Coronavirus

Weitere Lockerungen in Pflegeheimen und Krankenhäusern

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Altenpflegerin spricht mit Senioren in einer Pflege-Wohngemeinschaft für Demenzkranke.

Das Land lockert aufgrund des abgeflauten Infektionsgeschehens die Regelungen für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Sollten die Infektionszahlen wieder steigen, tritt wie bei der Corona-Verordnung des Landes automatisch wieder eine Verschärfung der Regelungen in Kraft. 

Das Sozial- und Gesundheitsministerium hat die Corona-Verordnung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen überarbeitet und an das deutlich abgeflaute Infektionsgeschehen angepasst. Die neuen Regelungen erlauben ab Donnerstag, 1. Juli, wieder mehr Normalität, ziehen aber auch eine klare Bremse ein, wenn die Zahlen wieder steigen sollten. „Die Corona-Ausbrüche sind gerade in den Alten- und Pflegeheimen stark zurückgegangen“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. „Das liegt vor allem an der hohen Impfquote in diesen Einrichtungen – und das zeigt nicht zuletzt auch, wie wirksam die Impfstoffe gegen das Coronavirus sind. Dies gilt auch für Infektionen mit der aktuell zunehmenden Delta-Virusvariante. Insoweit beobachten wir auch genau, ob es vermehrt zu Impfdurchbrüchen kommt, was bislang erfreulicherweise nicht der Fall ist.“

Von Donnerstag, 1. Juli, an gelten in Pflegeheimen und besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen in Stadt- und Landkreisen mit der Inzidenzstufe 1 – also bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 10 – keine gesonderten Beschränkungen der Besucherzahlen mehr. Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen können somit genauso viel Besuche empfangen wie diejenigen Menschen, die nicht in Einrichtungen leben. Zudem entfällt in der Inzidenzstufe 1 in Pflegeheimen die bisherige Testpflicht für Besucherinnen und Besucher. Für Beschäftigte von Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten werden die Testpflichten in der Inzidenzstufe 1 weiter reduziert. Auch Veranstaltungen wie Konzerte oder Theatervorstellungen in den Einrichtungen sind bei niedrigen Inzidenzen wieder möglich.

Einrichtungen sollten Lockerungen auch umsetzen

Auch in Krankenhäusern entfällt bei einer Inzidenz von höchstens 10 die regelmäßige Besuchertestung. Der Nachweis über einen negativen COVID-19-Schnelltest ist dann nicht mehr erforderlich. Stattdessen wird auf anlassbezogene Testungen gesetzt. In Inzidenzstufe 1 ist für Besucher in Krankenhäusern das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend. Dies gilt auch für Beschäftigte, sofern arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen oder Anordnungen des Krankenhauses aus Gründen des Patientenschutzes im patientennahen Bereich keine weitergehenden Schutzmaßnahmen vorsehen.

Aufgrund des derzeit niedrigen Infektionsgeschehens in Alten- und Pflegeheimen geht die Landesregierung jetzt diesen wohlüberlegten Lockerungsschritt, von dem vor allem die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen profitieren sollen. Bereits in den Wochen zuvor hatte die Landesregierung aufgrund der erfolgreichen Impfkampagne schrittweise die Schutzmaßnahmen insbesondere in Pflegeheimen gelockert. Minister Manne Lucha richtete in diesem Zusammenhang aber auch einen Appell an die Träger der Einrichtungen. „Mich erreichen noch immer Zuschriften von Angehörigen, weil einzelne Pflegeheime die Besuchsregelungen strenger handhaben als von der Verordnung vorgesehen. Ich appelliere daher an Sie: Bitte setzen Sie die Lockerungen auch um. Helfen Sie mit, ein weiteres Stückchen Normalität zurückzuerobern.“

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

ILLUSTRATION - Ein Mann tippt auf einer beleuchteten Tastatur eines Laptops. (Bild: © dpa)
Polizei

Einsatzmaßnahmen gegen Kinderpornografie

Arbeiter bauen Präzisions-Klimasysteme zusammen, die für die Lithographie-Abteilung in der Chip Produktion eingesetzt werden.
Arbeitsmarkt

Nur leichter Rückgang der Arbeitslosigkeit im Land

Eine muslimische Einwanderin sitzt mit anderen Personen am Tisch und schaut sich während des Englischunterrichts Blätter mit Grammatikaufgaben an.
Integration

Land fördert Modell­projekte der Sprachförderung

Studenten sitzen in einem Hörsaal.
Studium

Mehr Studienplätze in den Therapiewissenschaften

Ehemalige Chapel auf dem Hospitalgelände in Heidelberg
Städtebau

Land fördert drei nichtinvestive Städtebauprojekte

Eine Sozialarbeiterin misst die Blutdruckwerte eines Probanden und übermittelt diese drahtlos per Smartphone an einen Arzt.
Gesundheit

Lösungen für Medizintechnikbranche

Ein Apotheker holt eine Medikamentenverpackung aus einer Schublade in einer Apotheke.
Gesundheitsversorgung

Import isotonischer Kochsalzlösung

Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Joachim Dittrich, Direktorin des Amtsgerichts Bad-Cannstatt Mechthild Weinland, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges, Stellvertretende Abteilungsleiterin des Jugendamtes Stuttgart Nadine Neudörfer und Polizeipräsident Markus Eisenbraun
Justiz

Haus des Jugendrechts feiert 25-jähriges Jubiläum

Ein Startläufer einer 4x100m-Staffel hält einen Staffelstab in der Hand.
Auszeichnung

„Partnerbetriebe des Spitzensports“ ausgezeichnet

Ernährung

Projekt für hochwertige Seniorenernährung abgeschlossen

Visualisierung des Neubaus eines Forschungsgebäudes und des Centers for Cardiovascular Desease Control (CCDC)
Forschung

Grundsteinlegung für neue Forschungsgebäude

Eine Rentnerin steht neben einem Sehbehinderten, der eine Blindenbinde trägt. (Foto: dpa)
Inklusion

Alltagshindernisse abbauen und Barrierefreiheit herstellen

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 22. Oktober 2024

Junge Frau mit KVV-JugendticketBW
Nahverkehr

Preisanpassung beim D-Ticket JugendBW

Ein Hausarzt misst den Blutdruck einer Patientin (Bild: © dpa).
Gesundheitsversorgung

Neustrukturierung der ärztlichen Bereitschaftsdienste