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Kabinett bringt Studiengebühren für internationale Studierende auf den Weg

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Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zu Gebühren für internationale Studierende und ein Zweitstudium beschlossen. In einer vorhergehenden Anhörung wurden wichtige Stellen des Gesetzentwurfs gezielt weiterentwickelt. Dabei lag ein besonderes Augenmerk auf der sozialen Verträglichkeit und der Stärkung des internationalen wissenschaftlichen Austauschs.

Der Ministerrat hat nach der Anhörungsphase den Regierungsentwurf zu den Gebühren für Internationale Studierende und das Zweitstudium beschlossen. Im Rahmen der Anhörung wurde der Entwurf an wichtigen Stellen gezielt weiterentwickelt. Dabei standen Sozialverträglichkeit, Erhaltung des internationalen wissenschaftlichen Austauschs und Minimierung des Verwaltungsaufwands im Fokus.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte: „Niemand, der dauerhaft seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat, muss Gebühren bezahlen – ungeachtet von Herkunft und Nationalität. Wir möchten lediglich, dass Studierende, die von außerhalb der EU zu uns kommen, um ein Studium von hoher Qualität zu absolvieren, ebenfalls einen moderaten Beitrag für unser Hochschulsystem leisten. Mit Hilfe von Stipendien und verschiedenen Ausnahmeregelungen nehmen wir insbesondere Studierende aus den entwicklungsschwachen Ländern in den Blick.“

Sozialverträglichkeit und wissenschaftlicher Austausch gewährleistet

Wissenschaftsministerin Bauer sagte zur Anhörung des Gesetzesentwurfs: „Bei der konkreten Gestaltung waren Sozialverträglichkeit und die Stärkung des wissenschaftlichen Austauschs ein besonderes Anliegen. Den Regierungsentwurf haben wir hierfür sozialverträglich und sinnvoll ausgestaltet, um durch die Gebühren auch eine Verbesserung der Situation der Internationalen Studierenden an unseren Hochschulen zu erreichen.“

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass internationale Studierende, die zum Zwecke des Studiums von außerhalb der EU einreisen, ab dem Wintersemester 2017/18 einen Eigenbeitrag von 1.500 Euro pro Semester leisten. 300 Euro davon verbleiben direkt bei den Hochschulen, um die Studienbedingungen für diese Gruppe zu verbessern und eine bessere Betreuung zu ermöglichen.

Die Gebührenpflicht gilt hingegen nicht für Studierwillige, gleich welcher Nation, die in Deutschland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben oder einen so genannten gefestigten Inlandsbezug aufweisen. Ebenfalls aus-genommen sind Asylsuchende, die entweder schon anerkannt sind oder bei denen die Anerkennung nach den jeweiligen Herkunftsländern mit hohem Grad wahrscheinlich ist. Darüber hinaus sind Studierende, die im Rahmen von gegenseitigen Landes- oder Hochschulvereinbarungen für einen Kurzaufenthalt nach Baden-Württemberg kommen, ebenso von den Gebühren ausgenommen wie Teilnehmende an Erasmus-Programmen.  

Für das Zweitstudium sollen ab dem Wintersemester 2017/2018 650 Euro je Semester erhoben werden. Das Erststudium, einschließlich des Masterabschlusses und einer Promotion, bleibt gebührenfrei. Wer für seinen Berufswunsch zwingend zwei Fächer studieren muss – ein Beispiel ist etwa die Kieferchirurgie – wird dies auch weiterhin ohne Gebühren tun können.  

Nach der Anhörung sind folgenden Weiterentwicklungen vorgesehen:

1. Sozialverträglichkeit: 

  • Die Befreiungsmöglichkeiten der Hochschulen wurden erweitert und präzisiert. Sie können künftig fünf Prozent aller internationalen Studierenden von den Gebühren befreien, das entspricht landesweit etwa 500 internationalen Studienanfängerinnen und -anfängern pro Jahr. Die Änderung bedeutet eine Ausweitung des Kontingents und reduziert den Berechnungsaufwand für die Hochschulen. Im Anhörungsentwurf waren zunächst fünf Prozent nur der gebührenpflichtigen Studierenden vorgesehen.
  • Die Hochschulen können die Befreiungen auf Grundlage einer Satzung durchführen, in der Begabung und soziale Kriterien berücksichtigt werden müssen. Zusätzlich müssen maßgeblich Studierende aus entwicklungsschwachen Ländern berücksichtigt werden; darunter fallen die Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks oder die am wenigsten entwickelten Länder nach der Definition der Vereinten Nationen.
  • Die Hochschulen können zusätzliche Befreiungen aus ihrem Anteil der eingenommenen Gebühren finanzieren.
  • Außerdem wird es zusätzliche Befreiungsmöglichkeiten für Studierende geben, die in einem entwicklungsbezogenen Postgraduiertenstudiengang (EPOS) des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) eingeschrieben sind.
  • Asylsuchende bei denen die Anerkennung nach den jeweiligen Herkunftsländern mit hohem Grad wahrscheinlich ist, werden von Gebühren befreit, damit diese Gruppe möglichst schnell ein Studium aufnehmen kann, wenn die sprachlichen und fachlichen Voraussetzungen vorliegen.
  • Studierende mit einer studienerschwerenden Behinderung können von den Gebühren für ein Zweitstudium befreit werden.

