Coronavirus

Corona-Regelungen für Schulen und Kitas angepasst

Eine Lehrerin mit FFP2-Maske unterrichtet in einer ersten Klasse an einer Grundschule mit Wechselunterricht.

Das Kultusministerium hat die Corona-Verordnungen Schule und Kita angepasst. Damit entfallen die inzidenzabhängigen Vorgaben, nach denen sich bisher die einschränkenden Maßnahmen bestimmt haben. Die Änderungen betreffen ferner Absonderungen im Falle einer Infektion sowie die Masken- und Testpflicht.

Die Änderung der Corona-Hauptverordnung Baden-Württembergs macht auch Änderungen in den Unterverordnungen notwendig. Diese betreffen sowohl die Corona-Verordnung Schule als auch die Corona-Verordnung Kita, und wir haben sowohl die Schulen als auch die Kindertageseinrichtungen am 27. August 2021 darüber informiert. Bei der Corona-Verordnung Kita gab es keinen wesentlichen Anpassungsbedarf, seitdem wir in unserer jüngsten Pressemitteilung vom 6. August 2021 darüber informiert haben. Die Neuerungen bei den Schulen betreffen beispielsweise die inzidenzabhängigen Einschränkungen oder die Absonderungen im Falle einer Infektion in einer Klasse/Gruppe. Oberste Zielsetzung ist weiterhin, die Gesundheit aller am Bildungsleben Beteiligten zu schützen und Einschränkungen im Schul- und Kita-Betrieb zu vermeiden.

In den neuen Verordnungen entfallen die inzidenzabhängigen Vorgaben, nach denen sich bisher die einschränkenden Maßnahmen bestimmt haben. Somit gibt es nun keine Regel mehr, die Wechsel- oder Fernunterricht ab dem Überschreiten eines bestimmten Inzidenzwertes vorschreibt. Zudem ist der Sportunterricht inzidenzunabhängig zulässig, wobei es zu Einschränkungen kommt, sollte eine positiver Corona-Fall auftreten. Dann ist in der betreffenden Klasse/Gruppe ausschließlich kontaktarmer Sport erlaubt, muss ihr ein fester Bereich der Sportstätte zur alleinigen Nutzung zugewiesen werden, und die Schülerinnen und Schüler müssen zu anderen Klassen/Gruppen mindestens anderthalb Meter Abstand halten.

Masken- und Testpflicht als Sicherheitszäune

Die Testpflicht an Schulen und Schulkindergärten wird das Kultusministerium als Sicherheitszaun fortführen. Hiervon ausgenommen sind immunisierte Personen, also Menschen, die geimpft oder genesen sind. Außerdem gilt die Maskenpflicht, und zwar unabhängig von der Inzidenz. Sie entfällt demnach auch nicht beim Unterschreiten eines früheren Schwellenwertes. Die Ausnahmen der Maskenpflicht bleiben allerdings bestehen. Masken müssen demnach beispielsweise nicht im fachpraktischen Sportunterricht oder im Unterricht in Gesang und mit Blasinstrumenten getragen werden. Beim Essen und Trinken sowie in den Pausenzeiten außerhalb des Gebäudes entfällt die Maskenpflicht genauso wie für Schwangere, die aufgrund der Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz im Unterricht eingesetzt werden können, sofern der Abstand von 1,5 Metern zu allen Personen immer sicher eingehalten werden kann.

Weiterhin sind Räume spätestens alle 20 Minuten zu lüften – außer CO2-Sensoren warnen vorher. Dann ist das Lüften schon vor der 20-Minuten-Spanne obligatorisch. Sollten mobile Luftfiltergeräte zum Einsatz kommen, muss dennoch weiterhin gelüftet werden. Insgesamt gilt die Empfehlung, zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Tägliche Test- statt Absonderungspflicht

Die Landesregierung hat außerdem die Absonderungsregeln angepasst. So tritt beispielsweise an die Stelle der Absonderungspflicht von engen Kontaktpersonen die Verpflichtung zu einer täglichen Testung – mindestens mittels Schnelltest. Sollte in einer Klasse/Gruppe ein positiver Corona-Fall auftreten, so müssen sich alle Schülerinnen und Schüler dieser Klasse/Gruppe für die Dauer von fünf Schultagen täglich testen. Ausnahmen gelten für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Grundstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, der Grundschulförderklassen und Schulkindergärten sowie für Kinder unter 8 Jahren, diese müssen sich nur einmal vor Wiederbetreten der jeweiligen Schule oder Kindertageseinrichtung testen lassen.

