Die Landesregierung hat Fortbildungen für die Lehrkräfte an Haupt- und Werkrealschulen beschlossen. Die Fortbildungen sollen die Lehrkräfte dafür qualifizieren, künftig auch an Gemeinschafts- und Realschulen sowie den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren unterrichten zu können. Die sonderpädagogische Weiterbildung erfolgt dabei unter Einbindung der Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg.