Laut Verkehrsminister Winfried Hermann muss die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr weiter gelten. Erleichterungen an Haltestellen im Freien hält der Minister aber für vertretbar. Die Länder beraten derzeit über eine entsprechende Regelung.
Die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln muss nach den Worten von Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann weiter gelten. Er begrüßte am Mittwoch, 18. Juni, einen entsprechenden Beschluss der Verkehrsministerkonferenz und erklärte: „In sämtlichen Kreisen und kreisfreien Städten in Baden-Württemberg sinken die Inzidenzzahlen weiter. Dies ist eine erfreuliche Entwicklung, die nur durch die gemeinsamen Anstrengungen in den vergangenen Monaten erreicht werden konnte. Es ist allen Fahrgästen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ÖPNV zu verdanken, dass der öffentliche Verkehr bis jetzt ein sicheres Fortbewegungsmittel geblieben ist. Häufige Reinigung und Lüftung der Fahrzeuge einerseits sowie Abstand halten und das Tragen einer medizinischen Maske andererseits sind wirkungsvolle Mittel des Infektionsschutzes“, so Hermann weiter.
Er halte es für vertretbar, dass an oberirdischen Haltestellen im Freien die Maskenpflicht aufgehoben wird. Über eine entsprechende Regelung wird derzeit in den Bundesländern beraten.
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