Ferner dürfen alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse/Gruppe mit Infektionsfall für fünf Schultage nur in ihrer jeweiligen Klasse/Gruppe unterrichtet werden. Dies gilt entsprechend für Betreuungs- und Förderangebote sowie in Schulmensen. Oberstes Gebot sind hier möglichst konstante Gruppen, um das Risiko der Infektionsausbreitung zu minimieren. Außerdem ist nun geregelt, dass Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, grundsätzlich als getestet gelten, da sie ja in den Einrichtungen regelmäßig getestet werden. Sie benötigen deshalb beispielsweise für den Zoo- oder Restaurant-Besuch keinen Nachweis über ein negatives Testergebnis, sondern müssen nur glaubhaft machen, dass sie Schülerinnen oder Schüler sind – etwa mittels Schülerausweis, Schülerabo der Verkehrsbetriebe oder durch einen schlichten Altersnachweis bei jüngeren Kindern.

Corona-Verordnung Schule

Corona-Verordnung Kita

Schreiben des Kultusministeriums vom 27. August 2021 an die Schulen

Pressemitteilung vom 6. August 2021: Land informiert Kitas über Änderungen der Corona-Regelungen

Corona-Verordnung Absonderung

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Zwei junge Frauen zeigen auf den Monitor und diskutieren gemeinsam über die Präsentation am Computer.
  • Digitalisierung

Berufliche Weiterbildung an Lernfabriken 4.0

Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Gouverneur Yuji Kuroiwa zeigen die unterzeichnete Gemeinsame Absichtserklärung zwischen Baden-Württemberg und Kanagawa.
  • Internationale Zusammenarbeit

Weitere Kooperation mit Kanagawa

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 16. Juli 2024

Auf der Bühne wird eine Konfetikannone gezündet.
  • Sonderpädagogik

Preisverleihung des Wettbewerbs „Zauberhaft“

Veranstaltung des Ministeriums und Südwestmetall ZukunftsFest
  • Bildung und Wissenschaft

Tagung für wissenschaftliche Weiterbildung

Polizist der Polizei Baden-Württemberg kontrolliert den Verkehr.
  • Polizei

Zweite Aktionswoche der Verkehrssicherheit gestartet

Startup Summit 2024
  • Startup BW

Tolle Geschäftsideen bei Start-up-Gipfel ausgezeichnet

Stethoskop vor farbig eingefärbtem Kartenumriss von Baden-Württemberg mit Schriftzug: The Ländarzt - Werde Hausärztin oder Hausarzt in Baden-Württemberg
  • Gesundheitsberufe

Auswahlverfahren für Landarztquote abgeschlossen

Eine auf Demenzkranke spezialisierte Pflegerin begleitet eine ältere Frau.
  • Pflege

Innovationsprogramm Pflege 2024 gestartet

Sieger des Schülerwettbewerbs ,Schüler machen sich für Tiere stark‘ ausgezeichnet
  • Tierschutz

Schülerwettbewerb „Schüler machen sich für Tiere stark“

Kinder beim Schwimmunterricht.
  • Sport

Schwimm-Programme ausgebaut

  • Schule

Landespreis der Werkrealschule

Das Logo des Projekts „Handel 2030“.
  • Stadtentwicklung

Förderung regionaler Innenstadtberater

Gruppenfoto von Grundschülerinnen und -schülern auf der Bühne in einem Veranstaltungssaal
  • Schule

Kinderkongress zur Ganztagsbetreuung

Zwei Mädchen sitzen an einem Tisch und schreiben, eine Frau beugt sich über ihre Schulter.
  • Schule

Große Unterschiede bei Lernstandsdiagnose

Weißenau: Mehrere Grundschüler singen der Grundschule nach dem Unterricht ein Lied und bewegen dazu ihre Hände. (Foto: © dpa)
  • Schule

VERA-Ergebnisse 2024 veröffentlicht

Quantum for all
  • Forschung

4,7 Millionen Euro für Graduiertenschule

Gruppenbild mit den Gewinnerinnen und Gewinnern des Schülermedienpreises 2024
  • Medienbildung

Schülermedienpreis 2024 verliehen

Eine asiatische Tigermücke (Aedes albopictus) sitzt auf einem Finger und sticht zu.
  • Gesundheit

Stechmücken-Saison hat begonnen

Gärtnerhaus in Gemmingen
  • Städtebau

Ortszentrum erfolgreich saniert

Kinder sitzen im Unterricht an Computern.
  • MINT-BERUFE

Abschlussveranstaltung von „Girls´ Digital Camps“

Innenminister Thomas Strobl und Stuttgarter Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper umgeben von Personen vor einem Hubschrauber der Luftrettung.
  • Polizei

Blaulichttag in Stuttgart

(v.l.n.r.) Peter Schilling, Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und der Bevollmächtigte des Landes Baden-Württemberg beim Bund, Rudi Hoogvliet
  • Politisches Sommerfest

Stallwächterparty 2024 zum Thema Luft- und Raumfahrt

Symbolbild Bländed Learning
  • Hochschulen

Land fördert flexible Studienangebote

Ein Student im Praktischen Jahr am Universitätsklinikum Heidelberg spricht mit einem Patienten.
  • Gesundheit

Schnellere Anerkennungs­verfahren gefordert