“, so Eisenmann. Sie betont: „Lehrkräfte sind systemrelevant, denn nur mit ihnen können wir Kindern ein Recht auf Bildung ermöglichen. Das gilt für normale Zeiten und jetzt erst recht. Insofern freue ich mich und bin sehr dankbar dafür, dass so viele Lehrerinnen und Lehrer vor Ort an den Schulen sind. Sie werden von ihren Schülerinnen und Schülern besonders in der aktuellen Situation dringend gebraucht.“
Anteil der Schüler am Fernunterricht bleibt konstant
Bei der Umfrage an den Schulen wurde auch danach gefragt, wie viele Schülerinnen und Schüler dauerhaft nicht am Präenzunterricht teilnehmen. Bei der aktuellen Umfrage sind dies erneut rund ein Prozent der Schüler. Bei bei der Abfrage im Juli lag der Anteil ebenfalls bei knapp einem Prozent, der Anteil ist damit konstant geblieben. „Der Unterricht an den Schulen vor Ort hat selbstverständlich Vorrang. Die vergangenen Monate haben bundesweit gezeigt, dass der direkte Kontakt zu den Lehrkräften und den Mitschülern nicht zu unterschätzen ist. Insbesondere in der aktuellen Krisenzeit brauchen Kinder und Jugendliche feste Strukturen und eine enge, persönliche Begleitung, das ist auch für ihre psychische Gesundheit wichtig. Schule ist weit mehr als Wissensvermittlung, sie ist auch ein sozialer Ort“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und fügt an: „Gleichzeitig müssen wir aber Schülerinnen und Schüler mit gesundheitlichen Risiken besonders schützen. Deshalb können sie von der Teilnahme am Präsenzunterricht entschuldigt werden.“ Darüber hinaus gebe es aber auch Familien, die ihre Kinder beispielsweise aus Sorge um die Gesundheit von anderen im Haushalt lebenden Personen nicht in den Präsenzunterricht schicken möchten. Mit Rücksicht auf die Situation dieser Familien habe das Land den Eltern das Recht eingeräumt, ihre Kinder auch ohne Angabe von Gründen vom Präsenzunterricht entschuldigen zu können. „Für viele Familien ist diese Möglichkeit eine Erleichterung. Wir wollen deshalb an dieser Regelung weiter festhalten“, sagt Ministerin Eisenmann. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die aktuell nicht im Präsenzunterricht ist, sei konstant geblieben, so dass diese Entscheidung weiterhin gerechtfertigt sei. Es zeige sich, dass die Eltern mit dieser Möglichkeit sehr sorgfältig und mit Augenmaß umgehen.
Kein erhöhtes Corona-Risiko an Schulen und Kitas
Nach Angaben des Sozialministeriums und des Landesgesundheitsamtes haben Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher kein erhöhtes Risiko, sich mit Covid-19 zu infizieren. Eine Auswertung des Landesgesundheitsamts hat ergeben, dass ihr Risiko dem der vergleichbaren Altersgruppe in der Gesamtbevölkerung entspricht. „Dies ist eine gute Nachricht, die hoffentlich ein wenig Sachlichkeit in die teilweise sehr emotional geführte Debatte der vergangenen Tage bringt. Die Daten bestätigen unsere Grundsatzentscheidung, die Schulen und Kitas zum Wohle der Kinder offenzuhalten“, betont Eisenmann. Sie Ministerin ergänzt: „Corona bringt für die Schulen große Herausforderungen mit sich. Uns ist bewusst, dass Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen und mit einem landesweit erhöhten Infektionsgeschehen nicht einfach ist. Die Wochen seit Beginn des Schuljahres haben deshalb vor allem gezeigt, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter gemeinsam mit den Lehrkräften mit großem Fingerspitzengefühl und hoher Umsicht und Verantwortung dafür gesorgt haben, dass das Schulleben trotz vereinzelter Quarantänemaßnahmen und temporärem Umstellen auf Fernunterricht weitestgehend geregelt stattfinden kann. Für diesen immensen Einsatz möchte ich mich ganz herzlich bedanken.“ Das Ministerium habe den Schulen in Rücksprache mit den Gesundheitsbehörden umfangreiche Hygienehinweise an die Hand gegeben, die bereits mehrfach an die Situation angepasst wurden und die von den Schulen mit großer Sorgfalt umgesetzt werden. Aufgrund der schnellen Reaktion der Schulen sowie den strengen Hygienemaßnahmen ist es bislang nicht zu nennenswerten Ausbrüchen an Schulen gekommen.
