Die Landesregierung passt die Corona-Verordnung Absonderung an. Danach wird die häusliche Quarantäne ab dem 2. Dezember auf grundsätzlich zehn Tage festgelegt. Zudem gelten neue Regelungen zur Quarantäne in Schulen.
Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 25. November 2020 sind Bund und Länder darin übereingekommen, das Zeitintervall der häuslichen Quarantäne grundsätzlich einheitlich auf im Regelfall zehn Tage festzulegen. Zudem gelten neue Regelungen zur Quarantäne in Schulen. Die Corona-Verordnung Absonderung wird in diesen Punkten angepasst und tritt am 2. Dezember 2020 in Kraft.
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