Corona-Massnahmen

Alarmstufe gilt ab 17. November 2021

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Die Alarmstufe in Baden-Württemberg gilt ab Mittwoch, 17. November 2021. Dann ist der Zutritt in vielen Lebensbereichen oft nur noch für Geimpfte und Genesene möglich.

Am Dienstag, 16. November 2021, wurden auf den Intensivstationen im Land am zweiten Werktag in Folge mehr als 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten behandelt. Damit wird in Baden-Württemberg die sogenannte Alarmstufe ausgerufen. In vielen Bereichen gilt deshalb ab Mittwoch, 17. November 2021, die 2G-Regel, etwa in Restaurants, Museen, bei Ausstellungen oder bei Veranstaltungen. Das bedeutet, dass nur noch geimpfte oder genesene Personen Zutritt haben.

Übersicht der aktuellen Corona-Regelungen in den einzelnen Bereichen (PDF)

„Die Lage in den Krankenhäusern ist kritisch, Operationen müssen bereits verschoben werden“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. Wir alle wissen, wie die Lösung und der Weg aus der Pandemie aussieht. Die Impfungen sind der Schlüssel im Kampf gegen das Virus. Lassen Sie sich impfen, wenden Sie sich dazu an Ihren Hausarzt oder nehmen Sie lokale Impfangebote wahr. Daneben appelliere ich aber auch an alle bereits Geimpften, die Masken- und Hygieneregeln weiterhin und ganz besonders in der jetzigen Situation konsequent einzuhalten, bei Symptomen einen Corona-Test zu machen und bis zum Ergebnis Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren.“

Einschränkungen für nicht geimpfte und nicht genesene Personen

In der Alarmstufe darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte und genesene Personen werden dabei nicht mitgezählt. Im Einzelhandel gilt eine 3G-Regelung, das heißt, für nicht-immunisierte Personen ist der Zutritt nur mit negativem Antigen-Schnelltest erlaubt. Ausgenommen von der 3G-Regel sind Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien sowie Abhol- und Lieferangebote (eine Liste finden Sie in unserem FAQ und am Ende der der Meldung). Im Fitnessstudio, beim Vereinssport oder sonstigen sportlichen Aktivitäten in Sportstätten gilt in geschlossenen Räumen 2G, im Freien 3G mit PCR-Test-Pflicht.

In den Schulen gilt in der Alarmstufe wieder die Maskenpflicht am Platz.

Ausgenommen von der PCR-Pflicht und den 2G-Beschränkungen sind generell Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schwangere sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für diese ist in der Regel ein Antigen-Schnelltest ausreichend. Nicht-immunisierte Schülerinnen und Schüler erhalten stattdessen gegen Vorlage ihres Schülerausweises beziehungsweise eines geeigneten Dokuments, aus dem sich die Schülereigenschaft ergibt, Zugang.

Gesundheitsminister Manne Lucha betonte: „Würde die landesweite Alarmstufe nicht wie prognostiziert am Mittwoch in Kraft treten, müsste diese in jedem Fall für Landkreise mit sehr hohen Inzidenzen, wie zuletzt in Biberach, vorgezogen werden.“

Stufenplan für Baden-Württemberg

Bereits mit der Corona-Verordnung vom 15. September 2021 wurden in Baden-Württemberg drei Stufen festgelegt, die in enger und intensiver Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten aus der medizinischen Praxis entstanden sind:

Basisstufe: Zahlen und Grenzwerte der Warn- oder Alarmstufe landesweit nicht erreicht oder überschritten.

Warnstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 8 oder ab 250 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.

Alarmstufe: 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Anzahl der stationär zur Behandlung aufgenommenen Patientinnen und Patienten, die an COVID-19 erkrankt sind, je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 12 oder ab 390 COVID-19-Patientinnen und -Patienten auf den Intensivstationen.

Das Landesgesundheitsamt (LGA) macht den Eintritt der jeweiligen Stufe durch Veröffentlichung im Internet bekannt. Grundlage dafür sind die vom LGA veröffentlichten Zahlen im Lagebericht. Für ein Eintreten der jeweiligen Stufe ist erforderlich, dass die für eine Stufe maßgebliche Zahl der Hospitalisierungsinzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen oder der Auslastung der Intensivbetten an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen erreicht oder überschritten wurde. Die nächstniedrigere Stufe tritt ein, wenn die für eine Stufe maßgebliche Zahl an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wurde. Samstage, Sonn- und Feiertage unterbrechen die Zählung der maßgeblichen Werktage nicht. Die in der Verordnung geregelten Maßnahmen der jeweiligen Stufe gelten ab dem Tag nach der Bekanntmachung.