Weitere Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit
Neben der Möglichkeit für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler, sich aufgrund relevanter Vorerkrankungen vom Präsenzunterricht befreien zu lassen, haben das Kultusministerium sowie die Schulen weitere Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit ergriffen.
Insbesondere die Maskenpflicht ab Klasse 5, die seit den Herbstferien auch auf den Unterricht ausgeweitet wurde, trägt zu einem hohen Schutz bei. Laut einhelliger Einschätzung von Gesundheitsfachleuten und Virologen sind Masken im Unterricht kombiniert mit regelmäßigem Lüften zentrale und äußerst wirksame Maßnahmen für die Vermeidung von Corona-Infektionen an Schulen. Zudem gilt das Kohortensystem und ein Mindestabstand zwischen den Lehrkräften, Eltern und weiteren Beschäftigten.
Das Kultusministerium stellt den Lehrkräften sowie allen anderen Personen an den weiterführenden und beruflichen Schulen tätigen Personen kostenfrei Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung. Lehrkräfte an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren erhalten aufgrund der besonderen Anforderungen zusätzlich FFP2-Masken. Aktuell ist das Kultusministerium dabei, eine weitere Maskenauslieferung an die Schulen für das zweite Schulhalbjahr vorzubereiten.
Nicht nur dem individuellen Sicherheitsgefühl der Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie des gesamten Personals an Schulen, Kitas und in der Kindertagespflege sollen die freiwilligen Testmöglichkeiten dienen, sondern auch dem Gesundheitsschutz aller in den Einrichtungen. Seit Mitte August konnte sich das Personal von Schulen, Kitas und Kindertagespflegeeinrichtungen zweimal kostenlos auf COVID-19 testen lassen, auch wenn keine Symptome vorlagen. Kultusministerin Eisenmann hat sich mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass diese freiwillige Testmöglichkeit weitergeführt wird. Nun hat das gesamte Personal der Schulen, der Kitas und der Kindertagespflege die Möglichkeit, sich mit je zwei zusätzlichen Testmöglichkeiten bis zum Ende der Weihnachtsferien (PDF) am 10. Januar 2021 freiwillig testen zu lassen, ohne dass entsprechende Symptome vorliegen. In Abhängigkeit von den Testkapazitäten kann die Untersuchung mittels PCR- oder Antigen-Test durchgeführt werden. Die Teilnahme ist freiwillig und die Kostenübernahme erfolgt hierbei wie bisher durch das Land. Ein weiterer Baustein der Teststrategie ist, dass sich im Fall einer Corona-Infektion in einer Einrichtung alle Kontaktpersonen im weiteren Sinn, die in Schulen betreut werden oder dort tätig sind, auf SARS-CoV-2 testen lassen können. Hierfür sollen Antigen-Schnelltests zum Einsatz kommen, um ein möglichst schnelles Ergebnis sicher zu stellen.
Neu hinzukommen wird ein Schulbudget für alle Schulen im Land, bestehend aus einem Sockelbetrag von 3.000 Euro für jede Schule sowie einem Anteil, der sich aus der Schülerzahl ergibt. Dieses Budget soll den Schulen direkt zur Verfügung stehen, so dass sie je entscheiden können, ob sie ergänzend zu den Mitteln des Digitalpakts Schule bei der Digitalausstattung zusätzlichen Bedarf haben. Sie können sich damit aber beispielsweise auch Luftfiltergeräte kaufen, Kohlenstoffdioxid-Ampeln oder Plexiglasscheiben sowie weitere Dinge, die sie benötigen, um gut durch die Pandemie zu kommen.
Das Kultusministerium unterstützt die Schulen auch durch zusätzliche Ressourcen für Vertretungsverträge, damit die Schulen den Präsenzunterricht besser absichern und Vertretungsverträge für Lehrkräfte, die coronabedingt nicht selbst vor der Klasse stehen können, abschließen können. Dafür hat das Kultusministerium bereits im Sommer zusätzliche Mittel in Höhe von sechs Millionen Euro für ergänzende Vertretungsverträge zur Verfügung gestellt. Diese wurden um weitere insgesamt 16,6 Millionen für das Schuljahr 2020/2021 aufgestockt. Eine weitere Zuweisung in Höhe von zusätzlich 11,1 Millionen Euro soll im kommenden Jahr bis zum Ende des Schuljahres zur Verfügung gestellt werden.
Kultusministerium: Corona-Verordnung Schule
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