Weiter Maskenpflicht in Bussen, Bahnen und Bahnhöfen
Sinkende Inzidenzen erlauben eine Lockerung der Maskenpflicht im Nahverkehr. Ab 28. Juni ist das Tragen einer medizinischen Maske an Haltestellen im Freien keine Pflicht mehr. In Bussen, Bahnen, Bahnhöfen und geschlossenen Haltestellen gilt die Maskenpflicht weiterhin.
Corona-Verordnung
Neue Corona-Verordnung ab 28. Juni 2021
Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet und damit dem deutlich entspannteren Infektionsgeschehen angepasst. Die neuen vier Inzidenzstufen ermöglichen so wieder mehr Alltag in den verschiedenen Lebensbereichen, ziehen aber auch eine klare Bremse ein, wenn die Zahlen wieder steigen sollten.
Bildung
Lockerung der Maskenpflicht an den Schulen
Ab dem 21. Juni entfällt in Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage Inzidenz unter 50 die Maskenpflicht an Schulen im Freien. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 und zwei Wochen ohne Infektionsfall an der Schule entfällt die Maskenpflicht auch im Unterricht. Die Testpflicht bleibt jedoch bestehen.
Coronavirus
Öffentlicher Verkehr ist mit Maske und Hygieneregeln weiterhin sicher
Laut Verkehrsminister Winfried Hermann muss die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr weiter gelten. Erleichterungen an Haltestellen im Freien hält der Minister aber für vertretbar. Die Länder beraten derzeit über eine entsprechende Regelung.
Schule
Schulstart unter bekannten Regelungen
Der Start in den Schulbetrieb ab dem 7. Juni findet unter den vor den Pfingstferien bekannten Regelungen statt. Das Kultusministerium hat die Schulen über kleinere Änderungen an der Corona-Verordnung Schule informiert.
Schule
Weitere Öffnungsschritte für den Schulbetrieb
Angesichts sinkender Infektionszahlen sind auch für den Schulbetrieb weitere Öffnungsschritte geplant. Die neuen Regelungen betreffen vor allem den Unterricht bei einer Inzidenz bis 100. Für die Zeit bis zu den Pfingstferien gelten Übergangsregelungen.
Corona-Massnahmen
Sichere Öffnungsschritte bei sinkenden Inzidenzen
Die Landesregierung hat Öffnungsschritte für eine 7-Tage-Inzidenz von unter 100 festgelegt. Dies gibt eine konkrete Öffnungsperspektive für Hotels und Gaststätten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Dabei gelten Test- und Hygienekonzepte sowie Maskenpflicht und Kontaktnachverfolgung.
Coronavirus
Infektionsgefahr im Nahverkehr nicht höher als im Individualverkehr
Die regelmäßige Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist im Vergleich zum Individualverkehr nicht mit einem höheren Infektionsrisiko verbunden. Eine Untersuchung der Charité sorgt für belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse.
Schule
Regelungen für Testungen und Masken bei Abschlussprüfungen
Das Kultusministerium hat die weiterführenden und die beruflichen Schulen über die Regelungen informiert, die für die Abschlussprüfungen bezüglich der Testungen und des Tragens von Masken gelten.
Coronavirus
Erleichterungen für Geimpfte
Das Robert Koch-Institut hat seine Empfehlungen zum Umgang mit geimpften Personen aktualisiert. Die Landesregierung wird daher in mehreren Verordnungen entsprechende Ausnahmeregelungen aufnehmen. So werden Menschen mit vollständigem Impfschutz künftig von der Absonderungspflicht befreit.
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