Seit Montag, 27. Dezember, gilt in Baden-Württemberg eine verschärfte Corona-Verordnung. Unter anderem wurden die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene erweitert sowie eine Sperrstunde in der Gastronomie und eine FFP2-Maskenregelung eingeführt. Gesundheitsminister Manne Lucha appelliert an die Bevölkerung, sich an die neuen Regeln zu halten.
Corona-Verordnung
Neue Corona-Regeln ab dem 27. Dezember 2021
Ab dem 27. Dezember 2021 gelten weitere Corona-Regelungen. Damit soll verhindert werden, dass sich die Omikron-Variante schnell verbreitet und die Infektionszahlen wieder in die Höhe schießen.
Polizei
Ausschreitungen bei Demonstrationen gegen die Corona-Verordnung
Die bundesweiten Demonstrationen und Ausschreitungen mit Bezug zur Corona-Pandemie vergangenes Wochenende forderten den Einsatz der Polizei Baden-Württemberg. Insgesamt ist eine Zunahme der Teilnehmerzahlen bei sogenannten Querdenker-Versammlungen und ein intensiveres Versammlungsgeschehen zu verzeichnen.
Schule
Corona-Verordnung Schule notverkündet
Ab Montag, 29. November 2021, gelten angepasste Regeln zum Schulbetrieb unter Corona-Bedingungen. Änderungen gibt es dabei für den Sportunterricht, den Musikunterricht, für Schulveranstaltungen und für mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen.
Hochschulen
2G-Regel an Hochschulen ab 29. November 2021
Die neue Corona-Verordnung Studienbetrieb soll dabei helfen, Präsenzlehre an Hochschulen aufrecht zu erhalten. Ab sofort gelten eine erweiterte Maskenpflicht, 2G als Regel in der Alarmstufe II und eine Ausweitung der Kontrollen.
Corona-Massnahmen
Verschärfung der Corona-Verordnung zum 24. November 2021
Aufgrund der sich weiter zuspitzenden Lage haben sich Bund und Länder verständigt, die Corona-Maßnahmen nochmals zu verschärfen. Auch in Baden-Württemberg gelten ab Mittwoch, 24. November 2021, zusätzliche Einschränkungen.
Coronavirus
Angebote der Kinder- und Jugendarbeit bleiben in Alarmstufe möglich
Auch in der Alarmstufe sollen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit stattfinden können. Deshalb gilt in dieser Stufe bei Angeboten mit Übernachtungen zu Hause die Maskenpflicht auch für geimpfte, genesene und getestete Personen.
Corona-Massnahmen
Alarmstufe gilt ab 17. November 2021
Die Alarmstufe in Baden-Württemberg gilt ab Mittwoch, 17. November 2021. Dann ist der Zutritt in vielen Lebensbereichen oft nur noch für Geimpfte und Genesene möglich.
Schule
Maskenpflicht in den Schulen gilt wieder am Platz
Mit dem Eintritt der Alarmstufe gilt in Baden-Württemberg die Maskenpflicht in Schulen ab dem 17. November 2021 auch wieder am Platz.
Podcast
„Die Lage ist ernst!“
In seinem aktuellen Podcast kündigt Ministerpräsident Winfried Kretschmann an, dass in Baden-Württemberg in wenigen Tage die Alarmstufe ausgerufen werden könnte. Dies würde weitere Einschränkungen für Menschen ohne Impfschutz bedeuten. Er machte deutlich, dass die Impfung der einzige Weg aus der Pandemie sei.
: Immer auf dem neuesten Stand
Um unsere Webseite für Sie optimal gestalten und verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.