Das Kultusministerium hat die Corona-Verordnungen Schule und Kita angepasst. Damit entfallen die inzidenzabhängigen Vorgaben, nach denen sich bisher die einschränkenden Maßnahmen bestimmt haben. Die Änderungen betreffen ferner Absonderungen im Falle einer Infektion sowie die Masken- und Testpflicht.
Coronavirus
Neue Corona-Regelungen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
Ab 25. August gelten neue Corona-Regelungen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen: Die Besucherzahl ist künftig nicht mehr von der Inzidenz abhängig, Schnelltests sind nur noch 24 Stunden gültig und nicht-geimpftes Personal muss sich regelmäßig testen lassen.
Corona-Verordnung
Corona-Beschränkungen für Geimpfte und Genesene werden weitgehend aufgehoben
Baden-Württemberg setzt die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August umgehend um. Ab dem 16. August gelten die neuen Regelungen, die vor allem für geimpfte und genesene Personen die allermeisten Einschränkungen aufheben.
Wirtschaft
Baden-Württemberg begrüßt die Verlängerung der Wirtschaftshilfen
Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut begrüßt die von Bund und Ländern beschlossene Verlängerung der Wirtschaftshilfen.
Coronavirus
Klare Regeln für Reiserückkehrer
Vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden Delta-Variante appelliert Gesundheitsminister Manne Lucha eindringlich an die Menschen, auch im Urlaub vorsichtig zu sein. Für Reiserückkehrer aus dem Ausland gelten bestimmte Test- und Absonderungsregeln.
Coronavirus
Weitere Lockerungen in Pflegeheimen und Krankenhäusern
Das Land lockert aufgrund des abgeflauten Infektionsgeschehens die Regelungen für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Sollten die Infektionszahlen wieder steigen, tritt wie bei der Corona-Verordnung des Landes automatisch wieder eine Verschärfung der Regelungen in Kraft.
Bildung
Lockerung der Maskenpflicht an den Schulen
Ab dem 21. Juni entfällt in Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage Inzidenz unter 50 die Maskenpflicht an Schulen im Freien. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 und zwei Wochen ohne Infektionsfall an der Schule entfällt die Maskenpflicht auch im Unterricht. Die Testpflicht bleibt jedoch bestehen.
Schule
Schulstart unter bekannten Regelungen
Der Start in den Schulbetrieb ab dem 7. Juni findet unter den vor den Pfingstferien bekannten Regelungen statt. Das Kultusministerium hat die Schulen über kleinere Änderungen an der Corona-Verordnung Schule informiert.
Corona-Verordnung
Weitere Lockerungen und Erleichterungen ab 7. Juni
Angesichts der sinkenden Inzidenzen in vielen Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg hat die Landesregierung weitere Lockerungen und Erleichterungen in vielen Bereichen beschlossen. Die neuen Regelungen der Corona-Verordnung gelten ab kommenden Montag.
Coronavirus
Gemeinsam im Kampf gegen Infektionsherde am Arbeitsplatz
Der Arbeitsplatz gehört neben dem privaten Umfeld zu den häufigsten Infektionsherden. Das Sozial- und das Wirtschaftsministerium appellieren an alle Unternehmen, den Infektionsschutz weiterhin ernst zu nehmen und konsequent Tests am Arbeitsplatz durchzuführen.
: Immer auf dem neuesten Stand
Um unsere Webseite für Sie optimal gestalten und verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.