2. Wissenschaftlicher Austausch:

  • Internationale Studierende einer Partnerhochschule, die im Rahmen von Doppelabschlussprogrammen nach Baden-Württemberg kommen, werden befreit.
  • Die neue Kategorie der „Forschenden Studierenden“, die keine ECTS Punkte an einer baden-württembergischen Hochschule erwerben, wird keine Gebühren bezahlen, um flexible Forschungs- und Kurzaufenthalte, zum Beispiel im Rahmen von Master- oder Doktorarbeiten, weiter zu ermöglichen.
  • Die Befreiung von Austauschstudierenden im Rahmen von Hochschulkooperationen ohne Abschlussziel ist flexibilisiert worden (nicht mehr „maximal“, sondern „in der Regel“ zwei Semester).

3. Verwaltungsaufwand:

  • Das Gesetz stellt eine Mitwirkungspflicht der Studierenden fest, damit die Hochschulen Rechtssicherheit und einen geringen Aufwand bei der Feststellung der Gebührenpflicht haben.
  • Eine zentrale Verwaltung der Gebühren für mehrere Hochschulen wird ermöglicht, um Ressourcen zu sparen. 

Weiterer Zeitplan:

Das weitere Verfahren obliegt dem Landtag. Die Einbringung wird voraussichtlich Anfang März erfolgen, die dritte Lesung Anfang Mai. Die Gebühren sollen erstmals zum Wintersemester 2017/18 erhoben werden. Es ist ein umfangreicher Vertrauensschutz für alle Studierenden vorgesehen, die sich bereits im Studium befinden. 

Allgemeiner Hintergrund zum Gesetz

Der Wissenschaftsbereich ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Die Zahl der Studierenden in Baden-Württemberg ist seit 2005 um 50 Prozent auf ein Allzeithoch von 363.000 angestiegen. Die Drittmitteleinnahmen sind im gleichen Zeitraum um 100 Prozent gewachsen. Weil Innovationen mittlerweile weit überwiegend wissenschaftsgetrieben sind, wären drastische Kürzungen im Zukunftsressort Wissenschaft eindeutig falsch. Gleichwohl hat aber auch das Wissenschaftsministerium seinen Anteil zur Haushaltskonsolidierung beizutragen.

Gleichzeitig hat die Mobilität internationaler Studierender enorm zugenommen. Die Zahl der Bildungsausländer stieg in den vergangenen 20 Jahren um rund 300 Prozent. Eine weitere Zunahme ist zu erwarten. Hochschulen und Gesellschaft profitieren davon, dass internationale Studierende zu uns kommen. Aber mit der enorm wachsenden Zahl müssen auch die Bedingungen dafür geschaffen werden, dass die jungen Menschen bei uns erfolgreich sein können. Das erfordert zusätzliche Mittel. Eine bessere Betreuung ist ein Schlüssel, um die Studienerfolgschancen zu verbessern. Deshalb werden 20 Prozent der Gebühr (das entspricht 300 Euro pro Semester) künftig direkt bei der Hochschule für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen in diesem Bereich verbleiben.  

Baden-Württemberg im internationalen Vergleich mit moderaten Gebühren

Im Vergleich mit anderen Ländern bewegen sich die Gebühren eher am unteren Rand. So verlangt beispielsweise Schweden durchschnittlich 10.000 Euro pro Jahr von internationalen Studierenden, obwohl es dort ebenfalls keine allgemeinen Studiengebühren gibt. Auch in Dänemark und Österreich werden ebenfalls Gebühren nur von internationalen Studierenden erhoben.

Die allermeisten internationalen Studierenden kommen aus Ländern, in denen die Studiengebühren mindestens genauso hoch, meist aber viel höher sind.

Die größten Gruppen internationaler Studierender in Baden-Württemberg kommen aus China und mit Abstand Indien (zusammen 30 Prozent). In beiden Ländern müssen Studierende jeweils hohe Studiengebühren zahlen; in China bis zu 8.000 Euro, in Indien bis zu 10.000 Euro.

Die Einführung von Gebühren für internationale Studierende ist keine Vorstufe für allgemeine Studiengebühren. Diese schließt der Koalitionsvertrag klar aus.

Wissenschaftsministerium: Bilderstrecke - Gebühren für internationale Studierende

Wissenschaftsministerium: Fragen und Antworten zu den geplanten Gebühren

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