Was gehört zur Grundversorgung?

Aufgrund der besonderen Bedeutung von Geschäften, die der notwendigen Grundversorgung der Bevölkerung dienen, etwa mit Lebensmitteln oder sonstigen notwendigen Gütern sowie Märkten außerhalb geschlossener Räume, ist der Zutritt zu diesen in der Alarmstufe auch nicht-geimpften und nicht-genesenen Personen gestattet.

Zu den Geschäften der Grundversorgung zählen

  • Lebensmitteleinzelhandel, Getränkehandel einschließlich Direktvermarktern (Hofläden)
  • Mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Erzeugnisse
  • Metzgereien
  • Bäckereien und Konditoreien
  • Wochenmärkte.
  • Ausgabestellen der Tafeln
  • Apotheken
  • Reformhäuser
  • Drogerien
  • Sanitätshäuser
  • Orthopädieschuhtechniker
  • Hörgeräteakustiker
  • Optiker
  • Babyfachmärkte
  • Zeitschriften- und Zeitungsverkauf
  • Tankstellen
  • Reise- und Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im öffentlichen Personenverkehr
  • Poststellen und Paketdienste
  • Banken und Sparkassen
  • Reinigungen und Waschsalons
  • Verkaufsstätten für Tierbedarf und Futtermittel 
  • Blumengeschäfte
  • Gärtnereien
  • Baumschulen und Gartenmärkte
  • Bau- und Raiffeisenmärkte ohne Sortimentsbeschränkung
  • Großhandel

In Zweifelsfällen erfolgt die Entscheidung durch Inaugenscheinnahme der Situation vor Ort durch die lokal zuständigen Behörden.

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Übergabe der Auszeichnung für ehrenamtsfreundliche Arbeitgeber im Bevölkerungsschutz im Kur- und Kongresszentrum in Freudenstadt
Ehrenamt

Ehrenamtsfreundliche Arbeit­geber im Bevölkerungsschutz ausgezeichnet

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 19. November 2024

Flur im Krankenhaus mit Personal und Betten
Gesundheit

192 Millionen Euro für die Krankenhäuser

Ein Mann dreht einen Joint mit Marihuana. (Foto: dpa)
Sucht

Erste Erlaubnisse für Cannabis Social Clubs

Eine muslimische Einwanderin sitzt mit anderen Personen am Tisch und schaut sich während des Englischunterrichts Blätter mit Grammatikaufgaben an.
Frauen/Migration

Land fördert Frauen mit Zuwanderungsgeschichte

Visualisierung vom Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen Ansicht West
Universitätsklinikum

Arbeiten für Anbau der Frauenklinik am Uniklinikum Tübingen beginnen

Familie auf Sofa
Familie

Familienförderstrategie verabschiedet

Eine Doktorandin aus Venezuela arbeitet im Labor. (Bild: © dpa)
Gleichstellung

13. Bilanzgespräch zu „Frauen in MINT-Berufen“

Eine Frau sitzt zum Fenster blickend in einem Frauenhaus auf einem Bett.
Frauen- und Kinderschutz

Neue Frauen- und Kinder­schutzhäuser gefördert

Mitglieder der Jahreskonferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und die Beauftragten der Länder und des Bundes für die Belange von Menschen mit Behinderungen beim Gruppenbild in Leipzig. Im Hintergrund sieht man die Landesflaggen aller Bundesländer.
Inklusion

„Leipziger Erklärung“ verabschiedet

Elf Personen bei der Übergabe der Staufermedaille
Auszeichnungen

Verleihung der Staufermedaille an Udo Prange

Rathausplatz Unterharmersbach in Zell am Harmersbach
Städtebau

„Ortsdurchfahrt Unterharmers­bach“ erfolgreich erneuert

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 12. November 2024

Eine Gruppe von Frauen und Männern steht nebeneinander und lächelt in eine Fotokamera.
Jugendbeteiligung

Erste Landesjugendkonferenz in Baden-Württemberg

Drei Personen sitzen an einem Tisch
Ernährung

Neue Dachmarke für Ernährung startet